Spesenberechnung

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage. Zurzeit arbeite ich als 400 Euro Jobber für eine Zeitarbeitsfirma.Da wir viel in Deutschland und im Ausland unterwegs sind, habe ich anspruch auf Spesen für verpflegung . Hotel wird immer vom Arbeitgeber bezahlt.Nun die eigentliche Frage, bei mir werden die Spesen anhand der geleisteten Stunden berechnet d.h. pro atbeitsstunde bekomme ich 2 Euro Spesen aber mindestens immer 12 Euro egal wie viel am Tag gearbeitet wird. Jedoch dachte ich immer man bekommt einen Pauschalbetrag an Spesen. Nämlich 24 Euro wenn man länger als 24 stunden von daheim entfernt ist und 12 Euro bei mindestens 14 Stunden aber weniger als 24. Ist das denn so richtig das man meine Spesen anhand der Stunden berechnen kann?

grüße

Siggi

Hallo Siggi,

gem. den steuerlichen Richtlinien gibt es bei Reisen innerhalb DE drei Pauschalen, die nach Zeiten gestaffelt sind 8-14 Std. 6 Euro/14-24 12 Euro und mind. 24 Std. 24 Euro. Im Ausland sind die Sätze meist erheblich höher.
Das Reisekostenrecht ist eine Kannregelung, das heißt hier ist festgelegt, was der Arbeitgeber steuerfrei geben kann - er muss aber nicht.

Arbeitsrechtlich wichtig ist hier, ob und was vereinbart wurde. Das finden Sie in Individual-, Tarif-oder Arbeitsverträgen, in einer Reiserichtlinie oder Betriebsvereinbarung. Schauen Sie hier bitte nach, ob Sie hier Angaben finden. Fragem Sie bei anderen Reisenden oder erkundigen Sie sich beim Betriebsrat, wenn Sie einen haben.

Sie schreiben, das Sie Anspruch haben.
Wo steht das ?
Wie ist der Begriff „Anspruch“ dort definiert ?
Wurde die Verpflegung bei Dienstreisen während der gesamten bisherigen Tätigkeit nach der Stunden-Methode berechnet oder wurde das Procedere neu eingeführt ?
Das müsste ich schon genau wissen, um Ihnen korrekt antworten zu können. Schauen Sie aber bitte auch in den vorgenannten Verträgen nach.
Wenn Sie mindestens 12 Euro je Tag erhalten, bei eintägigen Reisen unter 14 Std. nur einen steuerfreien Anspruch auf 6 Euro haben - wer versteuert den Mehrbetrag ?

Ich schlage vor, das Sie hier recherchieren und sich dann ggf. noch einmal melden (wenn Sie mögen).
Tina

nein, das ist nicht so richtig. Es geht um die Versteuerng der Tagegelder (= für Verpflegung)

Bei einer Abwesenheit von mindestens 8,
aber weniger als 14 Stunden

6 €,

bei einer Abwesenheit von mindestens 14,
aber weniger als 24 Stunden

12 €,

bei einer Abwesenheit von 24 Stunden

24 €.
Bekommen Sie Tagegelder über den oben genannten Betraägen, so muß der Betrag über den Freibeträgen versteuer werden.

Hallo Tina,

in meinem Arbeitsvertrag steht : " Ein Anspruch auf etwaige Sondervergütungen ( Gratifikationen , Urlaubsgeld,Prämien etc. ) besteht nicht.Auch etwaige Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge werden nur nach Absprache und für besondere Projekte bezahlt. Sollten etwaige Sonderzahlungen erfolgen,so sind diese eine freiwillige Leistung, die auch bei Wiederholung keine Rechtspflicht auslöst und jederzeit widerrufen werden kann. Andere Vergütungsansprüche bestehen nicht,insbesondere auch nicht für etwaige Fahrkosten fürdie Wegstrecke vom Wohnort zum Einsatzort ( Sitz des Entleihers) "

Das bedeutet das ich eigentlich keinen anspruch auf Spesen hätte?

gruß Siggi

Hallo Siggi,

leider sieht es so aus, das Ihr AG hier nicht zahlen muss. ich habe hier einen Artikel gefunden, der Ihnen vielleicht auch weiterhilft.
http://www.spesen-ratgeber.de/fahrtkostenerstattung/

Ihr AG scheint Angst davor zu haben, das Ansprüche infolge einer sog. „dienstlichen Übung“ entstehen könnten. Sie können alle Aufwendungen aber bei Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Leider bekommt man hier aber weniger, ist also mit den Aufwendungen für die tats. Erstattung nicht vergleichbar.

MfG
Tina