Spesenordnung und Betriebsstättenschließung

Hallo,
nehmen wir mal an ein Unternehmen (GmbH) mit 4 Betriebsstätten in Deutschland schließt eine Betriebsstätte (Ort x) und übernimmt die Mitarbeiter in die Hauptbetriebsstätte (Ort y), welche ca. 400 km weit weg ist.

Es handelt sich überwiegend um Außendienstmitarbeiter. Diese haben einen Arbeitsvertrag mit der Hauptniederlassung mit explizitem Dienstsitz in der zu schließenden Niederlassung. Weiterhin existiert eine Spesenordnung, wonach die Mitarbeiter für Dienstreisen die Entfernungen zwischen Dienstsitz und Einsatzort bzw. zwischen Wohnort und Einsatzort ansetzen können, je nachdem welche Strecke kürzer ist.

Haben die Mitarbeiter der zu schließenden Dienststelle die Chance die Reisekosten weiterhin ab Ort x zu bekommen oder kann der Arbeitgeber aufgrund dieser Betriebsstättenschließung die Reisekostenvergütung zu Lasten der Mitarbeiter wirklich kürzen und nur noch ab Ort y zahlen?
Ein Betriebsrat gibt es in der GmbH nicht.

Vielen Dank
Heike

Ich verstehe nicht ganz, warum das zum Nachteil wäre, wenn der neue Betriebssitz Y 400 km von alten Betriebssitz X entfernt liegt.
Es wäre ja nur zum Nachteil, wenn die Mitarbeiter ohnehin die ganze Zeit schon näher an Y gewohnt hätten und der Arbeitgeber den weiter entfernteren Betriebssitz X als Dienstsitz angegeben hätte.

Generelll mein ich, dass die Schließung des Betriebssitzes jedoch einer Änderungskündigung bedarf, und da kann der Arbeitgeber schon neue Nebenbedingungen festsetzen.

Hier habe ich Dokumente zu Änderungskündigungen gefunden.
http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/entscheidung…
http://www.diakonie-portal.de/portal/Members/kern/Ho…

Zumutbar scheint demnach die „Kürzung“ aber auf jeden Fall. Man kann ja froh sein, dass einem bei Schließung eines Betriebssitzes nicht ganz gekündigt wird.

Agnes

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Hallo!

Ich verstehe nicht ganz, warum das zum Nachteil wäre, wenn der
neue Betriebssitz Y 400 km von alten Betriebssitz X entfernt
liegt.
Es wäre ja nur zum Nachteil, wenn die Mitarbeiter ohnehin die
ganze Zeit schon näher an Y gewohnt hätten und der Arbeitgeber
den weiter entfernteren Betriebssitz X als Dienstsitz
angegeben hätte.

Das kann schon ein Nachteil sein. Angenommen, die 4 Orte liegen auf einer Linie in folgender Reihenfolge:
Einsatzort A -> Ort Y -> Ort X -> Wohnort.

Dann haben die Mitarbeiter bisher die Strecke „X-A“ bekommen und jetzt nur noch „Y-A“. Kann also wenn es blöd läuft, einen Unterschied von 400 km ausmachen.
Gibt natürlich auch Konstellationen, wo die neue Regelung günstiger ist…

Greets,
Lisa