Spesenregelungen

Hallo zusammen,

ich bin angestellter Veranstaltungstechniker bei einer Firma in Bayern.

Ich bin sehr viel unterwegts und bekomme meistens die Verpflegung von einer Cateringfirma gestellt. Ab und zu ist es allerdings der Fall, dass ich im Hotel Frühstück bekomme, mich aber den Rest des Tages (Mittag-, Abendessen) auf eigene Kosten verpflegen muss.

Jetzt die „Fragen“:

Kann mein Arbeitgeber sagen…

  1. „Der Steuerberater sagt er bekähme es bei FA nicht durch!“

  2. „Zuhause müsst ihr euer Essen ja auch selber bezahlen!“

Kurz mein AG bezahlt mir (gilt auch für Azubis) mein Essen nicht. Ist das rechtens? Oder habe ich ein Recht auf die 24€ abzüglich 20% Frühstück?

Vielen Dank schonmal für die Antworten

Leider hat dein Arbeitgeber da das Recht auf seiner Seite. Komplett. ES ist sogar eine besondere Leistung wenn er dich öftres verpflegt, die u eigentlich entweder ihm bezahlen musst, oder er muss sie für dich versteuern.

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Keine Ahnung!!!
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Hallo,
normalerweise steht einem der Restgbetrag, also 24 Euro - Frühstück zu! Oder bei weniger als 24 Stunden die 16 Euro - Frühstück! Das ist eigentlich ganz klar geregelt und kann man auch Googeln… Die Spesenpauschale dient lediglich als Unterstützung für den Verpflegungsmehraufwand und nicht als komplette Deckung der anfallenden Verpflegungskosten! Wenn man zuhause kocht, ist das ja auch günstiger als wenn man Essen gehen „muß“! Und das „muß“ man halt mal, wenn man außer Haus ist! Deshalb steht einem das auch zu!!
Gruß K.