Servus,
auf das Stichwort CH hin habe ich jetzt auch den in D unüblichen Begriff „Spesenreglement“ und einiges zu dem Thema gefunden, wie es in der CH gehandhabt wird.
Diese Anwendung ist nur möglich, solange keine (ggf. beschränkte) Einkommensteuerpflicht der Mitarbeiter in den anderen Ländern außerhalb der CH eintritt. Mitarbeiter von Niederlassungen in anderen Ländern unterliegen in fast allen Fällen der dortigen Einkommensteuer, so dass sich Spesenerstattungen nach den nationalen Regelungen richten. Denkbar wäre freilich, dass man im Konzern Minimalsätze definiert, die den Vorschriften aller betroffenen Länder genügen - meines Erachtens käme man dabei mit der Anwendung der ziemlich restriktiven einschlägigen deutschen Bestimmungen schon sehr weit. Aber eine eigentliche „Clearingstelle“ im Sinn einer Behörde, die einem Arbeitgeber bei der Lektüre des jeweiligen nationalen Einkommensteuerrechtes hilft, gibt es nicht.
Ob z.B. KPMG oder Ernst & Young solche Kataloge ausgearbeitet haben, die gleichzeitig alle Obergrenzen der europäischen Länder berücksichtigen, weiß ich nicht zu sagen - wahrscheinlich schon, aber die gibts dann nicht gratis.
Die Kehrseite der Medaille ist, dass ein solcher „kleinster gemeinsamer Nenner“ zwar die Administration vereinfacht, aber wegen vergleichsweiser geringer Beträge viel böses Blut schaffen wird, weil in jedem Land irgendjemand sein wird, der an irgendeiner Stelle weniger als die jeweils national geltenden Höchstsätze kriegen wird. Wenn ich mir allein die Arbeitszeit vorstelle, die dann mit Diskussionen des Themas zwischen Kollegen aus verschiedenen Niederlassungen verbraucht wird, schätze ich die Kosten einer solchen Lösung höher als den Nutzen.
Eine Alternative habe ich bei französischen Konzernen gesehen: Traditionell wird in F von vielen Leuten Außenhandel als eine Art Kriegführung mit zivilen Mitteln betrachtet - ich hatte noch 2001 Kollegen, die ihren Militärdienst ableisteten, indem sie für ein französisches Unternehmen in D tätig waren - so dass es nahe liegt, dass dort, wo ein Franzose seinen Fuß im Ausland hinsetzt, eine imaginäre Trikolore weht. Das führt dann teilweise dazu, dass Spesenreglemente nach französischem Recht einheitlich in allen Niederlassungen eines Konzerns gelten, und der Arbeitgeber die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge übernimmt, die dann anfallen, wenn einzelne Elemente nach nationalem Recht nicht steuerfrei erstattbar sind. Eine Lösung, die die Zentralisierung der Verwaltung sehr vereinfacht, aber nicht billig und vor allem mit Risiken verbunden ist, die bis zur jeweiligen Steuer- oder Sozialversicherungsprüfung weitgehend unwägbar bleiben.
Ich erinnere mich mit Gruseln daran, wie ich ab und zu einem französischen Kollegen erklären musste, dass ihm in D der Spesensatz zwar für das Frühstück um einen pauschalen Wert gekürzt wird, wenn er im Hotel „Übernachtung mit Frühstück“ bucht, aber gleichzeitig keine Kürzung stattfindet, wenn er zu Mittag und zu Abend Geschäftspartner zu opulenten Soupers und Diners einlädt, weil er bei diesen sozusagen dienstlich essen „muss“. Die Reaktion war einheitlich „Ils sont fous, les Allemands“. Die Reaktion eines Spaniers in dieser Situation mag ich mir nicht vorstellen.
Wieauchimmer: Wenn ein solches Projekt angegangen wird, muss es gleichzeitig alle Einschränkungen berücksichtigen, die in irgendeinem der betroffenen Länder bestehen, so dass das im Ergebnis zu sehr mageren Spesenerstattungen führen wird - und auf diese kleinen Extras reagieren z.B. altgediente Vertriebsleute überaus sensibel. Verbindliche Auskünfte betreffend nationales Recht können bloß die jeweiligen nationalen Behörden geben, die eifersüchtig darüber wachen, dass ihnen Brüssel keine Kompetenzen beschneidet. Man wird um den Gang von Pontius zu Pilatus nicht herumkommen.
Schöne Grüße
MM