Spesenzahlung beim Ex-Arbeitnehmer anmahnen?

Hallo, liebe Wissenden!

Dies ist eine Folgefrage resultierend aus dem fiktiven Fall, den ich vor 14 Tagen hier im Arbeitsrecht-Brett schilderte(Link: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…).

Ich bin mir nicht völlig sicher, ob diese Frage hier noch richtig platziert ist. Gegebenfalls bitte in Richtung „Allgemeine Rechtsfragen“ verschieben - Danke! :smile:

Kurzfassung: Angenommen, der ehemalige Arbeitnehmer wartet seit nunmehr fast 7 Wochen (ab Einreichung) auf die Auszahlung seiner Restspesen aus dem Jahr 2006 durch den Ex-Arbeitgeber. Am Anspruch des ehemaligen Arbeitnehmers (Rechtmässigkeit der Forderung) besteht kein Zweifel.

Zwei nette und höfliche Anfragen des Arbeitnehmers per Mail u. Telefon wurden jeweils hinhaltend beantwortet mit dem Grundtenor „Wir haben grad Wichtigeres zu tun, wir schauen uns das mal an, wenn wir dazu kommen.“

Gehen wir weiter davon aus, dass der Arbeitnehmer keine Lust mehr hätte, sich allzu viel länger vertrösten zu lassen und das Thema nun langsam mal abschliessen möchte.

Sollte er diese Forderung gegen den ehemaligen Arbeitgeber nun behandeln, wie jede andere auch? Sprich: förmliche Zahlungserinnerung mit angemessener Frist -> 1. Mahnung + Zinsen -> 2. Mahnung + Zinsen mit Ankündigung rechtlicher Schritte -> Anwalt -> Amtsgericht -> Mahnbescheid(e) -> Zwangsvollstreckung.

Oder sollte besser von Anfang an ein Anwalt hinzugezogen werden?

Ein wenig ratlose Grüße und im voraus vielen Dank für eure Hilfe!

LG
„Luise“

Hallo,

Sollte er diese Forderung gegen den ehemaligen Arbeitgeber nun
behandeln, wie jede andere auch? Sprich: förmliche
Zahlungserinnerung mit angemessener Frist -> 1. Mahnung +
Zinsen -> 2. Mahnung + Zinsen mit Ankündigung rechtlicher
Schritte -> Anwalt -> Amtsgericht -> Mahnbescheid(e)
-> Zwangsvollstreckung.

Da der AG schon im Verzug ist, kann der AN auch direkt seine Forderungen beim Arbeitsgericht (nicht Amtsgericht) geltend machen. Ohne irgendwelche Zahlungserinnerungen, Mahnungen o.ä.

Oder sollte besser von Anfang an ein Anwalt hinzugezogen
werden?

Wenn einem der Fall zu kompliziert ist, kann man das. Wenn die Forderungen klar sind, kann man auch erst mal ohne Anwalt da kein Anwaltszwang bis zur 1. Instanz besteht beim Arbeitsgericht.

MfG

Hallo nochmal, und DANKE für die Blitzantwort!

Das klingt ja theoretisch ganz supi und nach unerhofft schneller Lösung.

Nur ist der Arbeitnehmer nun wieder ratlos, da er mit Gerichten noch nicht wirklich zu tun hatte… Also sorry, wenn die Frage naiv ist:

Da der AG schon im Verzug ist, kann der AN auch direkt seine
Forderungen beim Arbeitsgericht (nicht Amtsgericht) geltend
machen. Ohne irgendwelche Zahlungserinnerungen, Mahnungen o.ä.

Wo (bei wem, welcher Stelle genau, in welcher Form) beim Amtsgericht kann er denn die Forderung geltend machen?

Und was passiert daraufhin? Erteilt das Arbeitsgericht einen Titel, woraufhin dem Ex-AG ein ger. Mahnbescheid zugestellt wird? Oder gibt’s ne Verhandlung?

Oder sollte besser von Anfang an ein Anwalt hinzugezogen
werden?

Wenn einem der Fall zu kompliziert ist, kann man das. Wenn die
Forderungen klar sind, kann man auch erst mal ohne Anwalt da
kein Anwaltszwang bis zur 1. Instanz besteht beim Arbeitsgericht.

So ganz ohne juristischen Background ist dem Arbeitnehmer da ja schon irgendwie mulmig bei dem Gedanken. Andererseits hat er keine Rechtsschutzversicherung (ja, steht auf der ToDo-Liste), und der Anwalt kostet ja…

Ist denn in so einem (augenscheinlich ja eindeutigen) Fall die Gefahr gegeben, dass da ohne juristischen Beistand irgendetwas „schiefgehen“ könnte, durch Formfehler, Unwissen o.ä.?

Ich glaub, der Arbeitnehmer muss da ein wenig beruhigt werden. Ob sich dafür auch ein freiwilliger Wissender meldet? *hoff* :wink:

1000 Dank!
„Luise“

Hallo,

Wo (bei wem, welcher Stelle genau, in welcher Form) beim
Amtsgericht kann er denn die Forderung geltend machen?

Nicht beim Amts gericht, sondern beim Arbeits gericht. Er geht einfach dorthin (nachdem er das zuständige Arbeitsgericht ausfindig gemacht hat) und dort wird ihm vom Rechtspfleger geholfen.

Und was passiert daraufhin? Erteilt das Arbeitsgericht einen
Titel, woraufhin dem Ex-AG ein ger. Mahnbescheid zugestellt
wird? Oder gibt’s ne Verhandlung?

Siehe http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand… („Was sollten Sie bei einer Lohnklage beachten?“)