Hallo, liebe Wissenden!
Dies ist eine Folgefrage resultierend aus dem fiktiven Fall, den ich vor 14 Tagen hier im Arbeitsrecht-Brett schilderte(Link: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…).
Ich bin mir nicht völlig sicher, ob diese Frage hier noch richtig platziert ist. Gegebenfalls bitte in Richtung „Allgemeine Rechtsfragen“ verschieben - Danke! 
Kurzfassung: Angenommen, der ehemalige Arbeitnehmer wartet seit nunmehr fast 7 Wochen (ab Einreichung) auf die Auszahlung seiner Restspesen aus dem Jahr 2006 durch den Ex-Arbeitgeber. Am Anspruch des ehemaligen Arbeitnehmers (Rechtmässigkeit der Forderung) besteht kein Zweifel.
Zwei nette und höfliche Anfragen des Arbeitnehmers per Mail u. Telefon wurden jeweils hinhaltend beantwortet mit dem Grundtenor „Wir haben grad Wichtigeres zu tun, wir schauen uns das mal an, wenn wir dazu kommen.“
Gehen wir weiter davon aus, dass der Arbeitnehmer keine Lust mehr hätte, sich allzu viel länger vertrösten zu lassen und das Thema nun langsam mal abschliessen möchte.
Sollte er diese Forderung gegen den ehemaligen Arbeitgeber nun behandeln, wie jede andere auch? Sprich: förmliche Zahlungserinnerung mit angemessener Frist -> 1. Mahnung + Zinsen -> 2. Mahnung + Zinsen mit Ankündigung rechtlicher Schritte -> Anwalt -> Amtsgericht -> Mahnbescheid(e) -> Zwangsvollstreckung.
Oder sollte besser von Anfang an ein Anwalt hinzugezogen werden?
Ein wenig ratlose Grüße und im voraus vielen Dank für eure Hilfe!
LG
„Luise“
