hi,
frage,
jemand hat in Frankreich letztes Jahr eine Umschreibung seines afrikanischen Führerscheins beantragt - und erhält diesen zB heute.
nun hat diese person aber geheiratet, lebt in der BRD, und trägt einen anderen namen.
führt nun diese person seinen EU führerscheim mit sich ist es so, dass im pass der neue ehename steht und im führerschein der alte geburtsname. ist dies ein problem ?
sofern es einer neuausstellung durch die deutsche führerscheinsstelle bedarf (wegen namenswechsels) - wäre es so, dass der zB heute ausgestellte französische EU führerschein jünger ist als der zeitpunkt des nameswechsels/heiratsurkunde… kann dies ein problem sein ?
gruss
F