Spezialfall Krankenversicherung

Ich habe da mal ein paar Fragen zu einer recht speziellen Frage, für die ich bisher keine Antwort im Internet finde konnte:

Ich habe bis zur Mitte diesen Jahres studiert (Eigenes Einkommen: nur Kindergeld) und befinde mich seit 1.8. in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Hier habe ich eine Krankenversicherung durch den lokalen Arbeitgeber (Polizei) gestellt bekommen. Das Einkommen beträgt ca. 3000 € im Monat je nach Wechselkurs.

Meine Lebensgefährtin arbeitet als Selbständige in Deutschland und hat dort ein geringfügiges Einkommen (weniger 400 € im Monat). Ihr Beitrag zur Krankenversicherung beträgt daher nur den Mindestsatz von ca. 145 € im Monat.

Soweit alles gut - jetzt kommt das Problem: Wir haben im Juli geheiratet und jetzt sollen die Beiträge für ihre KV kräftig steigen. Meine Krankenversicherung im Ausland würde meine Frau aufnehmen - jedoch gilt die KV dann auch nur für die Emirate. Da meine Frau gerne in Dt. bleiben möchte (bis auf kurze Besuche natürlich) brauchen wir natürlich eine KV in Dt…
Nun die Frage: Was machen? Muss ich wirklich die Beiträge für eine auf meinem Einkommen berechnete KV zahlen? Dann würde sich eine Scheidung schon fast wieder finanziell lohnen… :wink:
Ich bin für jeden Tipp dankbar…

LG

Helmut

Nun die Frage: Was machen?

Ich würde prüfen, ob eine private KV sinnvoll ist.

Muss ich wirklich die Beiträge für eine auf meinem Einkommen berechnete KV zahlen?

Du nicht, deine Frau.

Hab ich das richtig verstanden. Arbeitgeber ist nicht die deutsche Polizei, sondern die der Emirate ? Wenn der AG die deutsche Polizei ist, ergeben sich andere Möglichkeiten.

Hallo,

soweit ist das alles korrekt.

Der Beitrag für die Ehefrau dürfte jetzt bei ca. 230 EUR + Pflege liegen und eine private Alternative würde wohl kaum billiger. Die bisherigen 145 EUR für eine Selbstständige waren sehr erstaunlich.

Wie sind Sie denn versichert, wenn Sie Ihre Frau mal besuchen ?

Gruss

Barmer

Der Beitrag für die Ehefrau dürfte jetzt bei ca. 230 EUR + Pflege

Woher weißt Du das ? Kennst Du das Einkommen des Fragestellers ?

Hallo, er schreibt 3000 EUR im Monat im Schnitt. Davon bin ich erstmal ausgegangen, ohne den Tachenrechner zu bemühen.

Gruss

Barmer

Der Beitrag für die Ehefrau dürfte jetzt bei ca. 230 EUR + Pflege

Woher weißt Du das ? Kennst Du das Einkommen des Fragestellers
?

Ja, kennt er. Steht nämlich in der Fragestellung. :wink:
Einen ähnlichen Beitrag hatte ich ebenfalls berechnet…

Zurück zur eigentlichen Frage:

Ich bin hier vor Ort bei der Police angestellt, also nicht bei einem deutschen Arbeitgeber. Sobald ich das Land verlasse, um beispielsweise in Dt. Urlaub zu machen, muss ich mich privat absichern.

Eine private KV für meine Frau ist so eine Sache. Erstens ist sie schwanger, was den gesamten Sacherverhalt einer PKW erschwert. Zweitens müsste ich nach der Geburts für Mutter und Kind jeweils eine Versicherung abschließen. Das wird noch viel teurer…

Was ich nicht verstehe: Meine Beiträge zur Emiratischen Versicherung werden hier vor Ort auf mein gesamtes Einkommen berechnet. In Dt. dann noch einmal auf die Hälfte meines Einkommens - das ist doch unfair. Schließlich habe ich mit dem Arbeitsverhältnis meiner Frau primär nichts zu tun und zahle aber viel mehr Abgaben.

Meine Frau verdienst in guten Monaten 400 € - im Durschnitt weniger (Honorartätigkeit; kein Geld während der Schulferien). Wenn da 230 € Versicherung abgezogen werden sowie die Fahrtkosten (ca. 100 €) und andere Spesen zahlt Sie für das Arbeiten zum Schluss drauf…
Einen besseren Job als schwangere zu finden dürfte auch schwer werden…

Was tun? Kündigen? Übernimmt das Arbeitsamt die Kosten für die KV während der Schwangerschaft bzw. in der Elternzeit nach der Geburt?

Hallo,

Was ich nicht verstehe: Meine Beiträge zur Emiratischen
Versicherung werden hier vor Ort auf mein gesamtes Einkommen
berechnet. In Dt. dann noch einmal auf die Hälfte meines
Einkommens - das ist doch unfair. Schließlich habe ich mit dem
Arbeitsverhältnis meiner Frau primär nichts zu tun und zahle
aber viel mehr Abgaben.

Das ist leider unter der Rubrik persönliches Pech zu verbuchen. Die Regelung mit der Hälfte des Einkommens ist Gesetz und lässt sich nicht umgehen.

Was tun? Kündigen? Übernimmt das Arbeitsamt die Kosten für die
KV während der Schwangerschaft bzw. in der Elternzeit nach der
Geburt?

Ich gehe nicht davon aus das ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Wurden Beiträge an die Bundesanstalt gezahlt? Und ein Anspruch auf „HartzIV“ dürfte wohl (Einkommen Ehemann) auch nicht in Frage kommen.
Gruß J.K.

… habe ich völlig überlesen. Nichts für ungut.

Gruß

Nordlicht