Spezialpraktik bei Zwangsversteigerungen verstehen

Ich habe diese Frage auch in den Immobilienforum gestellt, da ich mich nicht sicher war wo sie besser passt.
Sollte die Frage an bestimmten Stellen komisch klingen, liegt das wahrscheinlich daran, dass ich den eigentlichen Text ändern müsste in der Bemuhhung gegen den FAQ 1129 nicht zu verstossen.

Stellen Sie sich vor, sie beabsichtigen für ein Haus bei einer Zwangsversteigerung zu bieten. Plötzlich, am Tag der Verteigerung wird der Termin gestrichen. Mann kann daraus schlieesen, dass jemand das Objekt schon vor der (Zwangs!)Versteigerung gekauft hat.
Es gibt einige Fragen, die von Leien im Gebiet der insolvenzbedingte Zwangsversteigerungen nicht beantwortet werden können:
1.Bei manchen Objekten sind das Verkehrswergutachten und andere Informationen weder im Gericht, noch bei der gläubigen Bank zu bekommen bzw. einzusehen. Stattdessen werden sie von einer Immobilienfirma gehalten und nach (meist wiederholten) Anfrage geschickt. Das geschiht, und ich glaube es ist ein massgebende Besonderheit in solchen Fällen, mit dem ausdrucklichen Hinweis, dass „DER ERWERB DIESER IMMOBILIE NUR ÜBER DIE ZWANGSVERSTEIGERUNG MÖGLICH IST“.
2.Die Bank, bei der mann ein Teil des Betrages finanzieren will, verweigert eine Kreditvergabe für dieses Objekt mit der Begründung des „zu hohen Risiko“. Gleichzeitig kündindigt sie Ihren (der Bank) Absicht selber zu der Versteigerung zu gehen und versucht mehrmals die Privatperson von der Teilnahme an die Zwangsversteigerung abzuwenden. Diese Strategie schliesst Telefonate und Drohungen über das „hohe Risiko“ ein. Sogar alternative Lockangebote für angeblich „günstige“ Objekte werden ausgespielt.
3.Wie soll sich jemand verhalten, den ein Objekt kaufen/ersteigern/ertrixen möchte, für dass eine Zwangsversteigerung angeordnet ist, sodass der Kauf noch vor dem Termin stattfinden kann?
4.Wie zum Te… klappt sowas bei den Maklern???

owT

Ich habe diese Frage auch in den Immobilienforum gestellt, da
ich mich nicht sicher war wo sie besser passt.
1.Bei manchen Objekten sind das Verkehrswergutachten und
andere Informationen weder im Gericht, noch bei der gläubigen
Bank zu bekommen bzw. einzusehen. Stattdessen werden sie von
einer Immobilienfirma gehalten und nach (meist wiederholten)
Anfrage geschickt. Das geschiht, und ich glaube es ist ein
massgebende Besonderheit in solchen Fällen, mit dem
ausdrucklichen Hinweis, dass „DER ERWERB DIESER IMMOBILIE NUR
ÜBER DIE ZWANGSVERSTEIGERUNG MÖGLICH IST“.

Für jede Zwangsversteigerung muss das Gericht den Verkehrswert ermitteln. Dies geschieht mittels Sachverständigengutachten. Erst wenn dises Wertgutachten vorliegt und kann das Verfahren seinen Fortgang finden. Es erfolgt dann zunächst eine sogenannte Festsetzung des Verkehrswertes. Dieses Gutachten kann dann immer bei Gericht in der Interessentenakte eingesehen werden.

2.Die Bank, bei der mann ein Teil des Betrages finanzieren
will, verweigert eine Kreditvergabe für dieses Objekt mit der
Begründung des „zu hohen Risiko“. Gleichzeitig kündindigt sie
Ihren (der Bank) Absicht selber zu der Versteigerung zu gehen
und versucht mehrmals die Privatperson von der Teilnahme an
die Zwangsversteigerung abzuwenden. Diese Strategie schliesst
Telefonate und Drohungen über das „hohe Risiko“ ein. Sogar
alternative Lockangebote für angeblich „günstige“ Objekte
werden ausgespielt.

sehr dubios…, es gibt ja aber nicht nur die eine Bank für eine Finanzierungsanfrage…

3.Wie soll sich jemand verhalten, den ein Objekt
kaufen/ersteigern/ertrixen möchte, für dass eine
Zwangsversteigerung angeordnet ist, sodass der Kauf noch vor
dem Termin stattfinden kann?

Es ist jederzeit möglich mit dem die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubiger(n) in Kontakt zu treten und ihnen ein freies Angebot zu machen. Die Gläubigerin ist Herr des Verfahrens. Man sollte natürlich wisse wie man argumentiert.
Zwangsversteigerungen sind in vielen Fällen nicht besonders ergibig, insbesondere wenn es um WEG geht.

4.Wie zum Te… klappt sowas bei den Maklern???

Da klappt eben die Argumentation…

ml.