Hallo.
Ich muß ein Fahrzeug vom Händler zu meiner Zulassungsstelle (andere Landkreis) überführen.
Ich habe mir schon mal online die Versicherung (Vollkasko) online abgeschlossen. Incl. evB Nummer.
Nun muß ich mir jedoch vorher noch ein Kurzkennzeichen holen.
Frage:
Brauch ich hier noch eine zusätzlich evB Nummer für das Kurzkennzeichen?
Oder reicht die bereits für die spätere Versicherung online abgeschlossene/zugemailte evB Nummer?
bezüglich der Gültigkeit solltest Du Deine Versicherung fragen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei der Zulassungstelle darauf geachtet wird, für welchen Zweck die EVB ausgestellt wurde und wenn da Kurzzeitkennzeichen nicht ausdrücklich vermerkt ist, bekommst Du auch keines ausgestellt.
Du kannst aber den Wagen in Deinem Landkreis anmelden und ihn dann mit den „normalen“ Kennzeichen abholen und überführen.
Du benötigst eine EVB Nr. für Kurzkennzeichen, die se musste Du bei der Gesellschaft beantragen, bei der Du später auch dein Fahrzeug versichern willst.
LG, Andreas