Hallo.
Ich muß ein Fahrzeug vom Händler zu meiner Zulassungsstelle (andere Landkreis) überführen.
Ich habe mir schon mal online die Versicherung (Vollkasko) online abgeschlossen. Incl. evB Nummer.
Nun muß ich mir jedoch vorher noch ein Kurzkennzeichen holen.
Frage:
Brauch ich hier noch eine zusätzlich evB Nummer für das Kurzkennzeichen?
Oder reicht die bereits für die spätere Versicherung online abgeschlossene/zugemailte evB Nummer?
Danke!