Hallo,
also, wenn jemand ein uraltens mal im Fernsehen aufgenommenes Konzert von Video auf DVD kopieren möchte (und sich dafür rein die Arbeitszeit und den Rohling zahlen lässt, sagen wir mal so 5 Euro) , wie bekommt der raus ob dieses Konzert denn geschützt ist? Oder gibt es generell Regeln, dass der Schutz nach gewissen Jahren (ich rede hier von rund 30 Jahren) sowieso nicht mehr gelten würde? Bei GEMA selber bin ich nicht schlau geworden.
Danke Ute
Hallo,
wenn du nicht AUSDRÜCKLICH die rechte zur veröffendlichung oder verbreitung hast, lass die finger weg.
gruss
Hallo,
ich selber möchte gar nichts verbreiten, sondern wenn dann bei einem Freund einen Abzug für den Privatgebrauch eines Konzertes von 1980 abstauben. Aber er will halt seinen Zeitaufwand und einen Rohling ersetzt bekommen, was ich auch in Ordnung finde. Wir haben keinen Videorekorder mehr und können daher das Original nicht ansehen. Gibt es denn bei solchen Sachen nicht auch mal nach 30 Jahren oder so einen Aufhebung des Schutzes?
Das ich mir wegen sowas nicht die Finger schmutzig mache ist klar, nur falls es erlaubt ist, weil uralt, dann möchte ich halt nicht drauf verzichten, es soll auch nicht aufgeführt oder weiterkopiert werden oder sonst irgendwas.
Danke Ute
Das ich mir wegen sowas nicht die Finger schmutzig mache ist
klar, nur falls es erlaubt ist, weil uralt, dann möchte ich
halt nicht drauf verzichten, es soll auch nicht aufgeführt
oder weiterkopiert werden oder sonst irgendwas.
Es ist zwar nicht erlaubt „weil uralt“, aber es ist erlaubt weil Privatkopie. Allen Unkenrufen zum Trotz ist die Privatkopie von urheberrechtlich geschütztem Material noch immer (bis auf Ausnahmen wie Software oder aus offensichtlich illegalen Quellen) erlaubt. Tatsächlich zahlt man mit jedem Kauf eines Rohlings sogar GEMA, um die Urheber für derartige Privatkopien zu entschädigen. Ich empfehle die Lektüre des Wikipediaartikels zur Privatkopie (http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie).
Viele Grüße,
Sebastian
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, dann willst du die Aufnahme nur für den Privatgebrauch haben. Auch wenn es rechtlich vielleicht nicht korrekt sein sollte, aber wer sollte denn mitbekommen, dass dein Bekannter das für dich gemacht hat? Denkt er auch daran, die 5 Euro, die er von dir bekommt, beim Finanzamt anzugeben?
Ich sehe da kein Problem, solange du die DVD nicht bei Ebay oder auf dem Flohmarkt verkaufen willst.
Gruß,
Booze
Danke Sebastian,
genau das wollte ich wissen. Und ich Depp versuch mich in den Gema-Bestimmungen was zu finden. Dann kann ichs ja haben, freu,
Grüße Ute
Hallo Booze,
na ja, wir haben einen Neider dem ich nicht traue, weil er keine Kopie davon hat und auch keine bekommen kann.
Und dann bin ich schon gerne auf der sicheren Seite.
Grüße Ute
Hallo,
dein Freund kopiert das gegen Geld, somit ist es eben keine Privatkopie mehr!
Gruß