Spezielle Fragen zur doppelten Haushaltsführung

Liebe Expertinnen und Experten,

folgende Fragen habe ich zum deutschen Steuerrecht:

Wohnungswechsel wegen Unzumutbarkeit während doppelter Haushaltsführung

A ist wegen eines beruflichen Umzugs in ein Appartement gezogen. Die Regelungen zur doppelten Haushaltsführung gelten. Das Appartement verfügte über keine Gas- oder Ölheizung, sondern nur über einen mobilen über Strom betriebenen Heizkörper. Dieser konnte wie die Dusche nicht verlässlich und durchgehend betrieben werden, da regelmäßig die Sicherungen versagten. Im nächsten Monat ist Adann nach diversen Elektrikereinsätzen in ein anderes Appartement umgezogen.

Gibt es hier Probleme mit dem FA?

Zuzug der Ehefrau während der doppelten Haushaltsführung

Mit Wechsel des Appartements ist die Ehefrau B (auch aus beruflichen Gründen) in das neue Appartement zugezogen. Das Ehepaar ist weiterhin regelmäßig am Wochenende in die alte Heimat gefahren, da dort der Hausstand war. Des Weiteren waren diverse Umzugsvorbereitungen zu erledigen. Die doppelte Haushaltsführung wurde nach zwei Monaten im zweiten Appartement (also gesamt drei Monate für A) mit dem Umzug in das erworbene Eigenheim aufgelöst.

Gibt es dadurch Probleme mit dem FA?
Kann die Verpflegungspauschale während dieser zwei Monate auch für B beantragt werden?

Maklerkosten für die Appartements während der doppelten Haushaltsführung

Der Makler für die Appartements hat eine prozentuale Provision der Durchschnittsmiete über den Zeitraum der 3 Monate berechnet.

Ist diese Provision steuerlich anerkannt?

Endreinigungskosten der Appartements des Maklers

Der Makler hat für die zwei Appartements Endreinigungskosten veranschlagt, die nicht verhandelbar waren.

Ist hier ein Ansatz möglich?

Welchen Mieteinsatz bei doppelter Haushaltsführung

Die Kosten der Appartements waren in jedem Fall günstiger als die Wohnung in der Heimat.

Welcher Mietbetrag ist jeweils absetzen (alte Wohnung, die teilweise nur am Wochenende bewohnt war oder immer das Appartement)?

Maklerkosten beim Kauf bei beruflich bedingten Umzug

Ich weiß, dass Maklerkosten neben der Grunderwerbssteuer und den Notarkosten zu den Anschaffungskosten einer Immobilie gehören. Gemäß älterem BGH Urteil sind diese in keiner Form als Werbungskosten, auch nicht in der Höhe der Maklerkosten für ein vergleichbares Mietobjekt, ansetzbar.

Hat sich die Einschätzung zwischenzeitlich geändert?

Vielen VIELEN vielen Dank für Eure Meinungen und Erkenntnisse.

Carsten :smile:

Hallo Carsten,

nein gibt es nicht, wenn die übrigen Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung weiterhin erfüllt sind.

Gruß