Spezielle Wohngeldfrage

Hallo,

ich habe bis zum 31.05. diesen Jahres noch einen
Gewerbebetrieb geführt. Danach bin ich wieder
als normaler Angestellter „losgezogen“.

Nun habe ich vom Steuerberater einen Bescheid
bekommen, das ich vom 01.01. bis 31.05. einen
erheblichen Verlust eingefahren habe.

Nun habe ich also im ersten Halbjahr kein
Einkommen gehabt, kann ich dann rückwirkend
Wohngeld beanspruchen ? Der Verlust war ja
vorher nicht abschätzbar, einen Antrag hätte
ich somit vorher nicht stellen können, bzw.
auf die Idee dazu kommen können.

Jetzt werden zwar einige sagen, das man als Geschäftsmann
schon wissen sollte, wie es um die Zahlen steht, doch im
Ausverkauf eines Geschäftes ist es halt nicht so einfach,
da man nie weiß wie weit die Preise gesenkt werden müssen
und wieviel man da verkaufen oder anschließend verschrotten
muß.

Wer kann mir dies beantworten ?

Schöne Grüße
Oliver

Muß dich meines Wissens nach leider enttäuschen. Wohngeld muß man IMMER vorher stellen, man bekommt es dann ab dem Monat, wo man beantragt hat. Andernfalls: klassischer Fall von dumm gelaufen. Also im Zweifesfall immer - auch wenn man noch nicht alle Nachweise hat oder sich unsicher ist, ob man was bekommt - immer, mag es noch so dämlich aussehen - einen Antrag rechtzeitig stellen.

Gruß phaidra

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Hallo,

auch Hallo,

Wohngeld wird nur ab dem Monat des Antargsdatums gezhalt. Rückwirkend besteht kein Anspruch. Tut mir leid für Dich.

Günter