Spezifische Frage zu Ortsrecht

Hallo werte www-Gemeinde,

eine kurze Frage einer gerade auf dem Schlauch stehenden:

Worunter fällt ein handelsüblicher benzinbetriebener Rasenmäher?
Also noch blöder gefragt: Darf um 12.15 Uhr der Rasen gemäht werden?

Im Ortsrecht heißt es hierzu:

Aufgrund des Art.14 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) vom 08.10.1974 (GVBI.S.499, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juni 2008 - GVBl S. 317) erlässt XXX folgende Verordnung:
§ 1
1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind die öffentliche Ruhe zu stören, sind nur an Werktagen von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr gestattet, soweit in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.
2) Motorisierte Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider mit Motoren, Laubbläser und Laubsammler dürfen nur an Werktagen zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.
3) Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sind alle lärmerregenden Arbeiten, die geeignet sind die Ruhe der Allgemeinheit zu stören. Hierunter fallen insbesondere das Ausklopfen von Teppichen, Treppenläufern, Polstermöbeln, Kleidungsstücken, Betten und das Hacken und Sägen von Holz, die Benutzung von Bohr-, Fräs-, Schneid-, Schleifmaschinen, Hochdruckreinigern und ähnlichen lärmintensiven Geräten oder von den in Abs. 2 genannten Freischneidern, Grastrimmern/Graskantenschneidern, Laubbläsern oder Laubsammlern.
_4) Von der Verordnung erfasst werden alle Haus- und Gartenarbeiten, die typischerweise von Haus- und Gartenbesitzern (einschließlich Hausmeistern und Hausverwaltern) durchgeführt werden, auch wenn damit ausnahmsweise gewerblich tätige Dritte beauftragt sind. Ausgenommen sind Arbeiten, die nach Art und Umfang typischerweise von darauf ausgerichteten Gewerbebetreibenden oder von öffentlichen Aufgabenträgern ausgeführt werden.

_Vielen Dank und viele Grüße
pflaume

Hallo!

Ja, aber nur noch 15 Minuten lang.

Die besonders unangenehm klingenden Motorgeräte nach Absatz 2) erfassen ja eben gerade nicht eigentliche Rasenmäher.

MfG
duck313

Hi nochmal,
super vielen Dank, ich wusste einfach nicht, wo der Rasenmäher einzuordnen ist.

Viele Grüße