Spiegel gestriffen

Hallo,

Es geht um folgendes, vor einer woche bin ich nach der arbeit schnell losgefahren, es war an einer engstelle in der ich zuerst drinne war, dann kam ein autofahrer der schneller als ich unterwegs war ich hatte vielleicht 4-5 kmh drauf und er ca 20. Wir beide hielten an und er kamm zu mir fragte ob wir den Unfall Privat oder mit Polizei klären möchten, ich meinte Privat da ich noch in der Probezeit bin und meinen Führerschein nicht aufs spiel setzen wollte. Er schrieb sich mein nummernschild auf und wir fuhren weiter, jedoch war an meinem Auto kein Schaden zu erkennen und da ich im stress war hab ich nicht drauf geachtet ob er einen Schaden hat. mein Spiegel war noch grade nichtmal umgeklappt, es gibt keine zeugen.

Jedenfalls kamm ein Brief von ihm indem er mich auffordert eine Summe für einen Kapputten Spiegel in Höhe von 450 euro zu bezahlen. Jetzt meine Frage: Woher hat er meine Adresse her? soll ich bezahlen? kann er wenn ich bezahlt habe mir immernoch was machen? was wäre wenn ich nicht bezahle?

würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet & danke im vorraus

Hallo,
es tut mir leid, ich kann Ihnen leider auch nicht weiterhelfen. Am besten wenden Sie sich an Ihre Autoversicherung die kann Ihnen sicher weiterhelfen
Gruss

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Hallo,
also grundsätzlich kommt es nicht darauf an, wer schneller an der Engstelle war und wer nicht.
Der, auf dessen Fahrbahn die Verengung ist, muss warten.
Zu der Höhe des Schadens: Ein kompletter Außenspiegel mit elektrisch beheiztem Spiegelglas, elektrisch verstellbar und womöglich noch automatisch abblendend kann durchaus so teuer sein. Ein- und Ausbau darf man auch nicht vergessen.

Wo er Deine Adresse her hat, weiß ich nicht.
Vielleicht hat er einen guten Bekanten bei der Polizei oder bei der Zulassungsbehörde…
Was heißt, „den Unfall privat klären“?
Wer hat den nun Schuld?
Aus Deiner Schilderung geht ja hervor, dass Du schon in der Engstelle drin warst.

Ich würde also erstmal nicht bezahlen.
Wenn Du aus irgendeinem Grunde doch bezahlen möchtest:
Vorher Rechnungskopie geben lassen und auf jeden Fall Zahlung quittieren lassen.

…dafür bin ich nicht im Forum angemeldet.

Grüße

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Über die rechtlichen Aspekte kann ich keine Auskunft geben.

Wegen der Adresse:
Datenschutz? - nich in Deutschland. Möglicherweise hat man als normaler Bürger das Recht auf Auskunft in begründeten Fällen, dann wohl aber nur über das Landratsamt (Zulassungsstelle). Die Polizei darf keine Auskunft geben.
Aber wer weiß wen der alles kennt?

Wegen der Summe:
Er soll eine Rechnung schicken auf dem eine Werkstattadresse steht, da kann man sicherheitshalber mal anfragen was denn so ein Teil kostet, ggf. inkl. Montage und evtl. Lackierung.

Hallo Decolt,

also 450€ für einen kaputten Spiegel würde ich nicht bezahlen. Auf keinen Fall sofort. Was war das für eine Engstelle? Wer hatte Vorfahrt? Wodurch kam es zu einer Engstelle? Wie ist die Vorfahrt dort geregelt? Fotos von dem beschädigtem Teil hast Du wahrscheinlich nicht gemacht? Wäre nützlich gewesen.(–>für nächstesmal merken).
Die genaueren Umstände sowie die Verkehrssituation müßtest Du noch mal möglichst genau beschreiben.Die Polizei hättet ihr hinzuziehen können. Wegen so einer Kleinigkeit wird Dir, trotz Probezeit, nicht der Führerschein abgenommen. Ich habe den Verdacht, daß Dein Unfallgegner ein gutes Geschäft machen möchte, also aus der Angelegenheit möglichst viel Geld rausholen will…
Laß Dir mal die Rechnung bzw. den Kostenvoranschlag zeigen, um zu sehen, wie die 450€ zustande kommen. Zu klären wäre auch noch die Schuldfrage. Vielleicht hat ja Dein Unfallgegner einen Fehler gemacht und gar nicht Du?
Ich werde mal meinen Bekannten fragen, der war mal bei der Polizei und kann genauere Auskünfte als ich geben.
Ich melde mich nochmal in den nächsten Tagen.

Gruß Thomas

Hallo Decolt,

hier noch ein paar Gedanken von meinem Bekannten zu Deinem Fall:

  1. Wenn Du als erster in der Engstelle warst, hast Du Vorfahrt.
  2. Wenn das Hindernis/die Engstelle nicht auf Deiner Fahrbahn war, hast Du sowieso Vorfahrt gehabt.
  3. Hast Du zugegeben, Schuld zu sein? (Niemals tun, auch wenn Du offensichtlich Schuld haben solltest)
  4. Gibt es mittlerweile schon eine Rechnung/Kostenvoranschlag von einer Werkstatt?
  5. Könnten witterungsbedingte Einflüsse geltend gemacht werden?

Erst mal viel Glück; falls Du noch Fragen hast, kannst Du dich ja melden. Mich würde interessieren, wie die Sache ausgegangen ist.

Gruß Thomas