sorry…mein Fehler…es geht nicht um HAUSRAT sondern HAFTPFLICHT…
also nochmal:
Wir wohnen in einer Wohnanlage, in der alle Wohnungen gleich ausgestattet sind (Laminat, Einbauküche, Badeinrichtung). Im Bad haben alle den gleichen großen Spiegel (2m lang, 1,50 m hoch). Beim Putzen ist mir der Spiegel kaputt gegangen. Bei der Allianz (Hausratsversicherung) meinte die Dame dass das kein Problem sei. Sei ein Mietsachschaden und abegedeckt. Jetzt krieg ich Bescheid, dass sie das nicht übernehmen, weil es ein „beweglicher Gegenstand“ sei und nicht fest installiert(so wie Waschbecken). Der Spiegel gehört aber nicht mir sondern meinem Vermieter und ist sehr wohl fest installiert mit 4 Haltern an der Wand.
Kann ich Widerspruch einlegen? Sonst wird das richtig teuer…