Spiegel kaputt -Haftpflicht will nicht zahlen

sorry…mein Fehler…es geht nicht um HAUSRAT sondern HAFTPFLICHT…

also nochmal:
Wir wohnen in einer Wohnanlage, in der alle Wohnungen gleich ausgestattet sind (Laminat, Einbauküche, Badeinrichtung). Im Bad haben alle den gleichen großen Spiegel (2m lang, 1,50 m hoch). Beim Putzen ist mir der Spiegel kaputt gegangen. Bei der Allianz (Hausratsversicherung) meinte die Dame dass das kein Problem sei. Sei ein Mietsachschaden und abegedeckt. Jetzt krieg ich Bescheid, dass sie das nicht übernehmen, weil es ein „beweglicher Gegenstand“ sei und nicht fest installiert(so wie Waschbecken). Der Spiegel gehört aber nicht mir sondern meinem Vermieter und ist sehr wohl fest installiert mit 4 Haltern an der Wand.

Kann ich Widerspruch einlegen? Sonst wird das richtig teuer…

Ich sehe das Problem an einer anderen Stelle, in der Regel sind Glasschäden, die gesondert über eine Glasversicherung abgesichert werden können, in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Ob der Spiegel Inventar oder Gebäudebestandteil ist, mag ich nicht mit Sicherheit beurteilen, kenne aber ähnliche Probleme von Duschabtrennungen.

Ich sehe das Problem an einer anderen Stelle, in der Regel
sind Glasschäden, die gesondert über eine Glasversicherung
abgesichert werden können, in der Haftpflichtversicherung
ausgeschlossen.

Das ist genau der Punkt. Wandspiegel gehören zu den sog. Gebäude- und Mobiliarverglasungen. Diese sind in der Hausratversicherung nur abgedeckt, wenn sie durch eine der versicherten Gefahren (Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel, etc.) beschädigt werden. Dies ist meist, und auch hier, nicht der Fall.
Sie können aber über eine zusätzliche Glasversicherung abgesichert werden. Dies scheint bei Dir aber nicht der Fall zu sein. Also: kein Versicherungsfall.
Ansonsten spielt es (fast) keine Rolle, ob die Sachen dem Vermieter, dem Mieter oder der Oma gehören. Versichert ist der gesamte Hausrat, also alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen.

Alexander Wehrum

Ob der Spiegel Inventar oder Gebäudebestandteil ist, mag ich
nicht mit Sicherheit beurteilen, kenne aber ähnliche Probleme
von Duschabtrennungen.

ich kann dir nur 100 pro zustimmen, lt. Bedingungen sind Glasschäden gg. die man sich gesondert versichern kann nicht ber die PHV gedeckt. Will sagen, dass in deinem Fall der Schaden durch eine Glasversicherung gedeckt gewesen wäre. Wenn dein Kind (soweit vorhanden) mit dem Fußball die Ladenscheibe des Supermarktes einschießt, kannst du dich nicht gesondert dagegen versichern, also PHV. Sonst lägen Interessenskonflikte vor.

Grüße
Mike

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ich will den Kollegen nicht in den Rücken fallen, auch wenn sie lt. Bedingungen (wahrscheinlich) recht haben. Deine zu Grunde liegenden Bedingungen kennen wir hier ja nicht.

In deinem Fall scheint die Lage aber anders zu sein, da du eine mündl. Zusage erhalten hast und der Schaden aus einem anderen Grund abgelehnt wurde.

Daher wie shcon geschrieben: Versicherer anschreiben!!!

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In deinem Fall scheint die Lage aber anders zu sein, da du
eine mündl. Zusage erhalten hast und der Schaden aus einem
anderen Grund abgelehnt wurde.

1.) Ist fraglich ob die Dame mündl. Deckungszusagen geben darf und ob dies überhaupt eine eindeutige war!

2.) Wird es wohl schwer zu beweisen sein.