Spiegel kaputt, Kunde will Geld zurück!

Hallo, kurze Erklärung zu meinem Fall:

Bin Privatverkäufer, habe vor einem Monat meinen Spiegel verkauft. Habe in der Artikelbeschreibung auf vorhandene Mängel hingewiesen, in diesem Fall drei Kratzer. Rücknahme oder Garantieansprüche etc. sind in der Auktion entsprechend ausgeschlossen worden. Haben den Spiegel ordnungsgemäß verpackt, mit Luftpolster, Steropur usw. und mit Hermes, wie in der Auktion angegeben, versendet. Zeuge, das der Spiegel völlig intakt war beim verpacken, war meine Frau, denn die hat mitgeholfen. Zur Hermesstation, wurde der Spiegel von meiner Frau und Schwiegermutter, gebracht. Da war er auch noch völlig in Ordnung.

Leider ist der Spiegel kaputt angekommen, Käufer will Geld zurück. Und regt sich zu dem auch noch über andere Gegebenheiten am Spiegel auf. Der Spiegel hat nämlich ne Lampe und Steckdose und Lichtschalter. Die Art wie die Lampe am Spiegel hinten angebracht ist passt ihm nicht. Die Lampe ist hinten mit Schaum dran geklebt, das war auch schon so als wir diesen Spiegel vor zwei Jahren oder so, gekauft haben. Das stellt aber doch keinen Mangel dar, oder? Denn der Spiegel, wird doch in keinster Weise in seiner Funktionalität oder Optik, eingeschränkt?? Ob das Lämpchen hinten getackert, geklebt, geschweißt oder geschraubt ist, ist doch wöllig wurscht. Hauptsache der Spiegel hat, wie beschrieben ne Lampe.

Jetzt ist der Typ stinkesauer, wird leicht persönlich per E-Mail, und möchte persönlich vorbeikommen. So, wie seine E-Mails formuliert sind, (ausländischer Mitbürger), kann ich mir nicht vorstellen, sofern er wirklich vor unserer Haustür steht, das das ein ruhiges Gespräch wird…

Bin jetzt echt verunsichert, ob ich ihm nun das Geld zurück überweisen soll, bevor der hier meine Haustür einschlägt…

LG
Ralf

ganz nebenbei

Jetzt ist der Typ stinkesauer, wird leicht persönlich per
E-Mail, und möchte persönlich vorbeikommen. So, wie seine
E-Mails formuliert sind, (ausländischer Mitbürger),

Bin jetzt echt verunsichert, ob ich ihm nun das Geld zurück
überweisen soll, bevor der hier meine Haustür einschlägt…

Ich sag den Deutschen auch immer das ich meine 13 Brüder anrufen werde und die sich um die Angelegenheit kümmern würden…

Mal ganz ehrlich - hat bis jetzt immer geklappt :smile:
(doch wirklich!!) Die Deutschen sind von sowas dermassen eingeschüchtert, ist köstlich.

Aber mal im Ernst, ich weiss ja nicht, ob Du es versichert hast oder nicht, und das Paket mit „Vorsicht Glas“ ausgewiesen hast. Dies sollte erst einmal geklärt werden. Und dann antwortest Du dem Ausländer sachlich und uneingeschüchtert, aber erst möchtest Du die Fotos des zerbrochenen Spiegels sehen. Wenn das Paket Versichert versendet wurde, sollte man dies sofort dem Verein melden (mit was auch immer Du es verschickt hast).

Sach ihm auch, dass er gerne bei Dir vorbei kommen kann, wenn er unbedingt will. Und das Du Besucher immer gebührend empfängst. Sprich seine Sprache ohne zu drohen. Aber den Wink versteht er, glaub mir. Bleib sachlich, zeig Dich nicht eingeschüchert.

grüße
Jasmin

Hallo,

ich würde niemals große zerbrechliche Gegenstände zum Versand anbieten, wenn man nicht Spezialist ist und speziell darauf zugeschnittene Verpackung hat.

In den AGB der meisten Spediteure steht mittlerweile, dass die Pakete Stürze aus 80 cm Höhe überstehen müssen - die Paketbearbeitung läuft fast überall maschinell ab.

Innerer Bruch in einem Paket wird daher fast immer einer unzureichenden Verpackung angelastet, eine Versandversicherung greift hier nicht. Die Versandversicherung ist praktisch nur als Schutz vor Verlust und vor äußeren Beschädigungen gut.

Trotzdem, wenn man eine Versicherung hat, ist selbstverständlich der erste Schritt, den Schaden dem Spediteur zu melden. Mach das morgen, die Melde-Fristen sind oft nur sehr kurz, wahrscheinlich nicht über eine Woche.

Bei einem Privatverkauf trägt der Käufer zwar das Versandrisiko, aber auch nur gegen Verlust und ähnliches, für unzureichende Verpackung ist immer dem Absender zuständig.

Ob du dem Käufer nun seine Zahlung erstattest, Ersatz lieferst oder eine andere Lösung findest, sprich mit dem Käufer ab und nimm auf alle zumutbaren Wünsche deines Käufers Rücksicht, wenn du weitere Schwierigkeiten vermeiden willst.

Stephanie

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Hallo,

Jetzt ist der Typ stinkesauer, wird leicht persönlich per
E-Mail, und möchte persönlich vorbeikommen. So, wie seine
E-Mails formuliert sind, (ausländischer Mitbürger), kann ich
mir nicht vorstellen, sofern er wirklich vor unserer Haustür
steht, das das ein ruhiges Gespräch wird…

klar ist das nicht angenehm. Aber nur weil einer mit seinem persönlichen Besuch, seinen großen Brüdern oder dem Einsatz von Nuklearwaffen droht, sollte man seine Meinung nicht ändern.

Biete ihm an, alles per E-Mail zu klären, frage ihn, was er mit dem angekündigten Besuch bezwecken möchte und sage ihm, dass Du es nicht wünscht, das persönlich zu besprechen. Spricht er weitere Drohungen per E-Mail aus, kannst Du ihn wegen Nötigung bei der Polizei anzeigen.

Wir sind hier nicht im wilden Westen, wo das Recht des stärkeren gilt.

Wenn Ebay Handelspartner mir gegenüber unfreundlich werden, gebe ich denen ganz klar zu verstehen, dass ich die Reklamation ernsthaft und wohlwollend zu prüfen bereit bin, Voraussetzung hierfür aber ein angemessener Umgangston ist.

Gruß

S.J.