Spiegel Leicht gestreift

Hallo,

Es geht um folgendes, vor einer woche bin ich nach der arbeit schnell losgefahren, es war an einer engstelle in der ich zuerst drinne war, dann kam ein autofahrer der schneller als ich unterwegs war ich hatte vielleicht 4-5 kmh drauf und er ca 20. Wir beide hielten an und er kamm zu mir fragte ob wir den Unfall Privat oder mit Polizei klären möchten, ich meinte Privat da ich noch in der Probezeit bin und meinen Führerschein nicht aufs spiel setzen wollte. Er schrieb sich mein nummernschild auf und wir fuhren weiter, jedoch war an meinem Auto kein Schaden zu erkennen und da ich im stress war hab ich nicht drauf geachtet ob er einen Schaden hat. mein Spiegel war noch grade nichtmal umgeklappt, es gibt keine zeugen.

Jedenfalls kamm ein Brief von ihm indem er mich auffordert eine Summe für einen Kapputten Spiegel in Höhe von 450 euro zu bezahlen. Jetzt meine Frage: Woher hat er meine Adresse her? soll ich bezahlen? kann er wenn ich bezahlt habe mir immernoch was machen? was wäre wenn ich nicht bezahle?

würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet & danke im vorraus

Also ich sehe hier kein „versicherungstechnisches“ Problem… Vielleicht ist ein anderes Brett zuständig?

Jedenfalls kamm ein Brief von ihm indem er mich auffordert
eine Summe für einen Kapputten Spiegel in Höhe von 450 euro zu
bezahlen.
soll ich bezahlen?

Ich persönlich würde da vorher 2 Dinge prüfen:
-1. Bist Du überhaupt am Unfall schuld?
-2. Wie ist die Forderung von 450€ begründet?

Falls ich persönlich irgendwelche Zweifel an 1. oder 2. hätte, würde ich beim Rechtsanwalt mindestens das Geld für eine Erstberatung ausgeben.

Insgesondere erscheinen mir 450€ zu viel, falls beim Gegner nur der Spiegel kaputt ist. Hier würde ich nur zahlen, wenn die Forderung begründet ist (z.B. Foto vom Schaden, Kostenvoranschlag von Werkstatt, Rechnung von Werkstatt etc.)

was wäre wenn ich nicht bezahle?

Dann meldet er den Schaden evtl. Deiner Haftpflichtversicherung. Du bekommst dann Gelegenheit, Dich dazu zu äußern.

HINWEIS: Alles ist meine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung.
Ich selber würde an Deiner Stelle zum Rechtsanwalt gehen, mindestens zu einer Erstberatung (kostet 100-200€; vorher fragen).

Die Privathaftpflicht ist nicht für Schäden aus dem Führen von Kraftfahrzeugen zuständig^^

Allerdings kannst du ja auch die KH gemeint haben…

Die KH prüft wie die PH die Ansprüche, wehrt unbegründete Ansprüche ab und befriedigt berechtigte.

Die Sache ist: Sollte sie den berechtigten Anspruch befriedigen, wirst du in den SF-Klassen gestuft.
Oder du bezahlst den Schaden dann doch selber, das geht dann auch immer noch.

Ist aber günstiger über die Versicherung als über den Anwalt, denn die Prüfung der Sachlage durch deinen KFz-VR kostet dich nichts.
Dafür BIST du ja versichert^^