Spiegelung erfolgreich, Entlassung vorerst

Sehr geehrte Forumindianer^^

Ich habe da mal eine Frage, rechtlich und was Ihr da so rein medizinisch meint.

Ich bin BGlich im KH, Ellenbogenspiegelung. Alles i.O. nur das ich noch nicht nach Hause „darf“. Es besteht die Möglichkeit, mich selbst zu entlassen, kennt sich da einer rechtlich aus? Der Arzt meinte, es bestünde eine Entzündungsmöglichkeit und die BG hat das „gerne“. Wunde ist verheilt, kein „Suppen“ oder ähnliches, seit ~2,5Tagen absolut Schmerzfrei, minimalste Schwellung(praktisch nicht erkennbar)

Was soll ich machen, im KH ist es sooooo langweilig!!!

Langweilig ist es auch, wenn du in ein paar Tagen wieder in KH musst, weil sich doch was entzündet. Ich bin kein Mediziner und du offenbar auch nicht. Deshalb würde ich den Ärzten vertrauen und lieber zu lang als zu kurz im Bett bleiben. Nutze die Zeit zu Meditation, Zukunftsplänen oder Urlaubsplänen und mache es dir gemütlich. Langeweile ist im Kopf, in deinem Kopf.

Sei tapfer.

Hallo,

auf Basis Deiner Angaben kann da wohl niemand aus der Ferne eine medizinisch fundierte Aussage treffen, ich schon gar nicht.

Rechtlich kann es im ungünstigen Fall zu Nachteilen führen, wenn Du auf eigene Verantwortung nach Hause gehst, vor allem wenn Du ein „BG-Fall“ bist.

Also bleib da und lies ein gutes Buch oder so. :smile:

Grüße,

Matthias

a) … Entlassung auf eigenen Wunsch geht immer wenn man der Meinung ist - ist aber nicht klug! denn wenn (was man nie hofft)dann doch der Fall x eintritt dann hat man keine Ansprüche mehr (zumindest nur mit erheblichem Aufwand)
b) … für die BG ist man nat. ein „guter“ Patient - denn es spart immerhin Kosten.
c) … ich nehme mir immer viel zu lesen mit in´s KH, u. wenn man aufstehen kann, dann geht der Tag doch auch schnell vorbei.