Spiel ab 16 für einen 13 Jährigen

Guten Tag,

Mein 13 Jähriger Sohn wünscht sich das PC Spiel „Battlefield 2“.Dieses Spiel ist ab 16.
Kann ich ihm das Spiel guten gewissens kaufen?

MFG Tomson587

Nein.

Hallo,

genau, bloß nicht!!
Eines der Spiele bei denen die „ab 16 Freigabe“ mal sinnvoll ist!

Grüße vom Lamalord

Spielst du das Spiel?
Ich kann nur sagen da dieses Spiel einen nicht sehr hohen Faktor an brutalität hat ist es eigentlich egal.Hat dein Sohn den eine erfahrung mit solchen spielen,wenn nein dann lasses.

Lieber nicht.
Soll er noch drei Jahre warten.

mat24

Hallo
Die USK ist eine AltersEMPFEHLUNG, keine „Freigabe“.
Nun kennen wir deinen Sohn nicht und wissen nicht wie er so vom Verstand her ist. Ich kenne 13jährige, die vernünftiger sind als manche 18jährige, weil sie einfach aus „gutem Hause“ kommen und gut erzogen sind.

Battlefield 2 ist ein Kriegsspiel, wo man gegen andere Menschliche Spieler antritt um eine Schlacht zu gewinnen. In Gewisser Weise ein digitales „Räuber & Gandarm“. Blut fließt nicht.
Dadurch, das man überwiegend gegen andere (via Internet) spielt, kann die Spielerfahrung natürlich variieren. Wenn er z.B. nur mit seinen Freunden spielt ist das halt „harmloser“, als wenn er zum Beispiel gegen erwachsene Profi-Spieler spielt.

Am einfachsten ist es, wenn man sich einfach mal eine Demo des Spieles herunterlädt und den Jungen spielen lässt um zu sehen, wie er reagiert.
Für einen „Unwissenden“ ist es aber immer sehr schwer zu verstehen, was den Spielzeiz ausmacht. Die Pädagogischen Moralreiter und Politiker sagen „Killerspiele“… Und „Ziel ist es andere Spieler zu töten“.
Aber hinter der Kulisse bleibt eigentlich nur ein „Fangen-Spiel“ was sehr spannend sein kann, wenn man einen Gegner schneller die Energie entzieht als er einem selber.

Wie gesagt. Letzten Endes muß man dies selber entscheiden, denn jedes Kind reagiert anders.
Dennoch sind die Altersempfehlungen in der Regel schon recht durchdacht.

Gruß
Andreas

Wenn dein Sohn deines Erachtens psychisch reif genug ist spricht *imho* nichts dagegen

MfG

hi
ich finde die altersempfehlungen haben wirklich einen sinn.
hier ein paar screenshots, du musst dann immernoch selbst entscheiden…
http://battlefield2.net/content/bf2/gallery/gallery.php
http://images.google.ch/images?hl=de&q=screenshot%20…
ja, blut fliesst keines, aber geschossen wird genauso.
ich denke meine meinung sollte genügend durchsickern.

lg niemand

Alsod as SPiel ist nicht gerade extrem gewaltdarstellend.
Ich (15) darf auch Gta4, CoD5 spielen.
Es kommt drauf an wie psychisch refi dein sohn ist.
Neigt er von hause aus zu aggressionen??
Oder ist er ein ganz normal entwickelter teenager??
Gbt es bei euch gewalt in der familie??

Wie gesagt, es SIND ALTERSEMPFEHLUNGEN
dei entscheidung liegt bei dir

Hallo,

da ich das Spiel selbst noch nicht gesehen habe, hab ich mir mal einige Screenshots angesehen.

Einige halte ich für unbedenklich (z.b. ein Jet schiesst einen anderen ab - da sieht man in Filmen ab 12 schlimmeres)

Allerdings gibt es auch Infanterie Szenen (z.b. Orts und Häuserkampf)
Und immer da wo direkt auf Menschen geschossen wird (auch wenn es natürlich nur NPCs sind)finde ich eine Altersbeschränkung von mindesten 16 Jahren für sinnvoll und man sollte sie auch einhalten.

Da dein Sohn 3 Jahre unter der Empfehlung ist würde ich zu einem „harmloseren“ Spiel raten.

das das Spiel ne geile Grafik hat??

aus rein finanziellen Gründen solltest du warten,denn immo gibts jede Menge Bugs(Programierfehler)und das Spiel kosten den vollen Preis
in ein paar Monaten ises billiger und viele Bugs behoben
abgesehn davon dasser das Spiel im Zweifel bei Freunden spielt macht die Menge das Gift,also mehr als 1h pro Tag sollte es nicht sein

Moin,

ich gehoere auch zu denen, die eher zur Einhaltung der
Altersempfehlung raten.
Allerdings finde ich es unbedingt nachahmenswert, dass du
ein Auge darauf hast, was dein Sohn am PC zockt. Und wenn
du meinst, er kann das Geschehen am Bildschirm „verkraften“,
dann ist das wohl ok.
Wie waere es dann alternativ mit „Battlefield Heroes“. Ist zwar
auch ab 16, aber im Comic-Stil gehalten und obendrein kostenlos.

Aber, auch wenn ich ebenso „Kriegsspiele“ spiele, gehoeren
diese eigentlich in die Tonne. Denn Krieg ist nunmal kein Spiel.
Ok, man „schiesst“ nur auf irgendwelche Sprites, aber die
Spiele werden immer realistischer.
Darum verstehe ich auch nicht, warum ARMA 2 hierzulande nur
ein ab 16 bekommen hat.

Gruss
Patrick

Hoi.

Kinder, Kinder - ich bin entsetzt!

Ihr ratet hier doch einem Erwachsenem gegen geltendes Recht zu verstoßen! Die USK-Altersfreigabe regelt nach §14 JugendSchutzGesetz klar, wer was wann sehen oder daddeln darf.
Nach §28 (4) „Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch ein in Absatz 1 Nr. 5 bis 8, 10, 12, **14 bis 16 oder 19 oder in § 27 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichnetes oder in § 12 Abs. 3 Nr. 1 enthaltenes Verbot oder durch eine vollziehbare Anordnung nach § 7 Satz 1 verhindert werden soll.“

Es ist daher keine Empfehlung! Nur damit der Poster keinen Ärger bekommt, wenn die Polizei dann mal vorbeiklopft, weil die Eltern der Freunde seines Sohnes es nicht witzig finden, dass die nach der Schule so Baller-/Killerspiele daddeln…

Aber im Ernst: Er sollte sich das Spiel vorher anschauen und dann kritisch überlegen, ob sein Kind wirklich das jetzt schon spielen soll. So ganz daneben mit der Alterfreigabe liegen die doch nicht und als Eltern ist man (leider) selten objektiv bei der Einschätzung, wie weit entwickelt ist mein Junge…sucht ein anderes Spiel und schenk ihm in drei Jahren dann einen aktuellen guten Titel.

Okay, genug mit klugshietern…

Ciao
Garrett

PS: Ich hatte Glück: Doom, Quake, UT, Der Duke sowie die Jedi-Sachen etc. kamen raus als ich schon alt genug war…**

Es ist daher keine Empfehlung! Nur damit der Poster keinen
Ärger bekommt, wenn die Polizei dann mal vorbeiklopft, weil

Ich verstehe das schon als Empfehlung:

_ Eltern entscheiden zu Hause
Letztlich aber müssen Eltern entscheiden, was zu Hause gespielt wird.
Genau für diese Entscheidung werden im aufwendigen Verfahren der
USKPrüfung von den deutschen Bundesländern die notwendigen Hilfen aus
der Sicht des Jugendschutzes bereitgestellt. Die komfortable
Suchmaschine mit den Informationen zu allen geprüften USK-Titeln wird
unter www.usk.de tagesaktuell angeboten."_
[Quelle: http://www.usk.de/ ]

Sucht man ausserdem bei Google nach „usk“ bekommt man folgenden
Satz bezogen auf www.usk.de:
Informiert über die Bewertung von Unterhaltungssoftware mit
Altersfreigabeempfehlungen und versteht sich als gutachterliche Stelle
für die Prüfung …

Allerdings laesst sich der Satz auf der eigentlichen Seite nicht finden.

doch nicht und als Eltern ist man (leider) selten objektiv bei
der Einschätzung, wie weit entwickelt ist mein Junge…sucht
ein anderes Spiel und schenk ihm in drei Jahren dann einen
aktuellen guten Titel.

Ergaenzend dazu noch die USK-Definition von „ab 16“:

_ Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche
Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische
kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen.
Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens
und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven
Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen._
[Quelle: http://www.usk.de/ ]

Gruss
Patrick

Hallo,

Du hast in § 28 den Absatz 4 übersehen, der für „personensorgeberechtigte Personen“ eine Ausnahme vorsieht.

MfG,

ujk

Hoi.

Was du meinst ist wohl das:

„Hinsichtlich des Verbots in § 12 Abs. 3 Nr. 1 gilt dies nicht für die personensorgeberechtigte Person und für eine Person, die im Einverständnis mit der personensorgeberechtigten Person handelt.“

Aber, in §12 Abs.3 geht es um „Bildträger“. Oder gehören Spiele auch dazu? Dann stimme ich dir zu!

"(3) Bildträger, die nicht oder mit „Keine Jugendfreigabe“ nach § 14 Abs. 2 von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen

  1. einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,"

Naja, dass geht dann schon ins Eingemachte und dann sollten wir die Sache im Rechtsbrett weiterbesprechen…

Ciao
Garrett

genau^^

So viele Ratschläge hier :wink:

Ob Dein Sohn reif genug ist, wirst Du besser beurteilen können als irgendeine pauschale Altersempfehlung.

Was noch keiner gesagt hat:

Solche Spiele sind Geil
Das Teamspiel, Adrenalinkicks und Siegesrausch…

Schlimmer als die unechte Gewalt
(damit haben eigentlich nur kranke und „alte“ Menschen ein Problem) -

ist die Suchtgefahr.

Kauf Deinem Sohn lieber ein langweiliges Spiel :stuck_out_tongue:
(Eines mit passender Altersempfehlung -die sind meist stinköde- und um Himmels willen kein Onlinegame)

Liebe Grüße M-)

1.Das die Polizei kommt ist eher nicht der Fall,denn dann müsste sie bei so gut wie jedem 3 in Deutschland anklopfen^^.Und das mit Adrenalinkick ist völliger Mist.Ich glaub mit dir stimmt was nicht.So klipp und klar haben die Eltern zu entscheiden ob das Kind Geistig u.s.w dem Spiel geeignet ist!!!