folgende Situation: angenommen Person a (volljaehrig, Wohnsitz in Deutschland) bestellt sich ein PC-Spiel oder eine DVD aus England. Die deutsche Version existiert und bekam trotz Schnitte keine Jugendfreigabe. Die ungeschnittene Import-Version wurde natuerlich nicht geprueft, es prangt ein roter „18“-Aufkleber auf der Verpackung. Nun hat die Person A festgestellt, dass der Artikel nicht seinen Vorstellungen entspricht und will ihn loswerden.
Darf Person A den Artikel in einem Internet-Forum ueberhaupt anbieten (mit Hinweis auf die notwendige Volljaehrigkeit des Kaeufers und auf die Alterspruefung durch Ausweisvorzeigen bei Uebergabe)? Wie sieht es aus, wenn der Interessent eine Abwicklung per Versand will? Muss dann Post-Ident bemueht werden, reicht ein Scan des Ausweises des Kaeufers per E-Mail? Oder sollte man ganz die Finger davon lassen, da die Probleme, die auftreten koennen fuer einen Laien unueberschaubar werden koennen?
Danke fuer die Rueckmeldung, gelesen habe ich es, dennoch werden solche Waren ja im Versandhandel (nicht nur von auslaendischen Anbietern) ja angeboten (mit Alterspruefung via Ausweiskopie oder Post-Ident), was mich etwas irritiert.
…ein bei der freiwilligen Selbstkontrolle der Spielemacher (wie auch immer sie genau heisst) nicht für Jugendliche zugelassenes Spiel ist aber etwas ganz anderes als ein jugendgefährdendes Spiel, worauf sich das mit der Liste jugendgefährdender Medien (der sprichwörtliche Index) bezieht.
…ein bei der freiwilligen Selbstkontrolle der Spielemacher
(wie auch immer sie genau heisst) nicht für Jugendliche
zugelassenes Spiel ist aber etwas ganz anderes als ein
jugendgefährdendes Spiel, worauf sich das mit der Liste
jugendgefährdender Medien (der sprichwörtliche Index) bezieht.
Das war früher mal so. Schau mal im genannten Paragraphen, wann ein Spiel nicht gekennzeichnet wird.
Gruß
loderunner (ianal)