Spiel zurrückgeben WoW-MoP

Bin ich berechtigt mein kürzlich erworbenes Spiel World of Warcraft - Mist of Panderia zurrückzugeben und das Geld dafür zurrückzuverlangen, da mich der/die Verkäufer(in) nicht übder die gältende Endbenutzerlizensvereinbarung aufgeklärt hat?

Bin ich berechtigt mein kürzlich erworbenes Spiel World of
Warcraft - Mist of Panderia zurrückzugeben und das Geld dafür
zurrückzuverlangen, da mich der/die Verkäufer(in) nicht übder
die gältende Endbenutzerlizensvereinbarung aufgeklärt hat?

Du wirst nachweisen müssen, dass er dich nicht darüber aufgeklärt hat. Kannst du das?

Hallo Janosch,

also, neben der Altersfreigabe, der UVP sowie dem ordnungsgemäßen Funktionszustandes des Spieles muss der Verkäufer keine weitere Gewährleistung Wie die Endnutzerlizenzvereinbarung zusagen können. Die Endnutzerlizenzvereinbarung ist eine sache zwischen dem Käufer und den Hersteller (Distributor) des Spieles.

Der Datenschutzbeauftragte

Bin ich berechtigt mein kürzlich erworbenes Spiel World of
Warcraft - Mist of Panderia zurrückzugeben und das Geld dafür
zurrückzuverlangen, da mich der/die Verkäufer(in) nicht übder
die gältende Endbenutzerlizensvereinbarung aufgeklärt hat?

Hi!
Das kommt darauf an, ob du es Neu oder gebraucht gekauft hast, wann und wo. Die Händler haben ihre Rückgabefristen, sofern vorhanden IMMER in deren AGBs stehen.
MFG Phil

Bin ich berechtigt mein kürzlich erworbenes Spiel World of
Warcraft - Mist of Panderia zurrückzugeben und das Geld dafür
zurrückzuverlangen, da mich der/die Verkäufer(in) nicht übder
die gältende Endbenutzerlizensvereinbarung aufgeklärt hat?

Kommt wohl ganz auf das Kleingedruckte drauf an und ob nicht doch irgendwo ein Hinweis war…

Gruss,
mirti

bin leider nur für Klimaanlagen zuständig
Gruss

Bin ich berechtigt mein kürzlich erworbenes Spiel World of
Warcraft - Mist of Panderia zurrückzugeben und das Geld dafür
zurrückzuverlangen, da mich der/die Verkäufer(in) nicht übder
die gältende Endbenutzerlizensvereinbarung aufgeklärt hat?

Berechtigt, leider nicht. Bei Saturn könnte man versuchen eine Kulanzregelung zu erreichen. Die Endbenutzerlizenz wird so gut wie immer auf dem Verpackungskarton erwähnt (wenn auch in Microschrift).
Ansonsten stur behaupten: Mein stürzt schon beim Laden des Programms ab -

recht spät für eine Antwort, ich weiss.
Denke, das hat sich aber inzwischen erledigt. Wüsste ohnehin nicht, was da zu machen ist.
Sorry,
cu
whisper