Spielaccount - Verkauf Betrug

Hallo,
nehmen wir an jemand Kauft einen Spieleaccount der laut AGB des Herstellers nicht weiterverkauft werden darf für eine 3 Stellige Summe unter 301€.

Es wird bezahlt aber nichts Erhalten hat aber keinen Vertrag weil z.B nur eine Absprache via Chat im Spiel getroffen wurde.

Die Bazahlung könnte z.B per Überweisung erfolgt sein.

Wie ist die Rechtslage ?

Hoi.

Da wir die Vertragsfreiheit haben, gelten auch mündliche Verträge. Altes Beispiel der Juristen: Brötchen kaufen. Ich sage: Ich möchte 10 Brötchen, bekomme diese zum Preis 2 Euro angeboten und bezahle. Da läuft nix schriftlich, aber es ist ein Vertrag mit allen Folgen und Verpflichtungen abgeschlossen wurden.

Wenn ich also sage: ich verkaufe dir den Account für XXX Euro und gebe dir die Zugangsdaten, wenn das Geld auf meinem Konto ist. Dann schliesse ich einen Kaufvertrag ab.
Erhalte ich dann das Geld, muß ich entsprechend die Daten mitteilen.

Problem ist hier aber wohl immer die Beweisbarkeit. Gibt es Zeugen? Sonst kann der Verkäufer behaupten: Neee, sowas habe ich nie gesagt!!! Das Geld hast du mir geschenkt, weil du ein Menschenfreund bist…
Hat der Käufer aber Zeugen, kann man auf Herausgabe des Accounts klagen bzw. auf Rückzahlung des Geldes, wenn die Daten nicht mitgeteilt werden.

Übrigens:
Das ein Hersteller oder Spieleanbieter in seinen AGB einen Weiterverkauf nicht zulässt, ist erstmal egal. Da kann zwar das Problem entstehen, dass der den Account sperrt. Aber soweit kommt es hier ja garnicht…

Ciao
Garrett

Hallo,
nehmen wir an jemand Kauft einen Spieleaccount der laut AGB
des Herstellers nicht weiterverkauft werden darf für eine 3
Stellige Summe unter 301€.

Allein das ist schon dämlich.

Es wird bezahlt aber nichts Erhalten hat aber keinen Vertrag
weil z.B nur eine Absprache via Chat im Spiel getroffen wurde.

Darum macht man sowas auch nicht.

Die Bazahlung könnte z.B per Überweisung erfolgt sein.

Ist relativ egal wie das Geld übergeben wurde.

Wie ist die Rechtslage ?

Kannst du den account anfassen? Nein, kannst du nicht. Nach Deutschem Recht kann man keine Dinge kaufen die es nicht WIRKLICH gibt. Bekanntes beispiel: Jemand hat ein seltenes Schwert bei WOW für echtes geld gekauft, aber das schwert nie erhalten. Der hat versucht bei der Polizei anzeige zu erstatten, was aber aus den oben gennanten Gründen abgelehnt wurde. Daraufhin hat er den Verkäufer ausfindig gemacht und ermordet. Du siehst also der einzig gute Ratschlag: Lass es besser oder wenn es bassiert ist: Mach nicht das was der Typ aus meinem Beispiel, das übrigens wirklich passiert ist, getan hat.

Kannst du den account anfassen? Nein, kannst du nicht. Nach
Deutschem Recht kann man keine Dinge kaufen die es nicht
WIRKLICH gibt.

Das macht aber nicht wirklich etwas aus, denn es gibt dann halt einen Kaufvertrag, der aber wegen Unmöglichkeit nicht erfüllt werden kann.
Es bleibt hier eh immer noch die Frage, ob ein z.B. ein WoW-Account nicht ein Dienstleistungsvertrag ist, den man abtreten könnte, wenn der Dienstleister es denn zulassen würde.

Bekanntes beispiel: Jemand hat ein seltenes
Schwert bei WOW für echtes geld gekauft, aber das schwert nie
erhalten. Der hat versucht bei der Polizei anzeige zu
erstatten, was aber aus den oben gennanten Gründen abgelehnt
wurde. Daraufhin hat er den Verkäufer ausfindig gemacht und
ermordet.

Das war in China…
Und auch der Verkauf eines virtuellen Schwertes wäre durchaus denkbar, z.B. in Form eines Werkvertrages etc., also nach dem Motto: Ich level dir die Charakter und besorg dir virtuelles Geld und bestimmte virtuelle Güter, dafür bezahlst du aber an mich quasi meine Arbeitszeit. Ist aber vom Dienstleister auch nicht erlaubt, kann also zu einer Accountsperre führen (bei WoW).

Hallo,

Kannst du den account anfassen? Nein, kannst du nicht. Nach
Deutschem Recht kann man keine Dinge kaufen die es nicht
WIRKLICH gibt.

Hä? Kann man Daten anfassen? Kann man Geräusche anfassen? Kann man die Erlaubnis zum Fotografieren anfassen? Die Erlaubnis, ein Museum oder einen Zoo zu betreten?
Warum sollte man einen Account denn nicht verkaufen können - das sind doch auch Daten bzw. der Zugang dazu?
Gruß
loderunner (ianal)

Das war in China…

Ja das kann sein, aber ich meine in Deutschland gab es mal einen ähnlichen Fall. Ich denke das es sich in Deutschland ähnlich verhält und man hier wohl auch so eine Argumentation von der Polizei hören könnte: Was es nich „WIRKLICH“ gibt kann man nicht kaufen. Kennt einer ein Beispiel aus Deutschland?