Spielball der Ämter! Was tun?

Wir sind eine Bg, wobei mein Mann arbeitet und ich leider noch zu Hause bin.

  1. wir haben bis März 2011 ALG 2 bezogen, danach hieß es das durchschnittliche Netto Einkommen meines Mannes sei so hoch das wir Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen sollten.
    Dies haben wir auch getan!
  2. Jetzt hat sich das Einkommen meines Mannes verringert, so das wir jetzt den zweiten Monat unter dem Alg 2 Satz leben, daraufhin bin ich zur ARGE (Jobcenter) und habe die Situation geschildert, habe auch einen Antrag bekommen, doch bei der Abgabe sagte man mir dann, das sie nicht zuständig wären, da wir ja Wohngeld und Kinderzuschlag hätten.

Jetzt meine Frage was soll ich jetzt tun? Habe keine Ahnung mehr wir wir das alles schaffen sollen?
Kann mir jemand helfen?

Hallo Ihr müßt mit dem Jobcenter, und mit der Wohngeldstelle noch mal sprechen. Wer ist da zuständig.
Ihr könnt kein ALG 2 Beziehen, und Wohngeld. Es geht nur eins.Es muß geklärt werden, welcher Betrag Ihr im
Monat an Geld habt. Dann müssen die Ämter abklären wer
für euch zuständig ist, das Jobcenter oder die Wohngeldstelle. Gruß Mathias

Antrag abgeben und auf den Bescheid warten
Einkommen und WG können nur dann verwiesen werden wenn sie wenigstens das sozialniveau sichern … sprich dem satz von Einkommen und aufstockbarem ALG2 entsprechen

Wunde denn WG schon neu berechnet?
wenn nicht … dann erstmal das neu berechnen lassen!

sozialamt

Erst einmal Hallo!
Es ist schon schlimm, was diese V. mit uns allen machen.
Mein Vorschlag:
Stelle alle Anträge immer schriftlich, halte die vier Wochen –Frist ein und Klage grundsätzlich.

D. H. Stelle eine schriftlichen Antrag auf Sozialhilfe mit Deiner mir erläuterten Begründung. Mache dies schnell, da ab dem gestellten Datum immer alles abläuft.
Ich gehe meiner Erfahrung davon aus, dass Dein Ansinnen abgelehnt wird. Gehe sofort in den begründeten Widerspruch. Du mußt dann vier Monate warten, das ist der Zeitraum die die Behörde sich herausnimmt, um zu antworten.
Entweder Du klagst dann direkt oder klagst die Nichtbearbeitung ein.
Siehst allerding jetzt schon Deine Felle wegschwimmen, mußt du nach Deinem dringenden, begründeten(auch rechnerisch belegten Antrag) Antrag sofort eine einstweilige Anordnung erwirken. Die Mitarbeiterinnen des Sozialgerichtes helfen Die dabei gern.
Wichtig! Begründet, wegen mir auch mathematisch nachweisbar.
Ansonsten, frag mich mal.
Tschüß und viel Glück

Hallo,

Sie reichen sofort einen Antrag auf ALG2 ein!
Wenn ein voriger Antrag abgelehnt wurde, nehmen Sie die Einkommensabrechung vom Männe mit, weidersprechen dem Bescheid und legen schlüssig dar, daß sich die Situation der BG verschlechtert hat und verlangen im Notfall, einen Hausjuristen einzuschalten!
Wenn das abgeleht wird, drohen Sie mit dem Gang zum Sozialgericht („Arme“ stellen dort einen Antrag auf Prozessksotenbeihilfe und müssen gar Nichts bezahlen!)…
Versuchen Sie ruhig zu argumentieren:
-Wenn das Geld zu wenig ist, bekommt die BG ALG-2 (Aufstockung). Im ALG-2 kommt das „Wohngeld“ auch von der Komune…
-Wenn das Einkommen die Grenze übersteigt, bekommen Sie geg. Wohngeld+Kinderanteil und bei noch mehr Einkommen gar keine Zuwendungen mehr. Wenn Sie aber unter die untere Grenze rutschen, bekommen auch die Erwachsenen wieder ALG-2 (Aufstockung). Es zählen die Werte im Gesetz (3. Sozialgesetzbuch - lassen Sie sich die einschlägige Stelle im Text ruhig zeigen von der Dame in der ARGE, oder geg. halt vom Hausjuristen!).
-Beim ALG-2 gilt der Antragstermin; es ist also besser, den alten Antrag anzufechten, damit Sie Leistungen nach dessen Antragsdatum bekommen. Lassen Sie sich da nicht austricksen,
Viel Glück!

Hallo. Von der Arge nicht abwimmeln lassen, Überprüfungsantrag stellen, falls Ablehnung. Vielleicht verdient ihr Mann wirklich zu viel, mal mit ALG2 Rechner versuchen. LG Conny

habe Alg 2 Rechner benutzt, daher weiß ich das mindestens 150€ fehlen wahrscheinlich noch mehr.
Danke für deine Antwort

Hallo. Von der Arge nicht abwimmeln lassen, Überprüfungsantrag
stellen, falls Ablehnung. Vielleicht verdient ihr Mann
wirklich zu viel, mal mit ALG2 Rechner versuchen. LG Conny

Hallo Feisttus,

ihr müsst das Wohngeld korrigieren lassen, also der Wohngeldkasse das veränderte Einkommen mitteilen, ebenso der Zuständigen Stelle für den Kindergeldzuschlag, sobald das Wohngeld neu berechnet wurde.

Dann sollte der Unterschied ausgeglichen sein.

Gruß, DC

Haben wir bereits beantragt ( Überprüfungsanträge gestell)t, nur das wir bereits sehr viel Wohngeld bekommen und die unter Garantie nicht mehr viel erhöhen werden!
Danke für deine Antwort!

Hallo feisttus,
ich kann Dir leider nicht helfen. Mit Wohngeld kenn ich mich nicht aus.

M.f.G

Wuddel

danke habe den Wohngeldrechner schon bemüht, doch leider gleicht er das Defizit in unserer Kasse auch nach Erhöhung nicht aus!
Werden sehen wird sich hoffentlich alles richten!
MfG

Leider kann ich Ihnen da auch keinen vernünftigen Rat geben. Tut mir leid.
MfG

Sorry, da kenn ich mich nicht aus

Gruß

Uli