Spiele ab 18

Hallo,
darf ein Webshop Spiele ab 18 zum Verkauf anbieten, die er in seinem Shop markiert als „USK18“ ausweist und dort ein Bild des Spielelogos enthält?
Es geht vor allem um die Bilddarstellung
Danke
MM

Hallo,
nach
http://www.internetrecht-rostock.de/jugendschutzbest…
darf FSK18 nicht mal angeboten werden, wenn dieses Angebot von Jugendlichen oder gar Kindern wahrgenommen werden kann.

darf ein Webshop Spiele ab 18 zum Verkauf anbieten, die er in
seinem Shop markiert als „USK18“ ausweist und dort ein Bild
des Spielelogos enthält?

Nur, wenn der Bereich mit den FSK18-Spielen für Jugendliche wirksam unzugänglich ist.

Es geht vor allem um die Bilddarstellung

Die erst recht.

Gruß
Axel (ianal)

Hallo,

ab18-Spiele liegen doch auch im Warenhaus offen aus (FarCry, Fear, MaxPayne2, etc.).

Ihr meint doch sicher indizierte Spiele?

ujk

Hallo,
ich bin auch sehr irritiert. Vorausgesetzt das stimmt müsste doch ein abmahnwütiger Anwalt bei Froogle beispielsweise nur mal Quake 4 eingeben, oder so „quake 4 usk 18“, und dann Mercedes Prospekte wälzen.
Gruß
MM

Hallo,

ab18-Spiele liegen doch auch im Warenhaus offen aus (FarCry,
Fear, MaxPayne2, etc.).

Darf aber eigentlich nicht. Siehe:
http://www.artikel5.de/gesetze/juschg.html#p12
’ 1. einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,’
Aber: ianal. Kann sein, daß das offene Auslegen noch kein Angebot an Jugendliche ist, wenn draufsteht, daß die Abgabe an Jugendliche nicht erlaubt ist.

Ihr meint doch sicher indizierte Spiele?

Nein, ganz allgemein. Allerdings gibt es Sonderbestimmung für die indizierten Medien, das steht dann in §15.
Gruß
Axel