Spiele-CD war nach ausleihen beschädigt

Hallo,
ein Kind hat sich von seinem Taschengeld die Spiele-CD „Die Sims“ gekauft. Das Speil hat ca. 42€ gekostet.
Auf drängen einer Freundin hat das Kind die an diese verliehen.
Nach dem die Freundin die CD zurückgegeben hat war sie so beschädigt bzw. verkrazt, dass sie nicht mehr abspeilbar ist.
Die Mutter des Kindes hat sich hat darauf hin mit den Eltern der Freundin in Verbindung gesetzt um das Problem zu diskutieren. Die Eltern der Freundin stellten sich sturr und behaupteten die CD sei schon defekt gewesen. Die Mutter des Kindes verlangte von den Eltern, dass sie den Schaden ersetzen oder sich zumindest an den Kosten beteiligten.

Der Vater der Freundin versuchte von der CD eine Kopie zu erstellen, die aber natürlich auch nicht lauffähig war. Danach Funkstille.

Die Mutter schrieb nun an die Eltern der Freundin und setzte diesen eine Frist in der sie doch bitte reagieren sollten. Bei Fristversteichung räumte sie weitere Schritte ein z.B. Gericht. Der Brief ging per Einschreiben an die Elter wurde von diesen aber nie abgeholt und ist zwischenzeitlich von der Post an die Mutter zurückgeschickt worden. Die Eltern der Freundin schweigen noch immer.

Welche weiteren kostengünstigen Möglichkeiten hätte die Mutter nun (Mahnverfahren bei Gericht ? ). Die weiteren Schritte/Kosten sollten schon im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten von 42€ stehen.

Ägerlich ist vorallem, dass das Kind sich die CD von seinem sauer ersparten Taschengeld gekauft hat und nun wegwerfen kann.

Danke
Arni

Meine Meinung - abseits der jur. Möglichkeiten
Hallo Arni,

meiner Meinung nach Thema abhaken, die 42 Euro als Lehrgeld verbuchen und diesen Leuten nie wieder was leihen.

Egal welche Maßnahme man trifft - sie kosten nur Geld und führen zu einer Aussage gegen Aussage Situation. Diese ist nicht unbedingt geeignet um sein Recht zu bekommen.

Gruß Ivo

hallo.

dürfte sich wohl um sachbeschädigung handeln. kann man natürlich anzeigen. aber bei einem so geringen streitwert…? man müßte ja nachweisen, daß die cd nicht schon defekt war. wenn man unter zeugen die aussage erhalten hat, daß die freundin bereist gespielt hat (was ja jetzt nicht mehr geht), wäre das zwar was, aber viel mehr dürfte nicht bei rauskommen…

unabhängig von den rechtlichen möglichkeiten:
auch wenn man in erster linie seinem eigenen kind vertrauen sollte, finde ich das verhalten der eltern der freundin ziemlich schäbig. sie hätten wenigstens vorschläge machen können, wie man die sache aus der welt schaffen könnte.

unabhängig von der moralischen problematik:
verkratzte cds lassen sich reparieren. kratzer auf der unterseite sind weniger kritisch als auf der oberseite und man kann sie durch abschleifen beseitigen. da gibt’s fachmänner für. wenn’s nicht grad tiefe furchen sind, sollte sich da was machen lassen.

gruß

michael

Hallo Arni,

unabhängig davon wer woran und warum schuld hat…

Kontaktier doch mal den Hersteller der CD. Manche sind so kulant eine defekte CD problemlos zu ersetzen. Sie wollen dann nur die defekte CD eingeschickt bekommen.

Viel Erfolg!
Tinchen