Spieleerweiterung unvollständig

Hi,

etwas schwierig zu erklären, ich versuchs trotzdem mal.

jemand hat bei Amazon eine gebrauchte Spieleerweiterung von einem Privatverkäufer gekauft. Das Spiel war unvollständig.

Soweit wäre es mM nach klar. Normalerweise müsste der Verkäufer das Spiel zurück nehmen, auch wenn er Privatverkäufer ist, es sei denn er weist in der Artikelbeschreibung auf den Umstand der fehlenden Teile hin.

  1. Problem: die Amazonverkäufer haben keine eigene Artikelseite, wo sie das angeben könnten. Oder können sie das doch und wo sieht man das dann?
    Oder hätte er den Käufer nach dem Kauf per E-Mail darauf hinweisen müssen?

  2. Problem: bei den fehlenden Teilen aus der Spieleerweiterung handelt es sich um Aufkleber, welche auf das Basisspiel aufgeklebt werden müssen, um die Erweiterung spielen zu können.
    Da es sich um ein gebrauchtes Spiel handelt ist es irgendwie logisch, dass diese Aufkleber nicht dabei sein können, da sie ja bereits schon verwendet wurden. Allerdings war das dem Käufer vorher nicht klar, dass solche Aufkleber überhaupt benötigt werden. Hätte er sich vorher besser informieren müssen?

Also, ist der Verkäufer verpflichtet das Spiel zurück zu nehmen und wer trägt die Hin- und Rücksendekosten (Preis 14.50 + 4,-VK)

Gruß
Manfred

Hallo,

jemand hat bei Amazon eine gebrauchte Spieleerweiterung von
einem Privatverkäufer gekauft. Das Spiel war unvollständig.

Soweit wäre es mM nach klar. Normalerweise müsste der
Verkäufer das Spiel zurück nehmen, auch wenn er
Privatverkäufer ist, es sei denn er weist in der
Artikelbeschreibung auf den Umstand der fehlenden Teile hin.

Nö. Auch er hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung.

  1. Problem: die Amazonverkäufer haben keine eigene
    Artikelseite, wo sie das angeben könnten. Oder können sie das
    doch und wo sieht man das dann?

Wesentliche Vertragsbestandteile wie die Beschreibung kann man nicht „irgendwo“ angeben.

Oder hätte er den Käufer nach dem Kauf per E-Mail darauf
hinweisen müssen?

Man kann nicht nach dem Kauf einseitig den Lieferumfang einschränken.

  1. Problem: bei den fehlenden Teilen aus der Spieleerweiterung
    handelt es sich um Aufkleber, welche auf das Basisspiel
    aufgeklebt werden müssen, um die Erweiterung spielen zu
    können.
    Da es sich um ein gebrauchtes Spiel handelt ist es irgendwie
    logisch, dass diese Aufkleber nicht dabei sein können, da sie

Warum?

ja bereits schon verwendet wurden. Allerdings war das dem
Käufer vorher nicht klar, dass solche Aufkleber überhaupt
benötigt werden. Hätte er sich vorher besser informieren
müssen?

Nein.

Also, ist der Verkäufer verpflichtet das Spiel zurück zu
nehmen und wer trägt die Hin- und Rücksendekosten (Preis 14.50

  • 4,-VK)

Nein. Er hat das Recht auf Nacherfüllung.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html

Gruß

S.J.

Hallo Steve,

Nö. Auch er hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung.

Stimmt, die Nacherfüllung hat der Käufer vergessen.

Wesentliche Vertragsbestandteile wie die Beschreibung kann man
nicht „irgendwo“ angeben.

Der Aussage kann ich irgendwie nicht folgen. Der Amazon-Verkäufer hat doch gar keine Möglichkeiten eine eigene Beschreibung zu verfassen. Wo kann er auf solche Mängel hinweisen?

Man kann nicht nach dem Kauf einseitig den Lieferumfang
einschränken.

Okay.

Da es sich um ein gebrauchtes Spiel handelt ist es irgendwie
logisch, dass diese Aufkleber nicht dabei sein können, da sie

Warum?

Es mag spitzfindig sein. Aber um das Spiel zu verwenden, müssen die Aufkleber auf das Basisspiel aufgeklebt werden. Wenn das Spiel also gebraucht angeboten wird, kann man doch eigentlich davon ausgehen, dass auch die Aufkleber schon verwendet wurden.
Und abpulen kann man die wahrscheinlich nicht mehr vom Basisspiel ohne das sie kaputtgehen. Und nachkaufen kann man die Aufkleber, glaub’ ich, auch nicht (hab mal kurz gegoogelt und auf der Herstellerseite geschaut).

Aber wenn ich dich richtig verstehe, willst Du damit sagen. Das ist das Problem des Verkäufers. Er hat sich darum zu kümmern, dass das Spiel vollständig ist.

ja bereits schon verwendet wurden. Allerdings war das dem
Käufer vorher nicht klar, dass solche Aufkleber überhaupt
benötigt werden. Hätte er sich vorher besser informieren
müssen?

Nein.

Okay.

Nein. Er hat das Recht auf Nacherfüllung.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html

Danke für den Link.

Wie immer sind deine Antworten fundiert und hilfreich.

Danke und Gruß
Manfred

Ich betrachte mal rein die praktische Seite: :smile:

Bei Amazon kann ein Privatverkäufer bei seinen Marketplaceverkäufen sehr wohl Informationen über den Zustand eingeben, zwar nur ein Feld, aber immerhin. Dieses wird auch standardmäßig nur auszugsweise angezeigt, für den kompletten Text muss der potentielle Käufer auf einen Link klicken.

Außerdem erzwingt Amazon in seinen AGB, dass auch Privatverkäufer ein 14tätiges Widerrufsrecht gewähren, siehe hier:
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?n…

Außerdem kann der Käufer einen Streitfall bei Amazon eröffnen, und Amazon entscheidet praktisch immer zugunsten des Käufers.

Ergo: Als Verkäufer zeigt man sich bei Amazon besser direkt kulant…

Hallo,

Der Aussage kann ich irgendwie nicht folgen. Der
Amazon-Verkäufer hat doch gar keine Möglichkeiten eine eigene
Beschreibung zu verfassen. Wo kann er auf solche Mängel
hinweisen?

ich kenne mich mit Amazon nicht aus, aber Vertragsbestandteile - und dazu zähle ich auch Mängel - müssen dem Käufer schon kenntlich gemacht werden, damit sie wirksam werden. Ist dies technisch nicht möglich, ist das nicht das Problem des Käufers.

Wie immer sind deine Antworten fundiert und hilfreich.

Danke :smile:

Gruß

S.J.