Spielende Kinder auf Privatparkplatz

Liebe Rechtsexperten,

Angeneommen ein(e) Ottonormalbürger(in) hat einen Stellplatz auf einem Privatgelände gemietet. Am Eingang zu diesem Privatgelände steht ein Schild, mit folgendem Wortlaut:
„Privatparkplatz, Spielen nicht gestattet“
Was kann der Parkplatzmieter machen, wenn trotzdem regelmäßig dort Kinder spielen, er diese auch freundlich drauf hingewiesen hat, daß sie dort nichts zu suchen haben, aber außer Beleidigungen keine Antwort erhält und die Kinder ungestört dort weiterspielen?
Darf der Mieter die „Rotzlöffel“ festhalten, bis die gerufene Polizei eintrifft, damit die Eltern ermittelt werden können?
Wenn einer der „Rotzlöffel“ dem Mieter auf einen freundlichen Hinweis eine Antwort à la „Halt die Fresse du blöde Sau“ um die Ohren schmeißt, und der Mieter dem schätzungsweise 10-12 jährigen eine scheuert, ist das dann Körperverletzung oder „tätliche Erwiederung einer Beleidigung“(oder wie das heißt)?
Eh ich’s vergesse, ich möchte bitte keine Grundsatzdiskussion lostreten, ob man Kinder schlagen soll oder nicht, darum geht es hier nämlich nicht !!!

Gruß
Sticky

du könntest Buttersäure auf dem Parkplatz verschütten- da spielt dann drei Jahre keiner mehr; allerdings kann ma da drei Jahre auch nicht mehr parken.
Buttersäure ist allerdings legal auch sehr schwer zu erhalten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Witz komm raus, du bist umzingelt onwT
ownt= ohne nennenswerten weiteren Text

@ MOD: zur kommentarlosen Löschung (incl der *PIEP* Antwort (Buttersäure)) freigegeben.

Ergänzung
Hallo nochmal,

Ich möchte noch hinzufügen, daß es rund um den Parplatz genügend Platz gibt, wo die Kinder spielen können.
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, daß „Rotzlöffel“ in Anführungszeichen geschrieben wurde, da mir bei solch frechen Kindern kein anderes Wort einfiel.
Leider musste ich diese Ergänzung schreiben, da eine komplett blödsinnige Antwort es mir unmöglich machte, die Frage zu löschen und die hier geschriebenen ersten beiden Sätze einzubauen.

Hoffe, die wahren Experten melden sich noch zu Wort (gerne auch per Email)

Gruß
Sticky

Hallo,

Liebe Rechtsexperten,

Ne, bin ich nicht… Daher kann ich auch keine rechtlichen Tipps geben.
Gibt es nicht die Möglichkeit das Gelände zu umzäunen?
Wahrscheinlich nicht - schade.
Was stört dich so daran?

Kannst du nicht den Spieß umdrehen und die Kids den Platz ungemütlich machen? Mitten auf dem Platz dein Auto aussaugen…gerade dann den Hof fegen, wenn sie spielen wollen…etc. Nicht durch deren Bemerkungen beeindrucken lassen und nicht reagieren. Erwachsene stören meist beim Spielen und auch das Beschimpfen wird irgendwann langweilig, wenn du nicht reagierst.

Gruß
Tato

Liebe Rechtsexperten,

Ne, bin ich nicht… Daher kann ich auch keine rechtlichen
Tipps geben.

Hallo Tato,

Gibt es nicht die Möglichkeit das Gelände zu umzäunen?
Wahrscheinlich nicht - schade.

Das Gelände ist umzäunt, aber die Ein/Ausfahrt und der Fußgängereingang sind offen.

Was stört dich so daran?

Es stört mich ja nicht, daß die Kinder spielen. Aber am Auto meines Sohnes ist eine Delle aufgetaucht, die von der Höhe her durchaus vom Lenker eines Kinderfahrades stammen könnte.
Außerdem sind rundherum genügend Wiesen und Betonflächen zum spielen vorhanden.

Kannst du nicht den Spieß umdrehen und die Kids den Platz
ungemütlich machen? Mitten auf dem Platz dein Auto
aussaugen…gerade dann den Hof fegen, wenn sie spielen
wollen…etc.

Das wäre natürlich eine Maßnahme.

Nicht durch deren Bemerkungen beeindrucken
lassen und nicht reagieren. Erwachsene stören meist beim
Spielen und auch das Beschimpfen wird irgendwann langweilig,
wenn du nicht reagierst.

Naja, ich fange ja auch nicht an rumzuschreien oder so. Nur mit freundlichen Hinweisen auf die Schilder kommt man halt nicht weiter.
Und wie Kinder halt so sind, erlauben sie sich die Frechheiten ja auch nur, wenn sie weit genug entfernt sind.

Gruß
Tato

Gruß und Dankesstern (für die bisher einzige vernünftige Antwort)
Sticky

Hallo,
zu den konkreten Fragen betreffend „Festhalten“, „Beleidigung“ und „eine scheuern“:
Ein Festhalterecht besteht nur im Rahmen des § 127 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html). Im geschilderten Fall liegen die Voraussetzungen dafür schon deshalb nicht vor, weil das Spielen der Kinder auf dem Parkplatz vielleicht eine Besitzstörung, aber keine strafbare Handlung darstellt.
Selbst wenn eine (rein vom Tatbestand her) strafrechtlich relevante Beleidigung durch die Kinder hinzukommt, hätte ich größte Bedenken, eine Festhaltung der Kinder auf § 127 StPO zu stützen, weil 1. die Mittel der Freiheitsentziehung in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung der Tat stehen müssen und es sich 2. um offensichtlich strafunmündige Personen handelt und eine Strafverfolgung – auf die § 127 StPO letztlich gerichtet ist – daher ausscheidet.
Auch eine Ohrfeige kann eine Beleidigung sein, der Erwachsene wird sich aber nicht auf eine Straffreiheit gemäß § 199 StGB (wechselseitig begangene Beleidigungen - http://dejure.org/gesetze/StGB/199.html) hoffen können, weil die gegen ein Kind gerichtete tätliche Beleidigungshandlung des Erwachsenen wesentlich schwerer wiegt wie die vorangegangene verbale Beleidigung durch das Kind.
Die Ohrfeige kann unter Umständen auch eine Körperverletzung darstellen, Rechtfertigungsgründe (Notwehr oder Notstand) zugunsten des Erwachsenen sind dann nicht gegeben.
Grüße, Peter

ich nochmal…

Das Gelände ist umzäunt, aber die Ein/Ausfahrt und der
Fußgängereingang sind offen.

Wie wäre es mit einer Kette oder einem Tor? Vermutlich würde schon eine Kette ausreichen, um eine „Begrenzung“ für Kinder darzustellen. Wirklich hintern tut sie eh nix…

Naja, ich fange ja auch nicht an rumzuschreien oder so. Nur
mit freundlichen Hinweisen auf die Schilder kommt man halt
nicht weiter.

Ach, das ist doch normal… Wenn du ihnen das Spielen dort wortlos ungemütlich machst, werden sie sich vielleicht verziehen, ohne sich bewusst vertrieben zu fühlen. Wenn du meckerst oder hinweist, fühlen sie sich „unterdrückt“ und dagegen rebellieren sie.

Da du rechtlich eh nichts gegen die Kids tun kannst, musst du es halt anders versuchen…

Dankesstern

Danke

Gruß
Tato

1 Like

Danke ***
Hallo Peter,

Danke für die ausführliche Antwort.

Gruß
Sticky

Hallo nochmal,

Wie wäre es mit einer Kette oder einem Tor? Vermutlich würde
schon eine Kette ausreichen, um eine „Begrenzung“ für Kinder
darzustellen. Wirklich hindern tut sie eh nix…

Die Idee hatte ich auch schon (mit dem Tor) und werde den Vermieter mal diesbezüglich anmailen. Ich glaube aber nicht, daß die anderen Mieter damit einverstanden sein werden. (Mit dem Tor bestimmt, aber bestimt nicht mit der damit verbundenen Mieterhöhung, obwohl bei 3,60€ im Monat wäre ich persönlich durchaus bereit, 10€ zu zahlen, wenn auf das Gelände nur Leute drauf kommen, die auch dort was zu suchen haben.)

Gruß
Sticky

Hi,

Es stört mich ja nicht, daß die Kinder spielen. Aber am Auto
meines Sohnes ist eine Delle aufgetaucht, die von der Höhe her
durchaus vom Lenker eines Kinderfahrades stammen könnte.

als ich noch klein war hatte ich eine Sackgasse am Grundstück. Idealer Ort zum Spielen, da kaum Verkehr, mit dem Fahrrad die Sackgasse hoch und runter, jeden Tag, x Mal.

Dann kommt ein Nachbar zu meinen Eltern und sagt er hätte eine Beule am Auto, „die von der Höhe her durchaus vom Lenker eines Kinderfahrades stammen könnte“. Nem Kind glaubt man nicht, ich war schuld. Fortan durfte ich - weil meine Eltern weiteren Ärger vermeiden wollten - nur noch bis zum Ende unseres Grundstücks in die Sackgasse reinfahren. Hat mir jeden Spaß verleidet, weil 30 Meter zu fahren und dann umzudrehen lange nicht so viel Spaß macht wie 300.

Das hat meiner Kindheit einen erheblichen Knacks gegeben (:wink: - und ich bin es wirklich nicht gewesen. Ich war zwar nen Kind aber nicht so dumm, dass ich nicht gemerkt hätte wenn ich gegen ein Auto gekommen wäre.

Ich wurde also unschuldig verurteilt (ob ich den Nachbar nach 15 oder mehr Jahren wohl noch auf Schmerzensgeld verklagen kann wegen entgangenem Spaß?) und wie du siehst beschäftigt mich diese Ungerechtigkeit heute noch.

SCNR :smile:

Liebe Grüße
Sue

Dellen
Hallo stickmaus,

wenn die „Rötslöffel“ dich beschimpfen und beleidigen, kann ich dich sehr gut verstehen.

Was die Delle betrifft: So hast du selber von „könnte“ gesprochen. Es wurde nicht erwähnt, wie alt die Kinder sein könnten, aber abhängig vom Alter (und damit hängt auch die Fahrradgröße zusammen), könnte die Delle auch auf der gleichen Höhe sein, wie der Griff eines Einkaufswagens; oder (je nach dem, wo das Auto steht bzw mal geparkt wurde) könnte auch ein Besoffener mit seiner (Bier-)Flasche dagegen gefallen sein, (Ausmaß der Delle wurde hier nicht genannt) oder… könnte, könnte, könnte

Grüße, Brendan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]