Liebe Rechtsexperten,
Angeneommen ein(e) Ottonormalbürger(in) hat einen Stellplatz auf einem Privatgelände gemietet. Am Eingang zu diesem Privatgelände steht ein Schild, mit folgendem Wortlaut:
„Privatparkplatz, Spielen nicht gestattet“
Was kann der Parkplatzmieter machen, wenn trotzdem regelmäßig dort Kinder spielen, er diese auch freundlich drauf hingewiesen hat, daß sie dort nichts zu suchen haben, aber außer Beleidigungen keine Antwort erhält und die Kinder ungestört dort weiterspielen?
Darf der Mieter die „Rotzlöffel“ festhalten, bis die gerufene Polizei eintrifft, damit die Eltern ermittelt werden können?
Wenn einer der „Rotzlöffel“ dem Mieter auf einen freundlichen Hinweis eine Antwort à la „Halt die Fresse du blöde Sau“ um die Ohren schmeißt, und der Mieter dem schätzungsweise 10-12 jährigen eine scheuert, ist das dann Körperverletzung oder „tätliche Erwiederung einer Beleidigung“(oder wie das heißt)?
Eh ich’s vergesse, ich möchte bitte keine Grundsatzdiskussion lostreten, ob man Kinder schlagen soll oder nicht, darum geht es hier nämlich nicht !!!
Gruß
Sticky