Spielende Kinder / Straße

Hallo,
gibt es einen in Deutschland bekannten Fall, bei dem es (ohne Gefährdung etc.) durch spielende Kinder in einer Zone 30
zu einer Gerichtsverhandlung und/oder Bußgeld gegen die Eltern kam wg. Verstoß gegen §31 STVO?

Mich interessiert in diesem Fall die Umsetzung von geschriebenem Recht, denn ich kann es mir nicht vorstellen, daß dieses geschriebene Recht auch durchgesetzt wird.

Zur Klarstellung: Ich bin Vater zweier Jungs und böse böse Nachbarn drohen uns immer mit der Polizei, wenn die dann allerdings gerufen wird, haben die Beamten (gottseidank) kein Interesse das geschriebene Recht mittels Strafen durchzusetzen.

Danke

lumage

Hallo,

grundsätzlich (!) hat euer Nachbar Recht.
§ 31 StVO lautet:

§ 31 Sport und Spiel
Sport und Spiele auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen sind nur auf den dafür zugelassenen Straßen erlaubt (Zusatzschilder hinter Zeichen 101 und 250).

Mir persönlich ist jedoch noch kein Fall bekannt, bei dem es zu einer Durchsetzung mittels Bußgeld o.ä. kam - ausschließen kann man es jedoch nicht.
Für die Durchsetzung kommt es hier auf die Auslegung des Gesetzes (die StVO ist ne Verordnung, das ist bekannt - jedoch gilt hier das gleiche).
In Betracht kommt hier die Auslegung nach Sinn und Zweck der Vorschrift. Danach soll verhindert werden, dass Straßen durch Spiel und Sport so in Anspruch genommen werden, dass ein Fahrzeugverkehr nicht oder nur unter Schwierigkeiten möglich ist. Dies ist in einer 30-er Zone bei „normalem“ Spielbetrieb sicher nicht der Fall - auf Durchgangsstraßen sieht die Sache sicher anders aus. Diese Differenzierung im Gesetz zu treffen hätte den § sicher über die Maßen aufgebauscht.

Es scheint hier mal wieder typisch zu sein, dass Leute auf §§ herumreiten und vergessen haben, dass sie früher selbst auf der Straße gespielt haben.

Gruß
HaWeThie

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Die Straße ist nunmal kein Spielplatz
Rechtlich gibt es der Aussage von hawethie nichts hinzuzufügen.

Aber eine Straße ist nun mal kein Spielplatz und die StVO soll der Sicherheit des Straßenverkehr dienen.
Auch ein Unfall mit nur 30 KMH (wobei man nicht vergessen sollte, dass im Durchschnitt die zgH um mind. 10kmh überschritten wird) kann zu einer tödlichen Verletzung führen, daher ist das Spielenlassen von Kindern auf der Straße grundsätzlich verboten und nach meiner Meinung auch unverantwortlich, zumal es auch zu einem gewissen gewohnheitseffekt führt.
Ausnahmen mögen lediglich Straßen sein, die unter besonderer Berücksichtigung des Einzellfalls nahezu kein Unfallrisiko bergen, wie z.B. der kaum befahrene Wendehammer im verstecketen Winkel einer 30er Zone.
Letztlich sollte man sich als verantworliche Eltern vor Augen führen, welche Vorwürfe man sich machen würde, wenn es denn doch zum Unfall mit Folgen kommt.

M. - aus dem von mäßig bis stark befahrenen 30er Zonen durchwachsenen Berlin.

Hallo Mike und Hawethie,

der Sinn dieser Verordnung geht mir zwar auf, aber trotzdem stehen mir die Haare(vom Kopfschütteln)zu Berge.

Zwei Fragen dazu.

atens) Wie verhält es sich mit dem grundgesetzlichen Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in diesem Fall. Sind Straßen nicht mehr als nur Verkehrswege?

btens) Wenn vom Straßenverkehr, in diesem Fall dem Autoverkehr ein derart großes Risiko für Leib und Leben àusgeht, muss man ihn da nicht geradezu verbieten?

Gruß

Knautschke

http://www.ramblinbluesband.de

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Hallo,

atens) Wie verhält es sich mit dem grundgesetzlichen Recht auf
freie Entfaltung der Persönlichkeit in diesem Fall. Sind
Straßen nicht mehr als nur Verkehrswege?

Einschränkungen gibt es doch in jedem Bereich, warum willst Du gerade dafür kämpfen, Dich auf der Straße frei entfalten zu dürfen? Warum nicht poppen auf dem Marktplatz oder pinkeln in der U-Bahn?

btens) Wenn vom Straßenverkehr, in diesem Fall dem Autoverkehr
ein derart großes Risiko für Leib und Leben àusgeht, muss man
ihn da nicht geradezu verbieten?

Etwas wird nur verboten, wenn die Risiken den Nutzen unverhältnismäßig übersteigen, z.B. Atomwaffen oder Autofahren für Blinde im Gegensatz zu Küchenmessern und WC-Reinigern.

Offensichtlich ist man der Ansicht, daß bei Einhaltung einiger Regeln (auch Verkehrsregeln genannt) das Risiko plattgefahren zu werden insoweit im Griff hat, als es den Nutzen, nicht mit dem Ochsenkarren über unbefestigte Straßen ötteln zu müssen, eben nicht übersteigt.

Gruß
Christian

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Jetzt muss ich mal off werden
Hallo Jürgen:

atens) Wie verhält es sich mit dem grundgesetzlichen Recht auf
freie Entfaltung der Persönlichkeit in diesem Fall.

Es soll sogar Leute geben, zu deren Persönlichkeit gehört es, Kinder zu missbrauchen…

Sind
Straßen nicht mehr als nur Verkehrswege?

Definitionen

  • Straße: alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen
  • Fahrbahn: Teil der Straße, die dem Fahrzeugverkehr vorbehalten ist.
  • Fußweg: Teil der Straße, die dem Fußgänger vorbehalten ist (mit Ausnahmen)

btens) Wenn vom Straßenverkehr, in diesem Fall dem Autoverkehr
ein derart großes Risiko für Leib und Leben àusgeht, muss man
ihn da nicht geradezu verbieten?

???
Vom Autoverkehr geht grundsätzlich eine Gefahr aus - sog. Betriebsgefahr.
Wenn du willst kannst du gerne zu Fuß in die nächste Stadt gehen.

Gruß
HaWeThie

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Hallo exc,

Ich würde mir etwas weniger Einschränkungen wünschen, zumindest in Bezug auf Kinder. Das war nämlich der Ausgangspunkt meiner Überlegungen. Es ist sehr aufschlussreich, wie Du von spielen auf poppen und pinkeln in der Öffentlichkeit kommst.

Erblindest Du nach dem Erwerb des Führerscheins (nicht durch! lol) wird dieser nicht automatisch wieder eingezogen. Du kannst dann Autofahren bist Du am Laternenpfahl hängst. Atomwaffen sind auch nicht verboten, der Privatbesitz ist untersagt, aber es gibt noch genug Atomwaffen in der Welt.

Selbstverständlich müssen die Vor- und Nachteile von Geboten und Verboten abgewogen werden, aber 8000 - 9000 Tote im deutschen Straßenverkehr und ein paar hundertausend Verletzte sind eine ganz erkleckliche Anzahl von Opfern der Mobilität.
Es gibt auch noch andere Forbewegungsmittel als Autos und Ochsenkarren.

Gruß

Knautschke

http://www.ramblinbluesband.de

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Hallo nochmal,

Ich würde mir etwas weniger Einschränkungen wünschen,
zumindest in Bezug auf Kinder.

ich mir auch. Allerdings zeigt sich auch hier wieder, daß eine Stadt nicht unbedingt der passende Ort für eine artgerechte Haltung von Großkatzen, Hunden oder eben Kindern ist. Meinetwegen könnten Kinder auch überall spielen bzw. sollten spielen können. In der Praxis ist das eben nicht ganz so einfach.

Das war nämlich der
Ausgangspunkt meiner Überlegungen. Es ist sehr
aufschlussreich, wie Du von spielen auf poppen und pinkeln in
der Öffentlichkeit kommst.

Ich weiß zwar nicht, inwieweit das aufschlußreich sein soll, aber es sei Dir erläutert, daß beides höchst natürliche Verrichtungen sind, die man aber aus bestimmten Gründen an bestimmten Orten nicht durchführt. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Erblindest Du nach dem Erwerb des Führerscheins (nicht durch!
lol) wird dieser nicht automatisch wieder eingezogen.

Wer blind fährt, verstößt gegen § 1 (2).

Du
kannst dann Autofahren bist Du am Laternenpfahl hängst.
Atomwaffen sind auch nicht verboten, der Privatbesitz ist
untersagt, aber es gibt noch genug Atomwaffen in der Welt.

Atomwaffen sind trotzdem im Prinzip weitestgehend verboten. Der Atomwaffensperrvertrag ist lang und kompliziert, aber dies sei mir als Zusammenfassung gestattet, wobei der Besitz durch Personen da gerade nicht geregelt ist.

Selbstverständlich müssen die Vor- und Nachteile von Geboten
und Verboten abgewogen werden, aber 8000 - 9000 Tote im
deutschen Straßenverkehr und ein paar hundertausend Verletzte
sind eine ganz erkleckliche Anzahl von Opfern der Mobilität.

Das ist wohl richtig, aber um dem entgegenzuwirken, gbt es eben die Gesetze. U.a. eben solche, die die Benutzung der Straßen regeln.

Es gibt auch noch andere Forbewegungsmittel als Autos und
Ochsenkarren.

Da bin ich mir sicher.

Gruß
Christian

uiuiui…
Hi,

ich mir auch. Allerdings zeigt sich auch hier wieder, daß eine
Stadt nicht unbedingt der passende Ort für eine artgerechte
Haltung von Großkatzen, Hunden oder eben Kindern ist.
Meinetwegen könnten Kinder auch überall spielen bzw. sollten
spielen können. In der Praxis ist das eben nicht ganz so
einfach.

Ich hoffe, und unterstelle, daß Du diesen Absatz in einer stressigen Situation ohne ernsthaftes nachdenken geschrieben hast… Vom „halten von Kindern“ zu sprechen ist schon ein starkes Stück!!!
Wie sollen unsere Städte denn Deiner Meinung nach aussehen? Nur Platz für Yuppies, Singels und deren Dienstpersonal? Auch wenn Jürgens Posting ziehmlich provokativ formuliert ist, so spricht er doch ein wichtiges Problem an. Glücklicherweise setzt sich auch in der Politik die Erkenntnis durch, daß unsere Städt wieder menschenfreundlicher werden müssen. Und zu einer funktionierenden Gesellschaft gehören auch Familien mit ihren Kindern.
Leider ist es unter Autofahrern (auch solchen mit Kindern…) usus, daß die zul. Geschwindigkeit um 10 km/h überschritten gehört. Wer sich wirklich an die StVO hält, gilt gemeinhin als Verkehrshindernis. Den allerwenigsten ist dabei die Risikoerhöhung bewußt, da sie die physikalischen Zusammenhänge nicht kennen oder ignorieren.
Der Weg der (verwaltungstechnisch) letzlich beschritten werden muß (und wird) ist eine Ausweitung von verkehrsberuhigten Bereichen mit angemessenen Kontrollen (auch des ruhenden Verkehrs). Kurz: dem Verkehr Platz nehmen und ihn den Menschen geben.

Gruß Stefan

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schade schade schade
Schade ist, daß ich bis auf das was ich schon wusste, nämlich die rechtliche Grundlage, außer von > keine vernünftige Antwort erhalten habe.
Hunde Großkatzen Atomwaffen etc. haben hiermit sicher nichts zu tun und im Forum Recht hätte ich auch nicht unbedigt so eine Diskussion erwartet.

Für die ganz besorgten: Es geht hier um eine Wendeplatte am Ende eine Sackgasse mit der erschreckenden Anzahl von vielleicht 10 Autos am Tag.

Grüße

Gerd

DIE ANTWORT - wirst Du hier wohl nie bekommen…

Schade ist, daß ich bis auf das was ich schon wusste, nämlich
die rechtliche Grundlage, außer von >
keine vernünftige Antwort erhalten habe.

Eine möglichst genaue Antwort in rechtsfragen kann man nur erwarten, wenn man den Sachverhalt möglichst genau schildert, da sich sonst jeder seine Eigenen vorstellungen dazu macht und diverse Lösungsvarianten herauskommen.

Für die ganz besorgten: Es geht hier um eine Wendeplatte am
Ende eine Sackgasse mit der erschreckenden Anzahl von
vielleicht 10 Autos am Tag.

Nochmal zum Grundtext:

Zur Klarstellung: Ich bin Vater zweier Jungs und böse böse
Nachbarn drohen uns immer mit der Polizei, wenn die dann
allerdings gerufen wird, haben die Beamten (gottseidank) kein
Interesse das geschriebene Recht mittels Strafen durchzusetzen.

Das Einschreiten der Beamten wäre ja der erste Schritt der überhaupt zu einer weiteren Verfolgung der Sache führen könnte, deshalb dazu:

$ 53 owiG
Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.

Das OwiG spricht hier vom sog. pflichtgemäßen Ermessen (sog. opportunitätsprinzip), d.h. kurz gesagt: es obliegt dem einschretenden Beamten im Rahmen seines Ermessen zu entscheiden, ob einschreitet oder nicht. Sein Ermessen wird durch schwere der Owi und im weiteren durch Verwaltungsvorschriften zu Verfolgung von Ordnungswidrikeiten reduziert.

Ich will jetz hier nicht darauf eingehen, wann denn eine Owi schwer ist, sondern lediglich darlegen, wann ein Polizeibeamter gemäß der (berliner) Vorschriftenlage überhaupt von der Ahndung einer VkOwi absehen DARF.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Erteilung einer
Verwarnung bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
(VerwarnVwV)

§ 1

(2) Bei unbedeutenden Ordnungswidrigkeiten kommt eine Verwarnung
ohne Verwarnungsgeld in Betracht.

Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
GA LPolDir Nr. 24/1984 vom 6. 8. 1984,
geändert durch GA vom 1. 8. 1986

Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten I.
Unbedeutende VkOWi
Bei unbedeutenden VkOWi kann von einem Einschreiten abgesehen
werden (Entschließungsermessen). Vorher ist jedoch zu prüfen, ob die Ordnungswidrigkeit nach

a) der Bedeutung der Tat, den Verkehrsbedingungen zur Tatzeit und
am Tatort, der Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer und

b) der Vorwerfbarkeit
so leicht wiegt, daß nicht einmal eine Verwarnung ohne
Verwarnungsgeld angebracht wäre.

Zuwiderhandlungen gegen die Verhaltensvorschriften der StVO können nur in Ausnahmefällen als unbedeutend angesehen werden.

*****************

Wenn man sich also den nun näher beschriebenen Ausnahmefall betrachtet, käme für (berliner) Polizeibeamte durchaus eine mündliche Verwarnung, oder sogar ein Nichteinschreiten in Betracht. Wie es die Beamten bei Dir ja auch gemacht haben, so dass es wohl nie zur weiteren Verfolgung der Owi kommen würde.

Ein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Verhalten der Polizisten besteht jedoch nicht, das Einschreiten wäre gerichtlich natürlich überprüfbar, womit wir wieder auf Deine Grundfrage zurückkommen,

gibt es einen in Deutschland bekannten Fall, bei dem es (ohne
Gefährdung etc.) durch spielende Kinder in einer Zone 30
zu einer Gerichtsverhandlung und/oder Bußgeld gegen die Eltern
kam wg. Verstoß gegen §31 STVO?

die Dir hier wahrscheinlich niemand beantworten kann, weil es zu diesem Thema mit Sicherheit bis jetz nur ganz selten Anzeigen gegeben hat. Und selbst wenn es eine Verhandlung gegeben hätte, wär dies eine andere Örtlichkeit, so dass der Richter oder sogar schon die Verwaltungsbehörde in Deinem Fall wegen geringer Vorwerfbarkeit immernoch völlig anders entscheiden könnte.
Letztlich müsstest Du es also darauf ankommen lassen.

M.

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mal ´ne Klarstellung
Hallo,

Ich hoffe, und unterstelle, daß Du diesen Absatz in einer
stressigen Situation ohne ernsthaftes nachdenken geschrieben
hast… Vom „halten von Kindern“ zu sprechen ist schon ein
starkes Stück!!!

ich war völlig entspannt, als ich den Satz geschrieben habe. Leute, die alles wörtlich lesen und nehmen, strengen mich an, daher bin jetzt nicht mehr ganz so entspannt. Du solltest meine Texte eigentlich kennen und daher wissen, daß ich mich mitunter eines flapsigen Tones bediene und einem gewissen Humor nicht abgeneigt bin.

Nun zur Sache:

Wie sollen unsere Städte denn Deiner Meinung nach aussehen?

Autofrei mit großen Grünflächen.

Nur Platz für Yuppies, Singels und deren Dienstpersonal? Auch
wenn Jürgens Posting ziehmlich provokativ formuliert ist, so
spricht er doch ein wichtiges Problem an.

In der Tat. Das Problem ist, daß ich mir meine Realität nicht backen kann. Jürgen/Knautschke sprach zwei Punkte an:

  1. Freie Entfaltung
    Ich kann unter freier Entfaltung nicht verstehen, seine Kinder auf der Straße rumlaufen zu lassen. Es wäre schön, wenn das in den Städten heutzutage ginge, aber es geht nicht. Daher ist die gesetzliche Regelung, daß man auf der Straße nicht zu spielen hat sinnvoll. Ob es sinnvoller wäre, die Städte in autofreie Zonen umzuwandeln, steht auf einem anderen Blatt, wobei ich da sehr für wäre.

Leider ist es unter Autofahrern (auch solchen mit Kindern…)
usus, daß die zul. Geschwindigkeit um 10 km/h überschritten
gehört.

Tja, ich wäre schon sehr dafür, wenn die Geschwindigkeit nicht da kontrolliert werden würde, wo man richtig Asche machen kann, sondern da, wo Gefährdungspotential besteht und das ist nunmal vor Schulen und in Wohngebieten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Ich selber fahre auf Ausfallstraßen mitunter zugegebenermaßen deutlich schneller als erlaubt. In Wohngebieten und 30er Zonen (egal ob das „meine eigene“ oder eine fremde ist) halte ich mich strikt daran und fahre lieber noch langsamer als zu schnell. Es ist mir schon oft genug passiert, daß ein Kind meinte, einem Ball nachlaufen zu müssen (klassische Fahrschulfrage: Was machen sie, wenn Sie Kinder am Fahrbahnrand sehen? … Antwort c) Hupen und beschleunigen, um den Gefahrenbereich zu verlassen). Wer da 50 fährt, hat verloren und erst recht das Kind. Daran habe ich kein Interesse.

Das scheint das Gros der Autofahrer anders zu sehen.

Der Weg der (verwaltungstechnisch) letzlich beschritten werden
muß (und wird) ist eine Ausweitung von verkehrsberuhigten
Bereichen mit angemessenen Kontrollen (auch des ruhenden
Verkehrs). Kurz: dem Verkehr Platz nehmen und ihn den Menschen
geben.

Dummerweise ist das gängige Ansicht, nicht jedoch meine.

Der 2. Punkt von Knautschke/Jürgen:
Verbot des Straßenverkehrs

Wie gesagt: Ich bin für autofreie Innenstädte. Einerseits wohne ich in einer, andererseits kann ich mich nicht entsinnen, selber mal in eine Innenstadt ohne Not mit einem Auto gefahren zu sein. Warum man das freiwillig tun sollte, ist mir ein absolutes Rätsel.

Dennoch ist der Wunsch nach autofreien Städten unrealistisch. Punktum. Vielleicht werden wir das in 25 oder 30 Jahren erleben, aber in absehbarer Zeit nicht drin.

Wir sehen hier gerade wieder ein schönes Beispiel, wozu Träumereien führen: Zur Absurdität des eigenen Standpunktes.

Wer meint, mit Maximalforderungen einen vernünftigen Kompromiß herausholen zu können, wird in den allermeisten Fällen scheitern, weil keiner den Nerv hat, sich mit einem Spinner zu beschäftigen. Wenn die Grünen schon vor 20 Jahren die Kompromisse eingegangen wären, die sie heute bereit sind einzugehen, wären wir heute bei vielen Dingen schon sehr viel weiter.

Gruß
Christian

P.S.
Eigentlich bin ich sehr überrascht, daß ich hier so sachlich geantwortet habe. Als kinderfeindlichen Autofetischisten lasse ich mich nämlich nicht so gerne indirekt bezeichnen.

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Nachtrag
Hallo nochmal,

Ich hoffe, und unterstelle, daß Du diesen Absatz in einer
stressigen Situation ohne ernsthaftes nachdenken geschrieben
hast… Vom „halten von Kindern“ zu sprechen ist schon ein
starkes Stück!!!

mal abgesehen von diesem Fall von Humorabstinenz: Es ist in der Tat so, daß man sich ernsthaft überlegen muß, ob man Kinder in der Stadt aufzieht. Umso wichtiger ist es dann, daß sich die Kinder an die Verkehrsregeln halten, weil diese primär auf den Schutz der Schwächeren ausgelegt sind.

Daß es schöner wäre, wenn Kinder jungen Rehen gleich auf der Straße spielen könnten, ist unbestritten. Wenn man aber seine Kinder in dem Glauben erzieht, die Straße gehöre ihnen und die Nachbarin, die das Gegenteil behauptet, sei doof, handelt fahrlässig.

Kinder müssen frühzeitig lernen, daß sie sich außerdem nicht darauf verlassen können, daß alle anderen sich an die Verkehrsregeln halten. Das soll jetzt nicht heißen, daß man ihnen eine Todesangst vor dem Straßenverkehr anerziehen soll, aber klar sollte schon sein, daß man nach einem Zusammenprall mit einem Auto nicht sofort aufsteht, wie Tom (Tom&Jerry) oder der Koyote. Ständiges Üben von problematischen Situationen und das Aufzeigen von potentiellen Gefahren gehören dazu.

Wie gesagt: Es sollte so nicht sein, aber so ist es nun mal. Mit dem Fuß aufstampfend dazustehen und die perfekte Welt herbeizureden, hilft nicht wirklich. Mehr hilft es da, sich der Realität und der eigenen Möglichkeiten bewußt zu werden und entsprechend zu agieren. Nicht umsonst habe ich vor einiger Zeit danach gefragt, wie man eine Anwohnerzone hinbekommt (siehe Kommunalpolitik ganz unten).

Gruß
Christian

Hallo Gerd,

vielleicht wäre ja eine Umwandlung von Tempo-30-Zone in Spielstrasse möglich? Erkundige dich doch einmal bei der Stadtverwaltung.

Liebe Grüsse

Karin

Eine möglichst genaue Antwort in rechtsfragen kann man nur
erwarten, wenn man den Sachverhalt möglichst genau schildert,
da sich sonst jeder seine Eigenen vorstellungen dazu macht und
diverse Lösungsvarianten herauskommen.

Ich denke die Fragestellung war präzise genug.
-> §31 STVO -> gefragt hatte ich nach bekannten ausgesprochenen Bußgeldern, bzw. Gerichtsverfahren zu diesem Thema.

Ansonsten herzlichen Dank für die Erklärung.
Mir ging es hier auch generell um die Einschätzung
des Unterschieds zwischen geschriebenem und gelebtem
Recht (soll es ja geben).

Grüße

Gerd

(offtopic) Gerd Hiller? Lumage?
Hallo Gerd bzw. Lumage,

interessant. Hast Du noch andere Nicknamen?

Gruß
Oskar van de Kaalstraat

Hallo Karin,
eine regelrechte „Spielstraße“ würde bedeuten, dass jeder Kfz-Verkehr gesperrt würde. (Vz. 250 mit Zusatzzeichen, Rund, weiß mit rotem Rand)

Du meinst wahrscheinlich einen Verkehrsberuhigten Bereich (Vz. 325). Dieser erfordert immense Umbauarbeiten (Trennung zwischen Fahrbahn und Fußweg muss aufgehoben werden), die keine Stadt mehr ohne besonderen Grund leisten wird.

Gruß
HaWeThie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ist ganz einfach:

Name: Gerd
Nick: Lumage
e-mail:[email protected]

Grüße

Gerd/Lumage

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

schau mal da rein, vielleicht ist was Brauchbares dabei:

http://www.volksanw.gv.at/bericht/salzburg/20_21/htm…
http://www.rechtplus.de/haftung/haftung_urteil.php?h…
http://www.umweltfibel.de/nachbar/nac_a.htm
http://members.aol.com/bettinaschni/kindergerichtsur…
http://www.versicherungsnetz.de/news/Rubriken.asp?MO…
http://www.heidelberg.de/aktuelle/archiv/pd110902.htm

Gruß
Maja