Spielhalle

Hallo,

angenommen A wohnt in unmittelbarer Nähe einer Bar die jetzt nun verkauft wurde und zu einer Spielhalle umgebaut werden soll, natürlich mit entsprechendem Publikum. Muss nicht Einverständnis von A als Nachbar eingeholt werden (erhöhte Lärmbelästigung etc.)

LG

Hi,

wenn vorher eine Bar drin war, ist das baurechtlich schon eine Vergnügungsstätte, rechtlich ist das keine Änderung, damit ist keine Einverständniserklärung der Nachbarn nötig.

Aus meiner Berufstätigkeit heraus kann ich dir sagen, daß wir über Spielhallen viel viel viel weniger Beschwerden wg Lärm und anderen ordnungsrechtlichen Sachen bekommen als von Bars und Kneipen.

Ich persönlich würde lieber neben oder über einer Spielhalle wohnen als neben einer Kneipe.

Grüße
miamei