Spielidee schützen lassen?

Hallo Experten,

ich habe eine Spielidee entwickelt, von der ich denke ,dass Sie sich gut verkaufen läßt. Es wird ein Brettspiel und der Inhalt dreht sich um eine technische Anlage, die fast in jeder Stadt steht.
Daher frage ich mich, ob man die Idee schützen lassen kann( ähnl. Patent), so dass nicht jeder das nachentwickeln kann. Gibt es soetwas , gilt der Schutz dann landes-,europa- oder weltweit?

Vielen Dank für Infos.

Gruß Götz

Hallo Experten,

hallo götz,

meines wissens nach sind vom patentrecht genau zwei sachen ausgeschlossen: software und spielanleitungen
sorry

geschützt ist das spiel selbst (karten, brett steine, usw) über das urheberrecht.

gruß, bs

ich habe eine Spielidee entwickelt, von der ich denke ,dass
Sie sich gut verkaufen läßt. Es wird ein Brettspiel und der
Inhalt dreht sich um eine technische Anlage, die fast in jeder
Stadt steht.
Daher frage ich mich, ob man die Idee schützen lassen kann(
ähnl. Patent), so dass nicht jeder das nachentwickeln kann.
Gibt es soetwas , gilt der Schutz dann landes-,europa- oder
weltweit?

Vielen Dank für Infos.

Gruß Götz

Hey Stephan :o)

Ganz kurz und auf Deutschland beschränkt (Recht ist national und schaut in fast jedem Land anders aus):

Patent ja, wenn eine technische Komponente dabei ist (so auf die Art des Labyrinth-Spiels oder elektronisch mit Kontakten oder so)

Design (Geschmacksmuster) für das Spielfeld in seiner Ausgestaltung, falls neu (also wird noch nicht verkauft),

ev. Bildmarke oder Wortbildmarke für Name und ev. auch das Spielfeld (muss nicht neu sein)

und Urheberrecht bzw. UWG sowieso, da musste nix dazu tun. Wenn allerdings jemand unabhängig von dir auf die selbe Idee kommt bzw. sie selbst unabhängig von dir entwickelt, dann hast du mit Urheberrecht Pech …

Gibt es soetwas , gilt der Schutz dann landes-,europa- oder
weltweit?

Prinzipiell landesweit (Recht ist wie gesagt eine nationale Sache). Ausgehend von deiner nationalen Anmeldung für Marke oder Geschmacksmuster hast du 6 Monate Zeit für ausländische Nachanmeldungen, die dann hinsichtlich ihres Zeitranges genauso behandelt werden wie die nationale Erstanmeldung. Bei Patentanmeldung ist diese Prioritätsfrist (so heißt das Ding) 12 Monate. Und bevor du fragst, keinen einzigen Tag länger.

°wink°

Tiger

schützen lassen?
Hallo,

meines wissens nach sind vom patentrecht genau zwei sachen
ausgeschlossen: software und spielanleitungen
sorry

Patentgesetz § 1

(1) Für Erfindungen, die neu sind (§ 3), sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und gewerblich anwendbar sind, werden auf Antrag Patente erteilt.

(2) Als Erfindungen werden insbesondere nicht angesehen:

1.Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
2.ästhetische Formschöpfungen;
3.Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
4.die Wiedergabe von Informationen.

(3) Abs. 2 steht der Patentierung der dort genannten Gegenstände oder Tätigkeiten nur entgegen, soweit für sie als solche Schutz begehrt wird.

Beachte (3), der die absolute Auschliessung relativiert

Weiters:

§ 2. Patente werden nicht erteilt:
1.für Erfindungen, deren Veröffentlichung oder Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde; ein solcher Verstoß kann nicht allein daraus hergeleitet werden, daß die Verwertung der Erfindung durch Rechtsvorschriften verboten ist;
2.für Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden; dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem dieser Verfahren;
3.für Pflanzensorten oder Tierarten (Tierrassen) sowie für im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren; diese Ausnahmen sind auf Mikroorganismen als solche sowie auf mikrobiologische Verfahren und auf die mit Hilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse nicht anzuwenden.

Also ein bisschen mehr / weniger als „genau zwei Sachen“. Ich hatte so auf die Schnelle nur das österreichische Patentgesetz zur Hand, aber du kennst ja sicher die Harmonisierungsrichtlinie der EU, oder ? ;o)

geschützt ist das spiel selbst (karten, brett steine, usw)
über das urheberrecht.

Hmmm … was für ein Werk soll das für die Steine sein ?

°wink°

Tiger

Hi Götz,
hier kommt alleine das Urheberrecht in Frage, das weltweit und lebenslang gilt und wovon ein gewisser Dieter B. profitiert. Geh mal zu einer Buchhandlung oder einem Verlag und frage dort nach der Rechtesicherung für Spieleurheber, ohne Deine Idee zu offenbaren, ansonsten Du Gefahr läufst, von denen informiert worden zu sein und als Plagiator dazustehen. Eine gute Idee ist wie eine Goldader. Alle
wollen wissen wie oder wo, und das Ende solcher Geschichten kannst Du in billigen Wild-West-Opern sehen, die hierzu leider den Nagel auf den Kopf treffen.
Gruß Chris

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