Spielplatz bauen?

Guten Abend liebe Experten, wenn man als Privatinitiative einen Kinderspielplatz anlegen will, der auch öffentlich zugängig sein soll, welche Behörde muss man dann kontaktieren? Ich gehe mal davon aus, dass eine Kinderspielplatzgenehmigung dazu gehört oder kann man einfach einen Spielplatz installieren. Ich hoffe auf einen Rat aus Beamtenkreisen - danke !

Hallo Xanthia,

Wir haben genau so einen Platz vor 8 Jahren gebaut. Er ist auf Privatgrund und hat als Absicherung ein Schild, dass Eltern für Ihre Kinder haften. Gerne hätte ich noch dazugeschrieben: „Spielen erwünscht“, aber solche Schilder gibt es natürlich nicht.

Der Kindergarten nebenan muss 1x im Jahr einen Sachverständigen kommen lassen, der alle Spielgeräte, die Aufstellung und den Untergrund abnimmt. Darauf haben wir verzichtet, Ihn aber bei jedem Detail mit Fragen gelöchert (ein sehr hilfsbereiter Mensch :smile:), die Schaukeln trotzdem höher gehängt als vom Untergrund aus zulässig wäre.

Tipp: Macht den zuständigen Experten ausfindig, schaut wann er in der Gegend ist und lasst euch mal beraten. Das ist manchmal sogar kostenlos.

Viel Erfolg, bei weiteren Fragen einfach nochmal melden

Michael Jonischkeit

Anbei ohne Gewähr die wichtigsten Bestimmungen der UVV zur damaligen Zeit:

Außenspielflächen und Spielplatzgeräte

Allgemein:
Muttern und Schrauben versenkt, Gewinde nicht überstehend
Fallräume dürfen sich manchmal überschneiden,
Keine Öffnungen zwischen 11cm und 23cm (Kopf steckenbleiben)
glatte Fundamente min. 20cm überdeckt, rauhe min. 40cm
Bewi (Ein Spielgerätehersteller)baut: Pfosten Ø14cm bzw. auch 10x10, Podeste Boden 4cm
Einbetoniertiefe Häuser 75cm

Absturzhöhen:
bis 60cm keine Anforderungen, Oberfläche egal
60-150cm Fallraum 150cm, Rasen ist zulässig
ab 150cm-300cm Fallraum 2/3h +0,5
Untergrund Sand gewaschen 0,2-2mm, Rundkies Korn 2-8mm Schicht min 30cm
ab 1m Handlauf in 60-85cm Höhe
ab 2m Brüstung mit min. 70cm Höhe ohne Leiterwirkung

Leitern: Neigung 60-90 Grad, Sprossenmaß kleiner 60mm
Rampen: Neigung kleiner 38 Grad
Schaukeln: Fallhöhe bei 60 Grad Auslenkung (2,60 hoch), Sitz 35cm über Boden, Aufhängung 5 Grad V-Förmig, Abstand Schaukel-Schaukel 0,2xKette+20, Abstand Schaugel-Balken 0,2xKette+30 (Sicherheitsbereich 800x175cm bei Standards.)
Federtiere: Sitz-/Stehhöhe 55cm, Windungsabstand Feder min. 12mm
Rutschen: Ab 1,5m Länge Ende bis Boden max. 35cm (Ausrichtung nach Norden), Seitlicher Sicherheitsabstand 100cm, Auslauf 200cm, Seitenwange bis 120cm Rutschenhöhe 10cm, bis 250cm 15cm, RöhrenØ min. 75cm
Schwingseile: bis 2m 0,6m Abstand, Längere Seile min. 1m Abstand, keine Kombination mit einer Schaukel innerhalb eines Gerüstes
Reckstangen: Höhe 85-110-135 cm

Fragen zu Bau von Spielplätzen regelt die DIN EN 18034
Fragen zum Bau von Spielplatzgeräten regelt die DIN EN 1176
Fragen zur Ausweisung von Sondernutzungsflächen „Spielplatz“ regelt die kommunale Spielplatzsatzung iVm dem Rat der Gemeinde / politischer Beschluß

ASP ist i.d.R. der Bauhof

weitere Fragen an
fs@spielplatzprüfer.eu

bitte beachten Sie dass Ihre Ausführungen nicht mehr den neuen Regelwerken entsprechen !!

Fragen gerne an
fs@spielplatzprüfer.eu