Spielplatz - Platzverweis

Hallo, ich wollte heute auf einem nicht befriedeten Spielplatz neben einer Grundschule Sport (an der Reckstange) machen. Der Schulleiter kam nach etwa 10 Minuten, sagte er befürworte Sportübungen und bat mich trotzdem das Gelände während der Schulzeit zu verlassen (was ich dann auch tat), da sonst besorgte Eltern die Polizei in sein Büro senden würden.
Ich verstehe, dass nicht erwünscht ist, dass die Schüler belästigt werden, allerdings wollte ich lediglich, während die Schüler im Unterricht waren, Sport an diesem Ort (ohne Kontakt zu irgendjemandem) machen.

Meine Frage: Ist dies ein rechtskräftiger Platzverweis? Kann mich der Schulleiter vom Spielplatz verweisen, wenn dieser weder umzäunt noch sonst irgendwie ersichtlich zum Schulgelände gehört?

PS: Nein, es gibt in der Umgebung keine öffentlich zugängliche äquivalente Reckstange und ich möchte den Sport während der Unterrichtszeit machen.

Neben der Grundschule und damit wohl auch auf Schulgelände. Und dort bestimmt der Schulleiter, er übt das Hausrecht aus.
Mich wundert sowieso wieso Du , offenbar als Erwachsener auf einem Kinderspiel.platz Turnübungen am Reck machen willst.
Es ist offenbar unerwünscht- und mal ehrlich, doch offensichtlich auch einsichtig, dass die Anlage für Kinder im Grundschulalter gebaut wurde. Den meisten Erwachsenen wäre es doch peinlich dort gesehen zu werden,wenn sie an den Spielgeräten Klimmzüge machen !
Etwas seltsam ist das Fehlen von Beschilderung mit einer Spielplatzordnung, aber im Grunde unwichtig wenn man dich direkt auffordert den Platz zu verlassen.

Frag halt bei der Gemeinde nach,ob sie Träger des Spielplatzes ist oder die Schule und ob es eine Benutzungsordnung gibt.

MfG
duck313

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Ich bin 18 (mache gerade mein Abitur) und wieso sollte man nicht auf einem Spielplatz der auch für Jugendliche ausgelegt ist, Klimmzüge machen?!

Es gibt keine Beschilderung oder Zäune oder sonstige Begrenzungen. Der Spielplatz befindet sich einfach auf einer Wiese mit Bäumen zwischen der Grundschule, dem Fußballplatz und einem Platz mit Müllcontainern.

Mir ist klar, dass meine Anwesenheit dort offensichtlich nicht erwünscht war, allerdings ist meine Frage ja auch nicht „Sollte ich auf einem Spielplatz Klimmzüge machen?“ sondern „Ist ein Spielplatz, der nicht erkenntlich zur Schule oder dem Sportplatz gehört, nicht einfach öffentlicher Raum? Kann man nicht davon ausgehen, dass das ordnungsgemäße Nutzen der Spiel- und Sportgeräte jedem Bürger frei gestattet ist?“ und daraus folgend „Darf mir der Schulleiter die Nutzung untersagen?“

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Ich verstehe eine solche Antwort nicht, ist sie doch von unspezifischem Bauchgefühl und nicht von sachgerechtem Inhalt geprägt.
Ob der Schulleiter Hausrecht hat, wäre zu klären. Wenn er es hat, muss man sich dem Beugen.

Daneben bleibt aber die Frage, was eigentlich gegen Reckübungen einzuwenden ist. Deine Anmerkungen finde ich eher merkwürdig. Was ist daran „peinlich“, Reckübungen an einem Spielgerät zu machen? Zumal wenn zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Kinder dort spielen? Wir haben jahrelang an einem Platz gewohnt, wo es neben Tischtennisplatten und Basketball/Fußballfeld auch einen Spielplatz gab. Da gehörte der Vater, der die halbe Nachbarschaft regelmäßig im Fußball am Wochenende früh um 8 trainiert hat genauso dazu wie die zwei Väter, die bei Abwesenheit von Kindern ihre Joggingrunden rund um den Platz gemacht und zum Abschluss Stretching und Klimmzüge an den Geräten gemacht haben.

Da ist weder etwas dabei, was Grund zu Peinlichkeit sein kann, noch - was ich eher sogar schon bedenklich finde - die Konnotation des Schulleiters! Das geht ja wohl offenbar in die Missbrauchsecke, wozu es m.E. Keinen Anlass gibt. So wichtig dieses Thema ist und so wichtig Prävention ist, so sehr muss man aufpassen, dass man nicht hysterisch wird.

Wenn nun neben der Grundschule ein Sportplatz wäre? Oder ein Privathaus? Oder ein Fitnessstudio mit großen Fenstern? ALARM?

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Wenn der Spielplatz zwischen Schule und Fußballplatz ist, erschließt sich mir die Sache noch weniger. OK, wenn der Spielplatz zur Grundschule gehört, kann man das blöd finden, aber wohl nichts machen.

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Vielen Dank, so sehe ich das auch. Da sich der Ort in einem Gebiet mit Wohnhäusern, Fußballplätzen, einer Sporthalle und einem Jugendzentrum befindet, hielt ich die Nutzung für gerechtfertigt.

Die Begründung des Schulleiters war: „Ich befürworte zwar Ihre Sportübungen, jedoch fordere ich Sie trotzdem auf, das Gelände zu verlassen. Wenn die Schüler ihren Eltern erzählen, dass hier ein fremder Mann an der Schule war, könnte es sein, dass sie die Polizei zu uns schicken, weil sie sich Sorgen machen.“

Wo finde ich heraus, ob der Schulleiter Hausrecht hat? (Ich denke er wird nicht begeistert sein, wenn ich da morgen wieder auftauche, um ihn zu fragen, ob er denn das Recht habe mich zu verweisen.)

Als angehender Abiturient würde ich voraussetzen Du hast meine Antwort (letzter Abschnitt) verstanden und kannst bei der genannten Stelle nachfragen, wer für den Spielplatz zuständig ist,Schule oder Gemeinde.

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Ja bei der Gemeinde, aber wo liegt da die Zuständigkeit? Auf dem Bürgeramt?

Ein Grund Geräte auf Kinderspielplätzen nicht für Sport zu nutzen ist die Belastbarkeit - die sind für Kinder/Grundschüler gebaut - deswegen gibt es oft eine Spielplatzordnung, die die Benutzung ab einem gewissen Alter untersagt

Ich würde also schon aus Sicherheitsgründen eher nicht an den Geräten herumturnen :woman_shrugging:

Gibt es ggf eine Schulordnung in der die Nutzung des Spielplatzes geregelt ist? An unserer Schule durfte zB der Sportplatz und die angrenzenden Geräte ausschließlich während des Unterrichts genutzt werden

Mal anders gedacht: Wenn es dir um eine längere Nutzung geht und sich der Aufwand lohnt, versuche es doch andersherum. Zumal du selbst ja noch jünger bist.
Ich würde noch mal zu dem Schulleiter hingehen. Stelle dich vor, mit Name, Adresse, dann bist du kein „fremder Mann“. Das Argument Stabilität ist natürlich ernst zu nehmen. Da gehe ich davon aus, dass du das eingeplant hast. Ich weiß ja nicht, woran du da turnst. Aber ein Gerät, was zwei, drei turnende Kinder aushält, hält auch ein paar Klimmzüge aus, so du keine 150 kg wiegst….

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Ich habe bereits online in der Hausordnung der Schule nachgeschaut, jedoch wird dort kein Spielplatz/Pausenhof erwähnt.

Ich habe keine Bedenken wegen der Stabilität, da ich 82kg wiege und schon Fußballmannschaften an den Geräten beobachtet habe und ja wie gesagt kein Schild angebracht ist.

Sich vorzustellen ist zwar eine gute Idee, allerdings weiß ich nicht wie effektiv diese ist. Da meine Mutter ein Dorn in seinem Auge ist, halte ich die Idee eher für kontraproduktiv. (Durch ihren Einsatz für Kinder, Behinderte und Migranten bekommt der Fußballverein zugunsten von anderen Jugendvereinen weniger Steuergeld).

Ich habe die Stange schon seit 3 Monaten genutzt, nur bisher entweder in den Ferien, am Wochenende oder mal Nachmittags…
In wenigen Wochen (nach meinen Abschlussprüfungen) habe ich eine Alternative. Da das Problem also eher kurzfristiger Natur ist, interessiert mich also eher die rein rechtliche Lage.

Ein Platzverweis ist eine polizeirechtliche Maßnahme. Rechtskräftig können nur gerichtliche Urteile und Beschlüsse sein. Der Inhaber des Hausrechts kann dir den Zutritt nach Belieben verbieten. Die Einfriedung spielt nur bei der Frage nach dem Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) eine Rolle. Welches „Amt“ dir weiterhelfen kann, lässt sich schwer sagen, weil Amtsbezeichnungen in Deutschland recht uneinheitlich sind. Irgendeine Stelle (Rathaus, Bürgeramt, …) wird dich schon an den richtigen Ansprechpartner verweisen, wenn du erfahren willst, ob der Spielplatz eine Widmung für den Gemeingebrauch hat.

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Dann solltest du dich vielleicht die paar Wochen auf deine anstehenden Prüfungen konzentrieren. :roll_eyes:

Nur aus Neugier, weil ich es mal irgendwo im Zusammenhang mit Hausverboten in Einkaufszentern aufgeschnappt hatte: Ist relevant, ob es Besitz der „öffentlichen Hand“ oder Privatbesitz ist?

Ich hab schon 2 von 3 Prüfungen und die liefen traumhaft… außerdem ist der Sport für mich einfach ein Ausgleich zum rumsitzen und lernen. Und wenn ich mich jetzt nicht bewusst mit der rechtlichen Überlegung beschäftigt hätte, hätte mein Unterbewusstsein daran gerattert.

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Aus meinen Recherchen zum Thema Hausverbot habe ich jetzt erschlossen, dass, selbst wenn der Spielplatz Teil der Schule ist, der Schulleiter mich nicht ohne Grund (wie z.B. die Störung des Unterrichts) zum Verlassen zwingen, sondern nur bitten darf. Ist das korrekt?

Meine Recherchen haben Folgendes ergeben:

  1. Dient ein Hausverbot dazu, Störungen des Schulbetriebs zu vermeiden, ist allein die Schulleiterin/der Schulleiter für den Erlass des Hausverbots zuständig.
  2. Hausverbot darf erteilen, wer das Hausrecht innehat. Also z.B. der Inhaber eines Geschäftes, ein Hauseigentümer, ein Wohnungsmieter oder auch eine Behörde.
    Wichtig ist allerdings, dass der Wohnungseigentümer kein Hausrecht mehr hat und daher kein Hausverbot aussprechen darf, wenn er diese vermietet hat.
    Normalerweise darf der jeweilige Inhaber des Hausrechtes ein Hausverbot aussprechen, ohne sich hierfür rechtfertigen zu müssen. Dieses darf auch unbegrenzt ausgesprochen werden.
    Anders ist dies jedoch in Geschäftsräumen, die allgemein zugänglich sind. Ein typisches Beispiel sind etwa Supermärkte und Restaurants. Hier muss ein sachlicher Grund für den Ausspruch eines Hausverbotes bestehen.
    Ein typisches Beispiel wären Leute, die andere Kunden belästigen oder durch ihr Verhalten gegen die Hausordnung im Geschäft verstoßen. Fraglich ist hingegen, ob gegen bestimmte Kundengruppen wie z.B. Schülern pauschal ein Hausverbot erteilt werden darf. Es kommt eventuell ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Betracht, wenn Personen etwas aufgrund ihrer Hautfarbe „der ethnischen Herkunft“ oder ihres Geschlechtes der Zutritt verwehrt bzw. ein Hausverbot erteilt wird.
    Hausverbot darf dabei unbegrenzt ausgesprochen werden, jedoch gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
    Bei einem unberechtigten Hausverbot ohne hinreichenden Grund bei öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten kommt unter Umständen die Erhebung einer Unterlassungsklage z.B. gegen den Betreiber eines öffentlich zugänglichen Geschäftes oder einer Diskothek in Betracht. Hierauf sollte er am besten per Brief hingewiesen werden und ihm zur Aufhebung des Hausverbotes eine bestimmte Frist gesetzt werden. Am besten begeben Sie sich hierzu nicht in das Geschäft usw., weil dann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gem. § 123 StGB in Betracht kommt.

könnte es sich auch um eine Besitzstörung (§ 862 BGB) handeln. (Nur weil eine Fläche nicht eingefriedet ist, bedeutet das nicth, dass sie von Jedermann nach Lust und Laune betreten und/oder benutzt werden kann.)

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Naja, da es sich um einen allgemein zugänglichen Spielplatz handelt, denke ich nicht, dass es sich um eine Besitzstörung handelt, egal ob er der Schule oder der Gemeinde gehört.

In der Juristerei ist das Denken manchmal Glückssache. Ebenso wie die Rechtsprechung und die gefühlte Gerechtigkeit voneinander abweichen können.

Nebenbei bemerkt: Meine Grundstückszufahrt ist auch öffentllich zugänglich. Trotzdem stört es mich, wenn da Jemand parken würde.

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In welchem Bundesland hat man nur drei Prüfungen im Abitur? Sei es drum, ich habe nicht gesagt, dass du kein Sport in der Zeit machen sollst, sondern keine Zeit damit verschwenden sollst, irgendwelche rechtlichen Grauzonen, Vorschriften usw. zu suchen.

Und noch eine Sache ist mir eingefallen, die bisher noch gar nicht zur Sprache kam. Wie alt bist du nochmal? 18, richtig? Dann habe ich das für dich:

Altersbeschränkungen: Spielplätze sind für Kinder gedacht. Deshalb dürfen meist Jugendliche ab 14 Jahren diese Orte nicht nutzen, auch nicht zu gemeinsamen Treffen. Davon nicht betroffen sind erwachsene Begleitpersonen, die ein Kind auf dem Spielplatz betreuen.

Du bist zwar kein Jugendlicher mehr, sondern ein junger Erwachsener, aber du betreust kein Kind, ergo hast du da höchstwahrscheinlich eh’ nichts zu suchen, egal, was der Schulleiter meint.

Auf einem Spielplatz: ja, man kann nicht davon ausgehen!

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