In einer Eigentumswohnanlage älteren Datums (70er) soll ein neuer Spielplatz generiert werden. Müssen die Geräte speziell TÜV-geprüft sein (wie bei öffentlichen Spielplätzen) oder genügt Baumarktquälität? - Gelände ist zwar privat aber jederzeit von außen zugänglich- falls TÜV geprüft -
Würde eine Absperrung (Zaun) des Geländes für Baumarktqualität ausreichen?
Wie soll man das aus der Ferne mit diesen Infos beantworten.
Dazu ist auch die Fragte zu komplex, denn durch die einfacheren spielgeräte kann es sich schon mal das Ganze zu einer baulichen änderung entwickeln, da müsste der Beschluss Allstimmig gefällt werden.
Dann stellt sich die Frage, ob der Spielplatz einen Auflage der Kommune ist (Baulast?). Dann ist diese noch ins Boot zu hohlen.
Grundsätzlich sind alle öffentlich zugänglichen Spielgeräte nach den Vorgaben der DIN EN 1176 ff und Beiwerken zu gestalten.
öffentlich zugänglich bedeutet einer großen Anzahl von Menschen zugänglich.
Somit sind Spielplätze in Wohnanlagen grundsätzlich öffentlich und unterliegen den einschlägigen Vorgaben.
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fs@spielplatzprüfer.eu