Hallo,
wenn man ein altes Kinderspiel hat, noch aus DDR-Zeiten, und das gibt es nicht mehr zu kaufen, wie kann man feststellen, ob es da noch irgendwelche Rechte dran gibt? Soll heißen, wenn man das nachbaut und verkauft, macht man sich dann strafbar?
Liebe Grüße,
Ramona
Hallo!
wenn man ein altes Kinderspiel hat, noch aus DDR-Zeiten, und
das gibt es nicht mehr zu kaufen, wie kann man feststellen, ob
es da noch irgendwelche Rechte dran gibt?
Spielideen lassen sich nicht schützen. Von daher darf man jede Spielidee, auch Neuerscheinungen, hemmungslos abkupfern. Das gilt aber nur für die Spielidee als solche, nicht für die Gestaltung und nicht für den Namen. Unter anderem Namen des Spiels und mit eigener Gestaltung darf man gerne die Spielidee von z. B. Monopoly für ein eigenes Produkt gewerblich nutzen. So wird Monopoly tatsächlich in Varianten von etlichen Anbietern vermarktet, etwa als Eropoly.
Mit der DDR sind z. B. Urheberrechte an irgendwelchen Werken, Texten und Darstellungen nicht untergangen. Selbst wenn die Rechteinhaber verstorben sind, wird das noch keine 70 Jahre her sein. Es kann schwierig werden, die Rechteinhaber oder deren Erben ausfindig zu machen. Aber wozu die Mühe, wenn es nur um die Spielidee geht.
Soll heißen, wenn man das nachbaut und verkauft, macht man sich dann :strafbar?
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Rechteinhaber kann man nur dringend davor warnen, ein Spiel unter dem ursprünglichen Namen und mit der gleichen Gestaltung nachzuahmen. Es ist nur wenig Mühe, mit der bekannten Spielidee etwas Eigenes zu gestalten. Natürlich kann man dann nicht ohne weiteres an den Bekanntheitsgrad des einst beliebten Spiels anknüpfen.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
Danke für die Detaillierten Informationen. 
Einen Rechteinhaber auszumachen ist natürlich schwierig. Schon allein, wenn man nicht einmal weiß, wie das Spiel eigentlich heißt.
Schade ist natürlich, daß man die Bilder nicht verwenden darf, gerade die sind so hübsch. Aber nochmal für ganz doofe nachgefragt:
Man kann das Spielbrett mit den bunten Feldern übernehmen und braucht nur die Grafiken drum herum ändern? Also wenn da kleine Bärchen drauf rumlaufen, braucht man nur was eigenes malen und schon macht man sich nicht strafbar? Wenn man zum Beispiel bei dem Malefiz-Spiel
http://static.images.ravensburger.de/images/produkts…
die schwarzen und die roten Felder so läßt und dafür aber unten statt den Männekicken ein Krokodil und Frosch oder ähnliches hinmalt und so, dann ist das rechtlich ok?! Wenn man es dann noch anders nennt natürlich 
Liebe Grüße,
Ramona 
Hallo!
Man kann das Spielbrett mit den bunten Feldern übernehmen und
braucht nur die Grafiken drum herum ändern?
Man darf die Spielidee unverändert übernehmen, aber nicht die Gestaltung. Die kann nämlich durch das Urherrecht geschützt sein.
Das Dumme daran: Ob die Gestaltung tatsächlich vom Urheberrecht geschützt ist, weiß man nicht und lässt sich auch nicht recherchieren. Grundsätzlich ist jedes z. B. künstlerische Werk mit seiner Entstehung automatisch vom Urherrecht geschützt. Voraussetzung ist allerdings eine gewisse Schöpfungshöhe. Ob die Schöpfungshöhe vorhanden ist oder nicht, entscheidet im Streitfall ein Gericht. Dabei kann es passieren, dass die erste Instanz die Schöpfungshöhe bejaht, die nächste verneint und die höchste Instanz wiederum die für eine Schutzwürdigkeit erforderliche Schöpfungshöhe erkennt.
Weil die Sache mit der Schöpfungshöhe bei der Gestaltung von Spielen höchst fragwürdig ist und man sich mit einem Rechtsstreit wirtschaftlich um Kopf und Kragen bringen kann, muss der Rat lauten: Finger weg von fremden Gestaltungen! Auch Grenzwertiges, etwa durch die Veränderung von nur Teilen der Gesamtgestaltung, sollte man unterlassen. Ist die Ähnlichkeit mit dem Original noch erkennbar, geht man ein Risiko ein, das in keinem vernünftigen Verhältnis zum möglichen Gewinn aus der wirtschaftlichen Verwertung steht.
Gruß
Wolfgang
1 „Gefällt mir“