Spielschulden

Hallo!

"Dienstagabend – Skatabend. Das ist für Klaus, Bernd und Harald schon seit Jahren ein fester Termin im Wochenkalender. Natürlich wird dabei auch um kleine Geldbeträge gespielt, die vom Verlierer bezahlt werden. Für Harald, sind[.] Spielschulden zwar Ehrenschulden. Zurzeit aber ist er knapp bei Kasse und kommt ins Grübeln. Könnten seine Freunde das Geld wirklich einklagen oder würden Sie im Ernstfall leer ausgehen?

Antwort: Es besteht keine Chance, Spielschulden einzuklagen – es sind eben nur „Ehrenschulden“ wie der Volksmund sagt. Juristisch also existiert keine Verbindlichkeit zu Zahlung. Andersherum aber entsteht dadurch kein Recht auf Rückforderung verlorenen Geldes. Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber hält sich vom Spieltisch fern, das müssen die Beteiligten selber regeln."
(aus http://www.mdr.de/hier-ab-vier/guter-rat/2546225.html)

Stimmt das? Was genau sind Spielschulden? Oder was sind Spiele?
Waere nicht ein Spiel auch folgendes?
„Wenn du mit dem Ball ins Tor schiesst, bekommst du 10 Euro.“
Nach beidseitigem Einverstaendnis trifft der Ball nun tatsaechlich das Tor. Doch der, der das Geld versprochen hat, weigert sich, zu zahlen.
Kommt dort nicht ein muendlicher Vertrag zu stande?
Und entsteht so ein Vertrag nicht auch beim Skatspielen?

Gruss
Paul

http://dejure.org/gesetze/BGB/762.html

Wie sieht es mit AGB aus?
Hallo!

danke fuer die treffende Antwort!

Und wie sieht es aus, wenn man vorher AGBs zugestimmt hat, in denen steht, dass man eine Verbindlichkeit beim Spielen eingeht und eventuelle Spielschulden auch bezahlen muss?
Sind diese AGB zulaessig?

Gruss
Paul