Sehr geehrte Experten,
ich habe ein kleines Problem.
Seit 2 Jahren Parke ich in regelmäßig in einer Strasse, es hat sich nie jemand beschwert.
Doch vor kurzem habe ich einige Strafzettel bekommen (alle per Post meist Privatanzeigen,jetzt schon über 5 sind alle mit einem Tag abstand gekommen)
Ich Parke da seitdem da nicht mehr aber bin eigentlich immer noch überzeugt, dass man da parken darf.
Die Angelegenheit stellt sich folgender maßen da:
Man fährt in eine Spielstrasse ein (Schild und auch vom Strassenbelag auch erkennbar das Spielstrasse ist).
Am Ende der Strasse ist ein kleiner Wendehammer in dem leute parken und auch bis jetzt vom O.-Amt noch keinen Strafzettel bekommen haben.
kurz vor dem Wende Hammer kann man noch links und rechts abbiegen um zu weiteren Häusern zu gelangen (enden aber beide als Sackgasse).
Genau das habe ich gemacht .
Ich bin rechts in die Strasse gefahren (normaler Teer kein Spielstrassenpflaster mehr) und habe dort geparkt.
Autos kommen noch gut vorbei.
Es gibt kein Parkverbotschild.
Meines erachtens habe ich doch die Spielstrasse verlassen da ich rechts abgebogen bin und es keine Hinweis-Schilder gibt und die Strasse auch normal geteert ist.
Ist meine Annahme richtig oder ist es ein Irrtum meiner Seits und die Strafzettel berechtig ?
Über eine Antwort würde ich mich freuen .
Danke und Gruß
Stefan
Hallo.
Spielstraßen gibt es nicht mehr. Sicherlich meinen Sie den verkehrsberuhigten Bereich Bild 325.1 (Anfang) und 325.2 (Ende). Dies ist ein blaues rechteckiges Schild mit einem Haus, einen PKW, einer grösseren menschlichen Figur und ein Kind mit Ball. Verbot bein diesem Verkehrszeichen u.a.: 4. Fahrzeugführer dürfen ausserhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken …
Ich vermute, dass eventuell folgendes zutrifft:
Parken ist nach § 12 u.a. nicht erlaubt: Abs.1 Nr.1 an engen Stellen …Eng ist eine Strassenstelle i.d.R., wenn der frei bleibende Raum weniger als 3,05m beträgt.
Dies wird häufig nicht beachtet. In der Strasse, wo ich wohne gibt es keinen Fussweg. Wenn dort ein PKW parkt, ist der frei Platz ca. 2,80m. Zu wenig u.a. für Feuerwehr. Das rechts abbiegen bedeutet nicht das Verlassen des verkehrsberuhigten Bereiches. Diesen verlässt man erst, wenn das Schild Bild 253.2 steht.
Ich rate dazu einmal nach diesen Begriffen zu googeln.
Noch etwas. Auch wenn man schon 2 Jahre so (falsch) parkt, erwirbt man nicht ein sogenanntes Gewohnheitsrecht. Die aus meiner Sicht gerechtfertigten Anzeigen stammen bestimmt von Anwohnern.
mfg
Wolfgang Rieske
Hallo Stefan,
das VZ „Verkehrsberuhigter Bereich“ gilt für einen ganzen Bereich mit zugehörigen Straßen bis zur Aufhebung durch das eindeutige „Ende“-Zeichen… also hier für den gesamten Bereich mit den Sackgassen. Im verkehrsberuhigten Bereich ist das Parken nur auf gesondert als Parkfläche markierten Flächen zulässig (eindeutig durch „Parkplatz“-Markierung oder anderen Belag abgegrenzte einzelne Parkbuchten) - ansonsten verboten. Wenn sie bisher nicht abgestraft wurden, dann ist das einfach nur Glück. Manche Bereiche werden von den Ordnungshütern weniger kontrolliert… meist erfolgen solche Kontrollen erst nach Hinweisen der Anwohner… so scheint es hier auch zu sein.
Ich hoffe, dass Sie mit dieser Anwort etwas anfangen können.
Freundliche Grüße
C. Winter
Hallo Stefan
Meines erachtens habe ich doch die Spielstrasse :verlassen da ich rechts abgebogen bin
falsch, weil
und es keine Hinweis-Schilder gibt
eine Speilstraße endet, wenn dies durch ein Schild kundgetan wird.
und die Strasse auch normal geteert ist.
unterschiedliche Straßenbeläge sind eine feine Sache, aber keine Verkehrszeichen im Sinne der StVO
Und ein extra Parkverbotschild ist nicht nötig, da in Spielstraßen nur in gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf.
Auch wenn die Antwort ein wenig spät kam, so hoffe ich doch sie war ein wenig hilfreich für dich