Spielstraße.Haftpflicht will nicht zahlen

Meine 8 Jahre alte Tochter , ist beim radfahrn an ein parkendes Auto gekommen. Es handelt sich um eine Spielstrasse.An dem Auto ist ein kleiner Kratzer , für den der Geschädigte jetzt 500 Euro haben möchte.Die Beseitigung hat er selber durchgeführt, weil er in einer Autowerkstatt arbeitet.Meine Versicherung beruft sich darauf,dass weder die Aufsichtspflicht verlezt wurde und weder Eltern noch KInder bis zum 10.Lebensjahr nicht Haftbar gemacht werden können.Na toll , aber der Mann
möchte trotzdem sein Geld ! Wie kann ich vorgehen?

vorab danke !

Hallo Stefan767,

die Versicherung hat natürlich recht.

Du solltest mal in deinen Versicherungsbedingungen nachsehen, ob sogenannte „Gefälligkeitsschäden“ oder „Schäden für Kinder unter 10 Jahren“ bis zu einer gewissen Summe mitversichert sind. Falls ja - würde ich da direkt anrufen bei der Versicherung und das einfordern. Falls das nicht mitversichert ist, hast du leider Pech gehabt, bzw der Herr, dessen Auto beschädigt wurde. Wenn es ein direkter Nachbar und guter Freund ist, kannst du ja vllt mal freundlich bei der Versicherung nach Kulanz-Zahlung fragen. Wenn ihr mehrere Versicherungen dort habt, stehen die Chancen ganz gut.

Sollte trotz allem, nicht gezahlt werden, steht natürlich die Entscheidung aus, ob man dies aus eigener Tasche zahlt oder nicht.

Ich würde auch mal in den Bedingungen der Versicherung nachschlagen, ob man in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht hat - dann würde ich sofort davon Gebrauch machen.

Wenn man eine Privat-Haftpflicht abschließt finde ich es immer gut, wenn man sogenannte „Gefälligkeitsschäden“ einschließt - z.B. hilfreich wenn man einem Kumpel beim Umzug hilft und dabei was kaputt macht - müsste die Vers. nämlich nicht zahlen. Und bei einem Kind unter 10 kann man auch Schäden bis zu einer gewissen Summe einschließen - bei manchem Versicherer.

Sollte man in einem Mehrfamilienhaus wohnen oder im Beruf einen Schlüssel zu mehreren Räumen etc haben - immer den Schlüsselverlust mit einschließen (so als kleiner Tipp).

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Falls noch Fragen offen sind - ruhig nochmal schreiben!!!

Mfg und viel Glück!

Hallo Stefan,

hier irrt die Versicherung ganz eindeutig!!!

selbstverständlich haften Kinder in diesem Alter persönlich und eine Haftpflichtversicherung wird von der Gerichten als Vermögen des Kindes gewertet, sodass der Schaden jedenfalls von der Versicherung zu übernehmen ist

lg Erich