Spielzeugverkauf an Kinder

Hallo, folgende Situation: Herr X gibt seinem Kind jeden Morgen 2 Euro für die Schule damit das Kind sich davon was zum Essen kaufen kann! Das Kind kauft aber statt desen am Kiosk Spielkarten oder Spielwaren. Trotz Mahnung an das Kind kauft dieses immer wieder Spielwaren statt Essen; Kann man als Elternteil dem Kiosk verbieten dem Kind Spielsachen zu verkaufen? Darf der Kiosk überhaupt an Kinder 9-12 Jahre verkaufen. hat jemand Infos dazu?
Danke für Infos

Guten Tag!

Das Kind, das sich im Alter von 9-17 Jahren befindet ist ,beschränkt Geschäftsfähig". d.h. gibt das Kind eine Willenserklärung ab die zu einem Kaufvertrag führt bzw. rechtlicher Nachteil, (Spielzeug) ist dieser zunächst geschlossene Vertrag ,schwebend unwirksam" und bedarf der nachträglichen Zustimmung der gestzl. Vetreter.

der sogenannte Taschengeld Paragraph besagt jedoch das ein beschränkt Geaschäftsfähiger mit zur freien verfügung oder zu einem Zweck bestimmten Mitteln (deswegen Taschengeld §) solche Veträge wie z.B ein Kind kauft Spielwaren, tätigen darf und wirksam ohne zustimmung der ges.Vertr. werden.( z.b. auch durch ansparung des Kindes)

ALLERDINGS: Die im geschilderten Fall gegeben 2 Euro waren NICHT für Spielwaren oder zu freien Verfügung gegeben somit ist der Kaufvertrag unwirksam, das Geld kann vom Verkäufer zurückverlangt werden.

alles nachzulesen im BGB, ich habe lediglich auf die § angaben verzichtet.
und nur zur sicherheit: alle Angaben ohne Gewähr^^
ich hoffe geholfen zu haben!!! Gruß

Hi,

warum gibst du deinem Kind kein Pausenbrot mit?
Dann wäre der Ärger schnell vom Tisch und jeden Tag Geld gespart.

grüße
miamei

Nebenfrage…

ALLERDINGS: Die im geschilderten Fall gegeben 2 Euro waren
NICHT für Spielwaren oder zu freien Verfügung gegeben somit
ist der Kaufvertrag unwirksam, das Geld kann vom Verkäufer
zurückverlangt werden.

Gut, der Jugendliche wurde von den Eltern unterrichtet, für das Geld keinen Unsinn zu kaufen, tut es aber trotzdem. Er kauft Sammelbilder (oder Süßigkeiten usw.), die man nicht zurückgeben kann, da sie entweder aufgegessen oder unbrauchbar sind (schon ins Sammelalbum geklebt).
Der Jugendliche kauft trotzdem weiter (z.B. in einem anderen Laden oder bei einer anderen Verkäuferin), obwohl er weiß, daß er die Waren nicht kaufen darf und obwohl er weiß, daß die Eltern das Geld vom Verkäufer zurückverlangen werden.
Wer trägt den materiellen Schaden? Der Jugendliche oder der Verkäufer? Bzw. kann der Verkäufer Ersatz vom Jugendlichen verlangen, wenn er z.B. von der Geschichte im anderen Laden erfährt?