Hallo,
in rahmen einer Kontrolle wurde mein Spind aufgebrochen.
Gefunden wurde jedoch nichts. Ein neues Schloss wurde auch nicht davor gehangen.
Jetzt ist mein problem folgendes. Ich hatte in meinem Spind Arbeitssachen (Privat gekauft, da ich keine zur verfügung gestellt bekomme). Ich war Krankheitsbedingt 2 Wochen nicht auf Arbeit. Als ich mich dann umziehen wollte, waren meine Arbeitssachen entsorgt und der Spind von jemanden in Beschlag genommen.
Desweiteren habe ich im Spind generell immer eine Schachtel Zigaretten als Notreserve, welche verschwunden ist. Zudem habe ich einen Ersatzautoschlüssel im Spind liegen gehabt. Dieser lag dann irgendwo im Umkleideraum. Auch wenn jetzt die frage entstehen sollte warum ein Autoschlüssel im Spind, ich Arbeite auf einem Recyclinghof und falls ich mal meinen Schlüssel verlieren sollte, habe ich immernoch einen als Ersatz im Spind.
Jetzt ist aber die frage, wen kann ich dafür belangen?
Mir ist dadurch ein nicht geringer Schaden entstanden.
Die Arbeitssachen waren von Engelbert-Strauss, es war auch noch eigenes Werkzeug, welche unauffindbar ist im Spind. Dies ist alles Verschwunden. Von meinem Arbeitgeber bekomme ich keine Antwort, der hüllt sich in Schweigen.
Wie soll ich nun am besten vorgehen? Ich meine vor einer Anzeige gegen ihn Schrecke ich auch nicht zurück. Auch wenn er mich danach Kündigen sollte, ist mir dies egal, was mir eher auch noch Recht kommt.
Häufig gestellte Frage 1129
Hallo,
in rahmen einer Kontrolle wurde mein Spind aufgebrochen.
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Hallo,
ich rate dir dringend bei deiner zuständigen Gewerkschaftsgeschäftsstelle vor zu sprechen.
Wenn vorab keine Mitteilung erging, das der Spind bis zum Tg X geräumt werden soll, darf meiner Meinung nach der Inhalt nicht entsorgt werden.
Ich würde dem Arbeitgeber eine Liste mit den Gegenständen zukommen lassen, die du ersetzt haben möchtest und eine Frist setzen, bis wann dies zu erfolgen hat. Reagiert er darauf nicht würde ich eine Rechtsberatung bei der Gewerkschaft
in Anspruch nehmen.
Der Gewerkschaftsgeschäftsführer sagt dir, wie man als neuer Kollege direkt diesen Anspruch erhält. Nach drei Monaten Mitgliedschaft ist man voll dabei. Entscheidend ist das Datum(!) auf dem Mitgliedsantrag