Spindeltreppe im Treppenhaus - Mietshaus

Hallo an alle,

ich habe einige Fragen

Gibt es Vorschriften wie groß/breit eine Wendeltreppe bzw. Spindeltreppe im gemeinschatlichen Miethaus (3 Parteien) sein muss?

Gibt es Mindestmaße der Spindeltreppe die innerhalb eines Mietshauses in die nächsten Stockwerke führen?

Dürfen Aluminium-Spindeltreppen für Mietshäuser verwendet werden?

Danke!

Hi,

Gibt es Vorschriften wie groß/breit eine Wendeltreppe bzw.
Spindeltreppe im gemeinschatlichen Miethaus (3 Parteien) sein
muss?

Ja.

Gibt es Mindestmaße der Spindeltreppe die innerhalb eines
Mietshauses in die nächsten Stockwerke führen?

Ja.

Dürfen Aluminium-Spindeltreppen für Mietshäuser verwendet
werden?

Kommt drauf an.

Danke!

Bitte!

Etwas ausführlicher:
Deine Fragen sind hier kaum zu beantworten. Zum einen ist Baurecht Ländersache, die Regelungen können von Bundesland zu Bundesland differieren. Wenn, wie z.B. in Hessen, die Landesbauordnung keine genauere Aussage zur Gestaltung der Treppe trifft, wird man i.d.R. auf DIN 18065 (Gebäudetreppen) abstellen.
Was mir nicht klar ist: wie unterscheiden sich die Treppen in Fall 1 und 2? Wenn im Fall 2 Treppen innerhalb einer Wohnung gemeint sind, wird es hierfür wahrscheinlich keinerlei Regeln geben.

Gruß Stefan

Danke!

Es ist in der Tat das Land Hessen und es handelt sich um die Treppe im Treppenhaus, also die „Haupttreppe“.
Bei der Treppe hat man bereits nach Einkäufen im Supermarkt Schwierigkeiten 2 Tüten auf einmal rauf zu tragen, weil die Treppe zu schmal ist. Der Vermieter hat zwar versprochen eine andere Treppen einzubauen - aber nix ist passiert. Vorher war das Haus als Bürofläche vermietet worden. Seit einem Jahr als Wohnhaus an 3 Mietparteien. Das Erdgeschoss ist noch Büro, der 1. Stock nur über die enge Spindeltreppe zu erreichen (2 Wohnungen, jeweils 90qm) und der 2. Stock ist eine 60qm Dachgeschosswohnung, welche auch nur über die Spindeltreppe zu erreichen ist. Die Treppe scheint nicht sehr stabil. Sie ist SEHR laut, sehr eng und man muss auch unheimlich beim treppensteigen aufpassen das man nicht stürzt.

Wo kann ich Vorschriften dazu finden? Wer kann mir helfen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

spontan fallen mir vier Bereiche ein, die man zur Beurteilung heranziehen könnte:

Schallschutz: Wie alle technischen Regeln waren und sind auch die Regeln zum Schallschutz Entwicklungen unterworfen. Entscheidend hierbei sind die Regeln, die zum Zeitpunkt der Genehmigung galten. Der Kommentar zur aktuellen HBO (Hessische Bauordnung) verweist auf die TA Lärm und die VDI 2058. Ich bin allerdings hier kein Fachmann und nur der kann beurteilen, ob der Schallschutz regelkonform ist.
Verkehrssicherheit: Auch hier haben wir es mit technischen Regeln zu tun, die einem Wandel unterworfen sind. Ein einmal genehmigter Zustand bleibt dann gültig, sofern von ihm keine konkreten Gefahren ausgehen (wobei das eher weit definiert wird).
Brandschutz : Die von Dir genannte „Haupttreppe“ nennt man im Bauordnungsrecht die notwendige Treppe, die Teil des ersten Rettungsweges ist (jedes Gebäude hat zwei Rettungswege). Beständen hier Mängel, hätte man einen Ansatzpunkt, der eine Behörde zum Handeln verpflichtet. Mängel beim ersten Rettungsweg stellen immer eine konkrete Gefahr dar. Allerdings sehe ich das nach Deiner Beschreibung nicht.

Das war der Teil des öffentlichen Baurechts. Dazu fällt mir noch ein, daß die „Umwidmung“ von einem Büro- zu einem Wohnhaus eine Nutzungsänderung darstellt, die in jedem Fall einen neuen Bauantrag und eine Baugenehmigung erforderlich machen. Wenn diese Baugenehmigung fehlt, kann ein Mieter daraus allerdings nichts direkt ableiten, er kann seinem Vermieter aber ordentlich Ärger bereiten.

Der vierte Punkt ist das Vertragsrecht: Wenn der Austausch der Treppe für den Mieter wesentlich zum Abschluss des Mietvertrags war und es so vereinbart wurde, kann man darüber (mit Hilfe eines Anwalts) durchaus was erreichen.

Imho ist letzlich nur die vierte Möglichkeit erfolgversprechend, sofern die technischen Mängel nicht absolut gravierend sind. Technische Regeln sind keine Gesetze und geringfügige Abweichungen werden regelmäßig toleriert. Zudem ist da durchaus auch Interpretationsspielraum…

Gruß Stefan

Es ist in der Tat das Land Hessen und es handelt sich um die
Treppe im Treppenhaus, also die „Haupttreppe“.
Bei der Treppe hat man bereits nach Einkäufen im Supermarkt
Schwierigkeiten 2 Tüten auf einmal rauf zu tragen, weil die
Treppe zu schmal ist. Der Vermieter hat zwar versprochen eine
andere Treppen einzubauen - aber nix ist passiert. Vorher war
das Haus als Bürofläche vermietet worden. Seit einem Jahr als
Wohnhaus an 3 Mietparteien. Das Erdgeschoss ist noch Büro, der

  1. Stock nur über die enge Spindeltreppe zu erreichen (2
    Wohnungen, jeweils 90qm) und der 2. Stock ist eine 60qm
    Dachgeschosswohnung, welche auch nur über die Spindeltreppe zu
    erreichen ist. Die Treppe scheint nicht sehr stabil. Sie ist
    SEHR laut, sehr eng und man muss auch unheimlich beim
    treppensteigen aufpassen das man nicht stürzt.

Wo kann ich Vorschriften dazu finden? Wer kann mir helfen?

Moin aus Bremen,

Eine Aluminium-Spindeltreppe als einziger Zugang zur 2 Wohnetagen kann ich mir auch in Hessen nicht als konform zur Brandschutzverordnung vorstellen.

Mal anders gefragt, wie haben Sie Ihre Möbel nach oben bekommen?

Und wenn es brennt, wie wollen Sie dann in einem rauchigen Treppenhaus wo die Treppe kollabiert ist, das nackte Überleben retten?

Ich würde da lieber heute als morgen ausziehen…

Liebe Grüße,

Heinrich Ostermeier

die Moebel wurden im 1.Geschoss mit Gabelstapler auf den Balkon raufgehoben und vom Balkon ueber ins Wohnzimmer (Gelaender des Balkons wurde abmontiert).
Meine Nachbarn ueber mir (2. Geschoss) haben es ueber einen Aussenaufzug von der Umzugsfirma gemacht.
Bei Brand spring ich aus dem 1. OG ueber den Balkon raus - das ist mal klar …

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nabend aus Südhessen,

sorry, aber an Deinem Posting muß man doch so einiges zurechtrücken.

Eine Aluminium-Spindeltreppe als einziger Zugang zur 2
Wohnetagen kann ich mir auch in Hessen nicht als konform zur
Brandschutzverordnung vorstellen.

Eine Brandschutzverordnung, die Anforderungen an die notwendige Treppe eines Wohnhauses stellen würde, gibt es nicht. Brandschutztechnische Bauteilanforderungen werden eigentlich bundesweit, ganz sicher aber in Hessen, in der Landesbauordnung (hier die Hessische Bauordnung) festgelegt.
Ein Wohngebäude mit drei Wohnungen und zwei Obergeschossen fällt wahrscheinlich in die Gebäudeklasse 3, evtl auch in Gebäudeklasse 4.
In diesen GK müssen die tragenden Teile der notwendigen Treppe aus Baustoffen der Klasse A (nichtbrennbare Baustoffe) hergestellt sein - diese Forderung erfüllt eine Treppe aus Aluminium.
Ein generelles Verbot von Wendeltreppen gibt es ebenfalls nicht und über die nutzbare Breite der Treppe heißt es nur, sie „muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen“. Auch die Handlungsempfehlung zur HBO konkretisiert dies nicht, sondern verweist auf DIN 18065.

So weit die aktuellen Anforderungen. Da wir aber auch über das Alter des Hauses nicht viel wissen, kann niemand sagen, welche Anforderungen beim Bau des Gebäudes gestellt wurden.

Kurz: die vorliegenden Infos lassen nicht den Schluß zu, daß die Treppe aus brandschutztechnischer Sicht unzulässig wäre.

Und wenn es brennt, wie wollen Sie dann in einem rauchigen
Treppenhaus wo die Treppe kollabiert ist, das nackte Überleben
retten?

Durch einen verrauchten Treppenraum zu flüchten ist nie richtig und endet regelmäßig tödlich, egal ob die Treppe aus Holz, Metall oder Beton ist.
Da man weiß, daß normale Treppenräume im Brandfall häufig nicht nutzbar sind, schreibt jede Bauordnung in Deutschland einen zweiten Rettungsweg vor (Ausnahme ist möglich, wenn ein Sicherheitstreppenraum vorhanden ist). Der zweite Rettungsweg wird bei großen Gebäuden (und entsprechend vielen Nutzern) baulich ausgeführt, d.h. über eine zweite Treppe. Bei kleineren Gebäuden (dies trifft für die allermeisten Wohngebäude zu) führt der zweite Rettungsweg über die Leitern der Feuerwehr und mindestens ein geeignetes Fenster pro Wohnung.

Erst kürzlich habe ich auf einem Vortrag erschütternde Bilder gesehen: Brand in einem Hotel mit einem Obergeschoss. Von den sechs Anwesenden im Obergeschoß fanden fünf den Tod (einer davon lebte dauerhaft im Haus), sie hatten versucht über die verrauchte Treppe zu fliehen.
In dichtem Rauch verlieren auch Ortskundige schnell die Orientierung und wenige Atemzüge reichen für eine Bewußtlosigkeit und in deren Folge für den Tod. Einige der Opfer lagen neben ihren Koffern, man will ja noch das Wichtigste retten…
Und was hat die Überlebende getan? Sie hat am Fenster auf die Feuerwehr gewartet und wurde unverletzt gerettet…

Viele Grüße
Stefan