Nabend aus Südhessen,
sorry, aber an Deinem Posting muß man doch so einiges zurechtrücken.
Eine Aluminium-Spindeltreppe als einziger Zugang zur 2
Wohnetagen kann ich mir auch in Hessen nicht als konform zur
Brandschutzverordnung vorstellen.
Eine Brandschutzverordnung, die Anforderungen an die notwendige Treppe eines Wohnhauses stellen würde, gibt es nicht. Brandschutztechnische Bauteilanforderungen werden eigentlich bundesweit, ganz sicher aber in Hessen, in der Landesbauordnung (hier die Hessische Bauordnung) festgelegt.
Ein Wohngebäude mit drei Wohnungen und zwei Obergeschossen fällt wahrscheinlich in die Gebäudeklasse 3, evtl auch in Gebäudeklasse 4.
In diesen GK müssen die tragenden Teile der notwendigen Treppe aus Baustoffen der Klasse A (nichtbrennbare Baustoffe) hergestellt sein - diese Forderung erfüllt eine Treppe aus Aluminium.
Ein generelles Verbot von Wendeltreppen gibt es ebenfalls nicht und über die nutzbare Breite der Treppe heißt es nur, sie „muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen“. Auch die Handlungsempfehlung zur HBO konkretisiert dies nicht, sondern verweist auf DIN 18065.
So weit die aktuellen Anforderungen. Da wir aber auch über das Alter des Hauses nicht viel wissen, kann niemand sagen, welche Anforderungen beim Bau des Gebäudes gestellt wurden.
Kurz: die vorliegenden Infos lassen nicht den Schluß zu, daß die Treppe aus brandschutztechnischer Sicht unzulässig wäre.
Und wenn es brennt, wie wollen Sie dann in einem rauchigen
Treppenhaus wo die Treppe kollabiert ist, das nackte Überleben
retten?
Durch einen verrauchten Treppenraum zu flüchten ist nie richtig und endet regelmäßig tödlich, egal ob die Treppe aus Holz, Metall oder Beton ist.
Da man weiß, daß normale Treppenräume im Brandfall häufig nicht nutzbar sind, schreibt jede Bauordnung in Deutschland einen zweiten Rettungsweg vor (Ausnahme ist möglich, wenn ein Sicherheitstreppenraum vorhanden ist). Der zweite Rettungsweg wird bei großen Gebäuden (und entsprechend vielen Nutzern) baulich ausgeführt, d.h. über eine zweite Treppe. Bei kleineren Gebäuden (dies trifft für die allermeisten Wohngebäude zu) führt der zweite Rettungsweg über die Leitern der Feuerwehr und mindestens ein geeignetes Fenster pro Wohnung.
Erst kürzlich habe ich auf einem Vortrag erschütternde Bilder gesehen: Brand in einem Hotel mit einem Obergeschoss. Von den sechs Anwesenden im Obergeschoß fanden fünf den Tod (einer davon lebte dauerhaft im Haus), sie hatten versucht über die verrauchte Treppe zu fliehen.
In dichtem Rauch verlieren auch Ortskundige schnell die Orientierung und wenige Atemzüge reichen für eine Bewußtlosigkeit und in deren Folge für den Tod. Einige der Opfer lagen neben ihren Koffern, man will ja noch das Wichtigste retten…
Und was hat die Überlebende getan? Sie hat am Fenster auf die Feuerwehr gewartet und wurde unverletzt gerettet…
Viele Grüße
Stefan