Tach auch!
genau, wobei ich da eine kleine Einschränkung machen muß: Das
geht natürlich nur, wenn die Arbeitnehmer dann auch 50% des
Unternehmenskapitals zur Verfügung stellen und für den Fall
der Insolvenz auf Arbeitslosengeld verzichten. Wir wollen
schließlich auch die Risiken paritätisch aufteilen, nicht
wahr?
Kein Widerspruch!!!
… oder ansonsten AUCH die Inanspruchnahme der sozialen Sicherung durch die AG: alle in einen Topf, alle zu gleichen Teilen, alle mit gleichem Risiko…
Gruß
Thorsten
Hallo Christian,
Ein Wort noch zum Thema Mißtrauen: Es gibt immer noch die
Regelung, daß ein Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit erst am
vierten Krankheitstag erbracht werden muß.
Die sich aber (zumindest hier) neimand traut, in Anspruch zu nehmen.
Ein ‚Personalgespräch‘ könnte die Folge sein.
Gruß, Rainer
Es geht um 1:5 und dann 3 Tage maximalen Urlaubsabzug pro Jahr.
Natürlich kann man sagen, wenn das erst mal durch ist,
dann ist der Damm gebrochen für am Ende 1:1 und Gehaltsabzug.
Die Mehrzahl der Arbeitgeber will Gerechtigkeit,
kennt aber einige Spezialfälle, gegen die will er angehen,
obwohl er es hasst, angehen, ohne Privatdetektiv.
Dabei soll der Gesetzgeber helfen. Das ist soziale
Gerechtigkeit. Zweifelhaft stellt sich das dar,
es sollte aber fruchtbringender sein,
als die Soziale Gerechtigkeit, die wir so seit 1998
angeblich haben sollten.
Die öffentlichen Arbeitgeber sind natürlich angehalten,
sich dann daran zu halten, während der private Arbeitgeber
ein Auge zudrücken kann bei eklatanten Benachteiligungen gegenüber
dem Kranken. Aber man könnte im Ö-Dienst ne
Härtefallkomission bilden, mit der jetzigen Regierung.
Da wären sie gut aufgehoben, also besser als im ihrem jetzigem Ämtern.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
Ein Wort noch zum Thema Mißtrauen: Es gibt immer noch die
Regelung, daß ein Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit erst am
vierten Krankheitstag erbracht werden muß. Das erspart dem
Arbeitnehmer viel Rennerei, denn andernfalls müßte er ja
direkt am ersten Tag zum Arzt, obwohl ein oder zwei Tage
Bettruhe vielleicht gereicht hätten. Über diesen
Vertrauensvorschuß, der mit Sicherheit millionenfach pro Jahr
mkißbraucht wird, sollte der ein oder andere mal nachdenken,
wenn er mal wieder auf für AN ach so ungerechte Welt schimpft.
Also, in meinem Arbeitsvertrag steht drin, dass ich bei Krankheit sofort und unmittelbar eine Bescheinigung durch einen Arzt zu erbringen habe. Die Folge ist, dass ich natürlich nicht zum Arzt gehe, sondern den Fehltag aus meinem Gleitzeitguthaben abdecke.
Und dann noch eines: Die tarifliche Wochenarbeitszeit betrug
für mich in den letzten Jahren 39 Stunden, die vertragliche 40
Stunden.
Faulpelz!
Womöglich noch mit 30 Tagen Urlaub.
Ich darf 40 Stunden die Woche werkeln. Bei 24 Tagen Urlaub.
Da reagiert man auf Urlaubsstreichungen schon empfindlich - oder auf Urlaubssperren (ich habe mir wegen zwei direkt aufeinander folgender Projekt-Terminarbeiten eine Urlaubssperre von 14 Monaten eingefangen - da macht es echt Spaß, wenn man dann seinen Chef für drei Wochen in Urlaub fahren sieht).
Grüße
Heinrich
Guten morgen,
Also, in meinem Arbeitsvertrag steht drin, dass ich bei
Krankheit sofort und unmittelbar eine Bescheinigung durch
einen Arzt zu erbringen habe.
so etwas ähnliches steht bei mir auch drin, ergänzt durch die Worte „spätestens aber am dritten Tag“. Ich würds noch mal nachlesen.
Die Folge ist, dass ich
natürlich nicht zum Arzt gehe, sondern den Fehltag aus meinem
Gleitzeitguthaben abdecke.
Das Wort „natürlich“ ist mir in diesem Zusammenhang etwas unklar.
Und dann noch eines: Die tarifliche Wochenarbeitszeit betrug
für mich in den letzten Jahren 39 Stunden, die vertragliche 40
Stunden.
Faulpelz! 
Da steht was von vertraglich und tariflich, nichts von „tatsächlich“.
Womöglich noch mit 30 Tagen Urlaub.
„Natürlich“.
Urlaubssperre von 14 Monaten eingefangen - da macht es echt
Spaß, wenn man dann seinen Chef für drei Wochen in Urlaub
fahren sieht).
Das ist dann aber kein Problem der gesetzlichen Regelung sondern da scheint Dein Chef ein Problem mit seiner Außendarstellung zu haben.
Gruß,
Christian
Guten morgen,
Ein Wort noch zum Thema Mißtrauen: Es gibt immer noch die
Regelung, daß ein Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit erst am
vierten Krankheitstag erbracht werden muß.
Die sich aber (zumindest hier) neimand traut, in Anspruch zu
nehmen.
Ein ‚Personalgespräch‘ könnte die Folge sein.
gabs denn schon mal ein Personalgespräch als Folge?
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
Ein ‚Personalgespräch‘ könnte die Folge sein.
gabs denn schon mal ein Personalgespräch als Folge?
nur fast, der BR konnte es verhindern. Die ‚Einladung‘ war aber schon unterwegs.
Gruß, Rainer
Hi!
Wo ist das Problem?
In der Bewertung.
Das ist lösbar.
Ich denke, dass bei 30 Urlaubstagen, die ein deutscher AN
üblicherweise hat, 50% Riskobeteiligung möglich sein könnten.
Zunächst einmal würde ich unterscheiden zwischen Arbeits- und
Freizeitunfällen.
Alles klar. Und wenn ein nicht soo unsportlicher AN auf
Glatteis ausrutscht und sich den Fuß bricht, ist er selbst
schuld?
Wenn es in der Freizeit passiert, ja.
Dann zwischen mehr oder weniger
selbtverschuldeten oder arbeitsbedingten Erkrankungen.
Und wer bewertet das? Ich meine, mit Deinem „mehr oder
weniger“ erkennst Du selbst, dass es nicht ganz so easy
ist…
Doch, das ist es. Der Freizeit- und der Arbeitsbereich sind versicherungstechnisch sowieso bereits klar getrennt.
Diese Trennung würde ich übernehmen.
Was kann der Arbeitgeber für meine Kickbox-Ambitionen…?
Beim Kickboxen passieren vermutlich weitaus weniger
Verletzungen als bspw. beim Fußball, Halndball oder auch
Tennis! Alles Risikosportarten?
Ja. Da alles privater Spaß. Dafür kann der AG nichts.
OK! Verbieten wir den Sport allgemein - aber sollte man nicht
Sport treiben, damit man gesünder lebt?
Es kommt auf den Sport an.
Beim Schwimmen im Svchwimmbad passiert üblicherweise nichts. Beim Joggen auch nicht. Genausowenig beim Radfahren im Wald.
Grüße,
Mathias
Hi!
Anders formuliert: Derzeit liegt das finanzielle Risiko für
Krankheit des Arbeitnehmers ausschließlich beim Arbeitgeber,
während der einzige, der überhaupt Einfluß auf die Gesundheit
des AN hat, der AN selber ist.
Der AN kann sich also auf Holzbrettern senkrechte Abhänge und
mit Gummiseilen an den Füßen von Brücken herunterstürzen, er
kann ohne Impfung durch den Dschungel tigern oder bei Regen,
Sturm und drei Grad Außentemperatur im T-Shirt durch die Lande
laufen: Das finanzielle Risiko trägt der Arbeitgeber.
Da gibt es seit heute ja auch eine neue Idee:
Berlin (AFP) - Nach dem Vorstoß zur Streichung von Urlaubstagen bei Krankheit kommt aus den Reihen der Arbeitgeber ein neuer Vorschlag zu Mehrbelastungen für Arbeitnehmer: Der Deutsche Arbeitgeber-Verband (DAV) schlägt vor, kranken Arbeitnehmern den Lohn zu kürzen. Dabei solle auf eine Regelung zurückgegriffen werden, die schon in der Regierungszeit von Helmut Kohl (CDU) gegolten hatte. Damals konnte ein Arbeitnehmer wählen, ob er nur 80 Prozent des Lohns erhalten oder für fünf Krankheitstage auf einen Urlaubstag verzichten wollte. Diese Regelung war von Rot-Grün wieder abgeschafft worden.
„Das war eine vernünftige Lösung“, sagte DAV-Vorsitzende Claudia Frank zu der damals geltenden Lohnkürzung für Kranke. „Es kann doch nicht angehen, das nur die Arbeitgeber die Last der Kosten im Krankheitsfall eines Arbeitnehmers tragen müssen.“
Da spielt doch ganz in deine Richtung. Und über die 80% kann man sicher auch noch diskutieren.
Grüße
Heinrich
Was für einen Vorteil soll das überhaupt bringen? Ich glaube kaum, das tausende von neuen Arbeitsplätzen dadurch geschaffen werden.
Was für Leute sitzen eigentlich bei den Verbänden? Eigentlich sollte man konstruktive Vorschläge erwarten, aber bei den meisten geht es nur um Effekthascherei. So wird es nie was mit Deutschland.
Gruß
Roland
LG
Guido, der diese Diskussion hier aber für fragwürdig hält,
eben weil da einfach nur ein Mensch ohne Entscheidungsgewalt
(zumindest hierfür) seine Gedanken in Worte gefasst hat…
Hi Mathias,
schon dein FDP-Eintrittsformular ausgefüllt?
Hi Mathias,
schon dein FDP-Eintrittsformular ausgefüllt?
Nein, die stehen mir zu weit links… 
Mal im Ernst, wie soll das denn funktionieren ?
wenn ich mir im Schwimmbad den Fuß verknackse -> 100%AG
wenn ich mir beim Karate den Fuß verknackse -> 50%AG 50%AN
Trage ich im Winter eine Jacke und erkälte mich -> 100%AG
Trage ich im Winter ein T-shirt und erkälte mich -> 50%AG 50%AN
Wie willst du denn einen solchen Nachweiswust realisieren? das geht höchstens nach 20 Jahren FDP-Regierung, wenn alle AN per Gesetz verpflichtet sind, Kamera-Implantate zu tragen
und einen lückenlosen Freizeitnachweis zu führen haben. (Ich sehe schon den RTL-Trailer:Big Brother-die Republik !)
franzhapper
OK-Deine Meinung! Da geht Argumentativ nix 
Huhu!
Wo ist das Problem?
In der Bewertung.
Das ist lösbar.
Aber mit einem - ich behaupte mal kostenintensiven - Aufwand verbunden.
Doch, das ist es. Der Freizeit- und der Arbeitsbereich sind
versicherungstechnisch sowieso bereits klar getrennt.
Diese Trennung würde ich übernehmen.
Auch bei bspw. betrieblichen Sportveranstaltungen?
Es kommt auf den Sport an.
Beim Schwimmen im Svchwimmbad passiert üblicherweise nichts.
Während meiner Rettungsschwimmerzeit habe ich da andere Erfahrungen gemacht…
Beim Joggen auch nicht.
Steilvorlage! *g*
Vorgestern habe ich bei meinem Chirurgen im Wartezimmer jemand getroffen, der beim Joggen umgeknickt ist und sich das Innenband riss…
Genausowenig beim Radfahren im Wald.
Würde ich im Wald mit dem Rad fahren, könnte ich vermutlich vor lauter allergischer Reaktionen nicht mehr viel sehen, was einen Unfall nicht gerade unwahrscheinlich macht!
Und auf die Straße ausweichen - bei dem Unfallrisiko im Straßenverkehr?
LG
Guido
Bürokratie bis zum Exzess
Hallo Matthias,
manchmal übertreibst du es wirklich. 30 Urlaubstage sind im internationalem Vergleich großzügig. Wenn die Arbeitgeber dran wollen sollen sie es direkt sagen.
Ich denke, dass bei 30 Urlaubstagen, die ein deutscher AN
üblicherweise hat, 50% Riskobeteiligung möglich sein könnten.
Zunächst einmal würde ich unterscheiden zwischen Arbeits- und
Freizeitunfällen. Dann zwischen mehr oder weniger
selbtverschuldeten oder arbeitsbedingten Erkrankungen.
Wie hoch ist der Anteil von unfallbedingten Krankheitstagen?
Wie hoch ist wiederum der Anteil der „selbstverschuldeten“ Unfälle und Krankheiten.
Bei welchen Gelegenheiten kann man von einem „selbstverschuldeter“ Unfall oder einer „selbstverschuldeter“ Krankheit ausgehen?
- Unfall beim Joggen im Wald
- Unfall beim Kirschen pflücken?
- Unfall beim Hausputz
- Darmkrebserkrankung
- Diabetis II
- Rückenleiden
- usw.
Also wird eine Behörde benötigt, die jede Erkrankung beurteilt und mit dem Lebenswandel des Erkrankten abgleicht. Alle Arten von Sportarten und Tätigkeiten müssen beurteilt werden und die Richtlinien veröffentlicht werden.
Das sieht dann so aus:
- …
- Beachvolleyball am gereinigten Strand, Familie mit Kindern - ungefährlich
- Beachvolleyball am gereinigten Strand, über 16jährige - gefährlich
- Beachvolleyball am ungereignten Strand - gefährlich
- Beachvolleyball am gereinigten Strand mit Felsen - gefährlich
- Beachvolleyball am gereinigten Strand mit Verein und examinierten Trainer - ungefährlich
- …
Es wird immer Grenzfälle geben und es wird massig Einsprüche gegen Entscheidungen geben. Und schließlich muss ja auch der Mißbrauch nachgeprüft werden, wenn die Erkrankten falsche Angaben machen.
Andererseits haben wir 5 Millionen Arbeitslose, die wir in Behörden unterbringen können. Da kann noch so manch anderer „Mißstand“ geregelt werden.
Gruß
Carlos