Hallöchen.
Ich habe nur versucht, in der Richtung zu antworten, die du
mit „den Brettern die Berge runter“ und „Gummiseilen an den
Füßen“ eingeschlagen hast.
Ich denke, daß jährlich mehr Menschen Bungee-Sprünge unternehmen und Ski fahren (und dabei verletzt werden, als auf Dienstfahrt aus brennenden Autowracks geschnitten werden, aber das brauchen wir nicht weiter zu vertiefen…
Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Mitarbeiter eine satte
Erkältung ins Büro bringt? Die Kollegen, die sich infizieren?
Der AG, der seiner Sorgfaltpflicht nicht nachgekommen ist und
den kranken Mitarbeiter im Büro belässt? Und was macht man mit
Leuten, die rotzkrank sind, fröhlich Bazillen und Viren
verteilen, aber auf Teufel komm raus nicht nach Hause wollen?
Hausverbot erteilen?
Das sind alles Dinge, die nicht neu sind. Schon jetzt gehen Menschen krank zur Arbeit, schon jetzt stecken Menschen auf der Arbeit andere Menschen an, schon jetzt verschleppen Menschen Krankheiten oder auch nicht.
Die Grundfrage bleibt, warum der Arbeitgeber das Erkrankungsrisiko allein tragen soll. Geplant ist nun, das Risiko aufzuteilen und nach allem, was man so hört, geht es um das Verhältnis AG 4: AN 1 zzgl. Begrenzungen zu Gunsten des Arbeitnehmers. Das hört sich für meine Arbeitnehmerohren immer noch recht fair an.
Aber solche Aussagen wie „Krankheit wird vom Urlaub abgezogen“
zeigen mir, wie tief das Misstrauen der Arbeitgeber gegenüber
ihren Angestellten und Arbeitern ist.
Komisch, wenn man die Artikel in diesem Brett so liest, bekomme zumindest ich den Eindruck, daß das Vertrauen vor allem auf Seiten der AN gestört ist. Man vermutet eigentlich bei allen Aktivitäten der AG im allgemeinen und des eigenen AG im besonderen Hintergedanken dergestallt, daß der AG grundsätzlich die Mitarbeiter ärgern, schröpfen und letztendlich loswerden will. Diese Einstellung muß einen Menschen sehr verbittert und unzufrieden machen. Ich für meinen Teil halte von so einer Einstellung nichts. Ich nehme mir meine Freiheiten und gebe dafür entsprechendes zurück.
Ein Wort noch zum Thema Mißtrauen: Es gibt immer noch die Regelung, daß ein Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit erst am vierten Krankheitstag erbracht werden muß. Das erspart dem Arbeitnehmer viel Rennerei, denn andernfalls müßte er ja direkt am ersten Tag zum Arzt, obwohl ein oder zwei Tage Bettruhe vielleicht gereicht hätten. Über diesen Vertrauensvorschuß, der mit Sicherheit millionenfach pro Jahr mkißbraucht wird, sollte der ein oder andere mal nachdenken, wenn er mal wieder auf für AN ach so ungerechte Welt schimpft.
Und dann noch eines: Die tarifliche Wochenarbeitszeit betrug für mich in den letzten Jahren 39 Stunden, die vertragliche 40 Stunden. Die 52 Stunden Differenz wurden in Form von sog. Blocktagen rückvergütet, die man als so eine Art Urlaubsersatz nehmen konnte, allerdings nicht ganz so flexibel wie Urlaubstage. War man nun eine Woche krank, wurde einem eine Stunde von diesen 6,5 Blocktagen (52 Stunden/8 Stunden je Tag) abgezogen, weil man ja offensichtlich die überschüssige Stunde nicht gearbeitet hatte. Seltsamerweise hat das nicht dazu geführt, daß sich die Kollegen am vierten oder fünften Tag der Krankheit zur Arbeit geschleppt haben, um die Streichung zu vermeiden – wer krank war, war auch krank. Es kann natürlich sein, daß meine Kollegen überdurchschnittlich verantwortungsbewußt oder intelligent waren, aber das glaube ich eigentlich weniger.
Gruß,
Christian