Spinnen Arbeitgeberverbände endgültig?

Vielleicht hat jemand mitgekommen: Der Handwerkskammerchef fordert, das Krankheitstage mit Urlaubstagen verrechnet werden. Meint der Kerl etwa, Krankheit ist Urlaub? Das dürfte wahrscheinlich erst der Anfang sein, ab Herbst dürfte uns noch mehr um die Ohren fliegen z.B. in der Art, das werdende Väter nicht während der Arbeit bei der werdenden Mutter sein dürfen.

God bless Germany

Mal halblang. Fordern kann man viel. Es wurde sogar mal eine Dickensteuer gefordert. Und? Ist was passiert?

Du machst den Fehler, wie viele in diesem Forum. Sie bauen Szenarien aus der geistigen Onanie eines Spinners. lass ihn doch fordern. Letztendlich entscheiden andere.

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Hi!

Vielleicht hat jemand mitgekommen: Der Handwerkskammerchef
fordert, das Krankheitstage mit Urlaubstagen verrechnet
werden. Meint der Kerl etwa, Krankheit ist Urlaub? Das dürfte
wahrscheinlich erst der Anfang sein, ab Herbst dürfte uns noch
mehr um die Ohren fliegen z.B. in der Art, das werdende Väter
nicht während der Arbeit bei der werdenden Mutter sein dürfen.

Das Problem ist nicht, dass Krankheitstage mit Urlaubstagen verrechnet werden sollen, sondern dass jemand versucht, von hinten herum Tarifregelungen auszuhebeln.

Wenn dem gutenMann, der diese Forderung aufgestellt hat, die Anzahl der Urlaubstage in Deutschland zu hoch ist, dann soll er
a) das klipp und klar sagen
b) die Urlaubstage in den Tarifverhandlungen reduzieren

Bis jetzt ist das nur billige Effekthascherei eines Mannes, der den konkreten Konflikt in den Tarifverhandlungen meiden will.

Grüße
Heinrich

Meint der Kerl etwa, Krankheit ist Urlaub?

Also ist Krankheit Arbeit?

Verwirrt,

Christian

Vielleicht ist Krankheit einfach nur Krankheit?
Hi!

Meint der Kerl etwa, Krankheit ist Urlaub?

Also ist Krankheit Arbeit?

Kaum! Aber wer behauptet, eine Krankheit hat den Zweck, der im Bundesurlaubsgesetz für den Erholungsurlaub vorgesehen ist, war noch nie krank!

Meine letzte Erkrankung hat mich 4 Monate aus dem Verkehr gezogen. Mit Erholung hatte es reichlich wenig zu tun, sich wochenlang im Krankenhaus pisacken zu lassen und sich anschließend drei Monate täglich in der Reha dafür zu quälen, dass man wieder eingermaßen gut laufen kann…

Auch auf den nächsten krankheitsbedingten Ausfall in einem Monat (wenn der ganze Metallschrott wieder entfernt wird) freue ich mich nicht annähernd so sehr, wie das bei einem Urlaub der Fall ist.

LG
Guido, der diese Diskussion hier aber für fragwürdig hält, eben weil da einfach nur ein Mensch ohne Entscheidungsgewalt (zumindest hierfür) seine Gedanken in Worte gefasst hat…

Lastenverteilung
Guten morgen,

Also ist Krankheit Arbeit?

Kaum! Aber wer behauptet, eine Krankheit hat den Zweck, der im
Bundesurlaubsgesetz für den Erholungsurlaub vorgesehen ist,
war noch nie krank!

hab ich auch nicht behauptet. Wir sind uns also einig: Krankheit ist weder Urlaub noch Arbeit. Soweit ich das richtig in Erinnerung habe, dient Urlaub der Erholung von der Arbeit des restlichen Jahres. Wir hörten soeben: Krankheit ungleich Arbeit.

Anders formuliert: Derzeit liegt das finanzielle Risiko für Krankheit des Arbeitnehmers ausschließlich beim Arbeitgeber, während der einzige, der überhaupt Einfluß auf die Gesundheit des AN hat, der AN selber ist.

Der AN kann sich also auf Holzbrettern senkrechte Abhänge und mit Gummiseilen an den Füßen von Brücken herunterstürzen, er kann ohne Impfung durch den Dschungel tigern oder bei Regen, Sturm und drei Grad Außentemperatur im T-Shirt durch die Lande laufen: Das finanzielle Risiko trägt der Arbeitgeber.

Hinzu kommt, daß der Urlaub nach der Arbeit bemessen wird, d.h. meist 2,5 Tage pro Arbeitsmonat. Fängt der Arbeitnehmer erst im Juli an, gibt es selbstverständlich nur 15 Tage. Arbeitet der Arbeitnehmer halbtags, gibts auch nur die halbe Menge Urlaub, die natürlich zur gleichen Menge an Freizeit führt. Ist der Arbeitnehmer aber krank und arbeitet aus diesem Grunde nicht, liegt das Problem auch wieder beim Arbeitgeber.

Seltsames Gedankengut. Übrigens gibt es in Deutschland schon Tarifverträge, die eine Verrechnung von Kankheits- mit Urlaubstagen vorsehen. Für 5 Krankheitstage gibt es einen Urlaubstag Abzug, insgesamt max. 3 Tage pro Jahr. Wenn ich mich recht entsinne, war das Backgewerbe. Dem Vvernehmen nach, ist daran noch niemand gestorben.

Gruß,
Christian

Hallo.

Auf jeden Fall erntet dieser Vorstoss Kritik: http://de.fc.yahoo.com/j/jobs.html
Obwohl man den Leuten ein besseres Gesundheitsempfinden einimpfen sollte…

mfg M.L.

Hallo Christian,

Wir sind uns also einig:
Krankheit ist weder Urlaub noch Arbeit. Soweit ich das richtig
in Erinnerung habe, dient Urlaub der Erholung von der Arbeit
des restlichen Jahres. Wir hörten soeben: Krankheit ungleich
Arbeit.

Anders formuliert: Derzeit liegt das finanzielle Risiko für
Krankheit des Arbeitnehmers ausschließlich beim Arbeitgeber, …

zumindest in den ersten sechs Wochen.
Warum eigentlich? Wieso zahlt das nicht die GKV? Warum erst nach sechs Wochen?

Gruß, Rainer

Hi!

Anders formuliert: Derzeit liegt das finanzielle Risiko für
Krankheit des Arbeitnehmers ausschließlich beim Arbeitgeber,
während der einzige, der überhaupt Einfluß auf die Gesundheit
des AN hat, der AN selber ist.

Der AN kann sich also auf Holzbrettern senkrechte Abhänge und
mit Gummiseilen an den Füßen von Brücken herunterstürzen, er
kann ohne Impfung durch den Dschungel tigern oder bei Regen,
Sturm und drei Grad Außentemperatur im T-Shirt durch die Lande
laufen: Das finanzielle Risiko trägt der Arbeitgeber.

Korrekt!

Man kann aber auch im Büro jemandem gegenüber sitzen, der sich die Lunge aus dem Leib hustet, als ob er offene Tuberkulose hat, und nur deshalb nicht zuhause bleibt, weil er seinen Urlaub retten will.

Man kann nach einem Besuch beim Arzt die Diagnose bekommen, in den eigenen Bronchien befinden feinste Asbestspuren, weil man zwanzig Jahre lang in einem asbestverseuchten Bürogebäude gearbeitet hat.

Man kann aber auch bei einem Chemieunternehmen arbeiten, wo mal wieder irgend ein Ventil undicht ist und man kräftig Chemikalien einatmet oder sich großflächig die Haut verätzt.

Man kann auch blutüberströmt am Steuer eine Busses sitzen, in den gerade ein Pkw geknallt ist, und darauf hoffen, dass einen die Feuerwehr aus dem Trümmerhaufen schneidet.

Man kann auch auf dem Bau arbeiten, wo einem eine Fuhre Steine auf die Schulter kracht, ein Balken das Knie zerschmettert, man in eine schlecht gesicherte Baugrube stürzt.

All das kann passieren. Und weil man dann vom Arzt einen zeitlich begrenzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommt, zieht die Personalabteilung ordentlich Urlaub ab.

Recht so, sage ich! Wer arbeitet, kommt in Kontakt mit anderen Menschen. Und Menschen machen nun mal Fehler oder tragen irgendwelche Krankheitskeime in sich, die sie großzügig im Betrieb verteilen (nichts geht über eine ordentliche Salmonellenvergiftung in der Kantine! Wenn die halbe belegschaft flach liegt, kann das Unternehmen ordentlich Urlaubstage streichen - was für ein Einsparungspotential. Wenn McKisney das erst mal spitz kriegt!).

Kurzum: Wer sich ansteckt oder einen Arbeitsunfall erleidet, der muss zusätzlich bestraft werden.

Das Handwerksmensch hat absolut Recht! (Hat jemand eine Portion vergammelte Mayonnaise für den nächsten Empfang der Handwerkskammer übrig?)

Grüße
Heinrich

Keineswegs.
Hi!

Wo ist das Problem?
Ich denke, dass bei 30 Urlaubstagen, die ein deutscher AN üblicherweise hat, 50% Riskobeteiligung möglich sein könnten.
Zunächst einmal würde ich unterscheiden zwischen Arbeits- und Freizeitunfällen. Dann zwischen mehr oder weniger selbtverschuldeten oder arbeitsbedingten Erkrankungen.

Alles was selbst verschuldet ist, sollte mit bis zu 50% der Urlaubstage gegengerechnet werden können.
Was kann der Arbeitgeber für meine Kickbox-Ambitionen…?

Grüße,

Mathias

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Hallöchen,

danke für den gewohnt objektiven Artikel. Ohne daß überhaupt bekannt ist, was der Kollege vorschlagen will, bist Du schon davon überzeugt, daß Arbeitsunfälle natürlich auch unter die Regelung fallen und nimmst das dann als Hauptargument gegen die teilweise Verrechung.

Naja, Dein Kommentar ist jedenfalls angekommen. Der Arbeitgeber hat danach dafür zu sorgen, daß sich der AN nicht nur von der Arbeit sondern auch von einer Krankheit erholt und hat dafür dann entsprechend Urlaub zu gewähren.

Gruß,
Christian

Interpretation von Verrechnung
Huhu!

hab ich auch nicht behauptet. Wir sind uns also einig:
Krankheit ist weder Urlaub noch Arbeit. Soweit ich das richtig
in Erinnerung habe, dient Urlaub der Erholung von der Arbeit
des restlichen Jahres. Wir hörten soeben: Krankheit ungleich
Arbeit.

Passt!

Anders formuliert: Derzeit liegt das finanzielle Risiko für
Krankheit des Arbeitnehmers ausschließlich beim Arbeitgeber,

Zumindest in den ersten 42 Tagen…

während der einzige, der überhaupt Einfluß auf die Gesundheit
des AN hat, der AN selber ist.

Da muss ich Dir allerdings vehement widersprechen! Hat nicht auch der AG eine Fürsorgepflicht, die so aussehen könnte, ein „Bazillenmutterschiff“ nach Hause zu schicken, weil andere AN angesteckt werden?! Nur mal ein Beispiel…
Mir würde da noch der falsche Einsatz von Klimaanlagen, das Einsparen von Heizungskosten etc. einfallen…

Der AN kann sich also auf Holzbrettern senkrechte Abhänge und
mit Gummiseilen an den Füßen von Brücken herunterstürzen, er
kann ohne Impfung durch den Dschungel tigern oder bei Regen,
Sturm und drei Grad Außentemperatur im T-Shirt durch die Lande
laufen: Das finanzielle Risiko trägt der Arbeitgeber.

Wenn Du derart extreme Beispiele nennst, dann musst Du Dir vermutlich auch die Extreme, die schon genannt wurden anhören!

Von meinen momentanen Kollegen springt niemand Bungee, keiner mag Abenteuerreisen, alle ziehen sich dem Wetter entsprechend an, und trotzdem gibt es mal die ein oder andere Viruserkrankung…

Seltsames Gedankengut. Übrigens gibt es in Deutschland schon
Tarifverträge, die eine Verrechnung von Kankheits- mit
Urlaubstagen vorsehen. Für 5 Krankheitstage gibt es einen
Urlaubstag Abzug, insgesamt max. 3 Tage pro Jahr. Wenn ich
mich recht entsinne, war das Backgewerbe. Dem Vvernehmen nach,
ist daran noch niemand gestorben.

Dagegen hätte ich gar nichts! Allerdings habe ich die Verrechnung von Urlaubstagen dahingehend interpretiert, dass Krankheitstage als Urlaubstage verrechnet werden sollten…
Wobei eine solche tarifliche Regelung auch nur den „übergesetzlichen“ Urlaubsanspruch angreift.

LG
Guido

Hi!

Wo ist das Problem?

In der Bewertung.

Ich denke, dass bei 30 Urlaubstagen, die ein deutscher AN
üblicherweise hat, 50% Riskobeteiligung möglich sein könnten.
Zunächst einmal würde ich unterscheiden zwischen Arbeits- und
Freizeitunfällen.

Alles klar. Und wenn ein nicht soo unsportlicher AN auf Glatteis ausrutscht und sich den Fuß bricht, ist er selbst schuld?

Dann zwischen mehr oder weniger
selbtverschuldeten oder arbeitsbedingten Erkrankungen.

Und wer bewertet das? Ich meine, mit Deinem „mehr oder weniger“ erkennst Du selbst, dass es nicht ganz so easy ist…

Was kann der Arbeitgeber für meine Kickbox-Ambitionen…?

Beim Kickboxen passieren vermutlich weitaus weniger Verletzungen als bspw. beim Fußball, Halndball oder auch Tennis! Alles Risikosportarten?
OK! Verbieten wir den Sport allgemein - aber sollte man nicht Sport treiben, damit man gesünder lebt?

LG
Guido

Tach auch!

Dem Vernehmen nach ist auch noch niemand daran gestorben, wenn er gerade so viel verdient, daß er von seinem Erwerb allenfalls ausreichend Nahrung kaufen kann.

Dem Vernehmen nach beinhaltet jede Arbeitsstelle für einen AN bereits das Risiko, selbige zu verlieren - übrigens ein Risiko, das er nicht grundsätzlich persönlich zu verantworten hat.
Dem Vernehmen nach war das weiche Kriterium *Risiko* bislang immer der am wenigsten definierbare Faktor, dessen genauso wenig definierbare Rechtfertigungsgrundlage an Hand des Unternehmensgewinns aber ziemlich genau definierbar ist.

Risikoumverteilung? Warum nicht! Wenn sie auf Grundlage der Unternehmensgewinne in paritätischer Bezahlung von Arbeit erfolgt, kann man über alles nachdenken.
Nach dem Denkanstoß einer Gegenrechnung von Krankheit und Arbeit wollen wir uns nun dann aber bitte auch noch den übrigen, aus *Risiko* generierten Tortenstückchen zuwenden…

Gruß
Thorsten

Hi!

danke für den gewohnt objektiven Artikel.

Bitte, bitte.

Ich habe nur versucht, in der Richtung zu antworten, die du mit „den Brettern die Berge runter“ und „Gummiseilen an den Füßen“ eingeschlagen hast.

Ohne daß überhaupt
bekannt ist, was der Kollege vorschlagen will, bist Du schon
davon überzeugt, daß Arbeitsunfälle natürlich auch unter die
Regelung fallen und nimmst das dann als Hauptargument gegen
die teilweise Verrechung.

Nö, gar nicht.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass bei einer Streichung von Urlaubstagen wegen Krankheit ein „Verursacherproblem“ auftritt.

Wenn jemand - wie von den Krankenkassen gewünscht - sich durch sportliche Betätigung fit zu halten versucht (um der Krankenkasse nicht zur Last zu fallen und seine Arbeitskraft dem AG gegenüber zu sichern) und sich dabei eine Verletzung zuzieht (ein gestauchter Knöchel, ein gezerrter Muskel), dann ist z.B. Jogging gewünscht, aber alles andere als erbeten. Ist nun der AN für den krankheitsbedingten Ausfall verantwortlich? Dann ziehen wir ihm Urlaubstage ab (und der AN stellt sein Fitnessprogramm ein). Oder die Krankenkasse? Oder gar der Arbeitgeber, der nur intakte Mitarbeiter gebrauchen kann?

Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Mitarbeiter eine satte Erkältung ins Büro bringt? Die Kollegen, die sich infizieren? Der AG, der seiner Sorgfaltpflicht nicht nachgekommen ist und den kranken Mitarbeiter im Büro belässt? Und was macht man mit Leuten, die rotzkrank sind, fröhlich Bazillen und Viren verteilen, aber auf Teufel komm raus nicht nach Hause wollen? Hausverbot erteilen?

Wenn jemand die Kinder in den Hort bringt, damit seine/ihre Arbeitskraft der Wirtschaft zur Verfügung steht (als positiver Beitrag zum Bruttosozialprodukt), dann ist das aus AG-Sicht zuvörderst positiv. Bringen die Kleinen dann aber den grippalen Infekt aus dem Hort nach Hause und stecken Vati oder Mutti an, dann springt der AG im Dreieck und holt sofort die Keule der Urlaubstagestreichung heraus.

Oder ein ganz konkreter Fall - weil am eigenen Leibe mehrfach erfahren: Das Unternehmen will (angeblich!) Energiekosten sparen. Also fährt es am Freitag abend um 20 Uhr die Gebäudeheizung auf 12 Grad runter. Am Montag um fünf wird die Heizung wieder aufgedreht. Draußen herrschen Temperaturen um den Gefrierpunkt.
Blöderweise gehöre ich zu den Leuten, die meiste schon um sieben im Büro sitzen. Da zeigt das Thermometer nicht einmal 16 Grad an. Es ist ar***kalt im Büro, Heizung aufdrehen nützt nichts, also hocke ich zwei Stunden lang mit dicker Jacke am Schreibtisch. Die Folgen waren mehrere Erkältungen in diesem Frühjahr. Fein, wenn man mir dafür zukünftig Urlaubstage abzieht. Spart der AG gleich doppelt.

Naja, Dein Kommentar ist jedenfalls angekommen. Der
Arbeitgeber hat danach dafür zu sorgen, daß sich der AN nicht
nur von der Arbeit sondern auch von einer Krankheit erholt und
hat dafür dann entsprechend Urlaub zu gewähren.

Nein, hat er nicht.
Aber solche Aussagen wie „Krankheit wird vom Urlaub abgezogen“ zeigen mir, wie tief das Misstrauen der Arbeitgeber gegenüber ihren Angestellten und Arbeitern ist. Es wird pauschal „vom Urlaub abziehen“ gefaselt. Was das psychologisch bei den Arbeitnehmern auslöst, ist offenbar völlig ohne Belang. So bekommt man bestimmt keine motivierten Mitarbeiter (aber vielleicht ist ja das auch das Ziel: höhere Fluktuation, um die Abfindungen bei Betriebsverlagerungen niedrig zu halten).

Grüße
Heinrich

Hallöchen.

Ich habe nur versucht, in der Richtung zu antworten, die du
mit „den Brettern die Berge runter“ und „Gummiseilen an den
Füßen“ eingeschlagen hast.

Ich denke, daß jährlich mehr Menschen Bungee-Sprünge unternehmen und Ski fahren (und dabei verletzt werden, als auf Dienstfahrt aus brennenden Autowracks geschnitten werden, aber das brauchen wir nicht weiter zu vertiefen…

Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Mitarbeiter eine satte
Erkältung ins Büro bringt? Die Kollegen, die sich infizieren?
Der AG, der seiner Sorgfaltpflicht nicht nachgekommen ist und
den kranken Mitarbeiter im Büro belässt? Und was macht man mit
Leuten, die rotzkrank sind, fröhlich Bazillen und Viren
verteilen, aber auf Teufel komm raus nicht nach Hause wollen?
Hausverbot erteilen?

Das sind alles Dinge, die nicht neu sind. Schon jetzt gehen Menschen krank zur Arbeit, schon jetzt stecken Menschen auf der Arbeit andere Menschen an, schon jetzt verschleppen Menschen Krankheiten oder auch nicht.

Die Grundfrage bleibt, warum der Arbeitgeber das Erkrankungsrisiko allein tragen soll. Geplant ist nun, das Risiko aufzuteilen und nach allem, was man so hört, geht es um das Verhältnis AG 4: AN 1 zzgl. Begrenzungen zu Gunsten des Arbeitnehmers. Das hört sich für meine Arbeitnehmerohren immer noch recht fair an.

Aber solche Aussagen wie „Krankheit wird vom Urlaub abgezogen“
zeigen mir, wie tief das Misstrauen der Arbeitgeber gegenüber
ihren Angestellten und Arbeitern ist.

Komisch, wenn man die Artikel in diesem Brett so liest, bekomme zumindest ich den Eindruck, daß das Vertrauen vor allem auf Seiten der AN gestört ist. Man vermutet eigentlich bei allen Aktivitäten der AG im allgemeinen und des eigenen AG im besonderen Hintergedanken dergestallt, daß der AG grundsätzlich die Mitarbeiter ärgern, schröpfen und letztendlich loswerden will. Diese Einstellung muß einen Menschen sehr verbittert und unzufrieden machen. Ich für meinen Teil halte von so einer Einstellung nichts. Ich nehme mir meine Freiheiten und gebe dafür entsprechendes zurück.

Ein Wort noch zum Thema Mißtrauen: Es gibt immer noch die Regelung, daß ein Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit erst am vierten Krankheitstag erbracht werden muß. Das erspart dem Arbeitnehmer viel Rennerei, denn andernfalls müßte er ja direkt am ersten Tag zum Arzt, obwohl ein oder zwei Tage Bettruhe vielleicht gereicht hätten. Über diesen Vertrauensvorschuß, der mit Sicherheit millionenfach pro Jahr mkißbraucht wird, sollte der ein oder andere mal nachdenken, wenn er mal wieder auf für AN ach so ungerechte Welt schimpft.

Und dann noch eines: Die tarifliche Wochenarbeitszeit betrug für mich in den letzten Jahren 39 Stunden, die vertragliche 40 Stunden. Die 52 Stunden Differenz wurden in Form von sog. Blocktagen rückvergütet, die man als so eine Art Urlaubsersatz nehmen konnte, allerdings nicht ganz so flexibel wie Urlaubstage. War man nun eine Woche krank, wurde einem eine Stunde von diesen 6,5 Blocktagen (52 Stunden/8 Stunden je Tag) abgezogen, weil man ja offensichtlich die überschüssige Stunde nicht gearbeitet hatte. Seltsamerweise hat das nicht dazu geführt, daß sich die Kollegen am vierten oder fünften Tag der Krankheit zur Arbeit geschleppt haben, um die Streichung zu vermeiden – wer krank war, war auch krank. Es kann natürlich sein, daß meine Kollegen überdurchschnittlich verantwortungsbewußt oder intelligent waren, aber das glaube ich eigentlich weniger.

Gruß,
Christian

Hallo,

Risikoumverteilung? Warum nicht! Wenn sie auf Grundlage der
Unternehmensgewinne in paritätischer Bezahlung von Arbeit
erfolgt, kann man über alles nachdenken.

genau, wobei ich da eine kleine Einschränkung machen muß: Das geht natürlich nur, wenn die Arbeitnehmer dann auch 50% des Unternehmenskapitals zur Verfügung stellen und für den Fall der Insolvenz auf Arbeitslosengeld verzichten. Wir wollen schließlich auch die Risiken paritätisch aufteilen, nicht wahr?

C.

Hallo Rainer,

Anders formuliert: Derzeit liegt das finanzielle Risiko für
Krankheit des Arbeitnehmers ausschließlich beim Arbeitgeber, …

zumindest in den ersten sechs Wochen.
Warum eigentlich? Wieso zahlt das nicht die GKV? Warum erst
nach sechs Wochen?

keine Ahnung. Vielleicht Verringerung des Verwaltungsaufwandes? Übrigens auch ein interessanter Punkt. Wieso zahlt eigentlich in den ersten sechs Wochen der AG allein, und erst anschließend teilen sich AG und AN die Kosten (über die Krankenversicherung, die hälftig bezahlt wird)?

Gruß,
Christian

off topic - Missbrauch
Hi!

Ein Wort noch zum Thema Mißtrauen: Es gibt immer noch die
Regelung, daß ein Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit erst am
vierten Krankheitstag erbracht werden muß.

Diese Regelung kann einzel- und tarifvertraglich aufgehoben werden!

Das erspart dem
Arbeitnehmer viel Rennerei, denn andernfalls müßte er ja
direkt am ersten Tag zum Arzt, obwohl ein oder zwei Tage
Bettruhe vielleicht gereicht hätten. Über diesen
Vertrauensvorschuß, der mit Sicherheit millionenfach pro Jahr
mkißbraucht wird, sollte der ein oder andere mal nachdenken,
wenn er mal wieder auf für AN ach so ungerechte Welt schimpft.

In einem großen Konzern in NRW gab es mal den (Test)Ansatz, diese Regelung generell abzuschaffen und ab derm ersten Tag eine AU zu verlangen. Die Tendenz war, dass viele AN, die oft schon nach einem Tag wieder fit waren, vom Arzt direkt für minimum drei Tage arbeitsunfähig geschrieben wurden, weshalb der Test nach drei Monaten wieder eingestellt wurde!
Ich unterstelle den AN hier noch nicht einmal ein Ausnutzen der AU! Aber wenn ein Arzt (den man u.U. sonst gar nicht aufgesucht hätte) sagt, es ist besser, sich richtig auszukurieren (nicht wenige schreiben direkt für eine Woche „krank“), dann beherzigt das der ein oder andere AN natürlich!

Ich bin mir nicht ganz sicher, welches Modell mehr Vorteile für den AG bringt!

LG
Guido

Hallo Christian,

keine Ahnung. Vielleicht Verringerung des
Verwaltungsaufwandes? Übrigens auch ein interessanter Punkt.
Wieso zahlt eigentlich in den ersten sechs Wochen der AG
allein, und erst anschließend teilen sich AG und AN die Kosten
(über die Krankenversicherung, die hälftig bezahlt wird)?

das war ja, was ich Dich gefragt habe. Das hat sich ja irgendwann mal jemand ausgedacht, wann und wer konnte ich mit Wikipedia und Google nicht herausfinden. Die Anrechnung der Krankheit auf Urlaub finde ich auch ein wenig daneben, sorry. Warum es aber für Krankzeiten Urlaub gibt, verstehe ich dann auch wieder nicht. Da sind Leute das ganze Jahr krank und nehmen dann erst mal drei Monate Urlaub, damit keiner verfällt, wenn sie wieder krank werden. Das ist das andere Extrem, das auch nicht richtig sein kann.

Gruß, Rainer