Hallo,
darf ein Nachbar Tonaufnamen vor der Wohnungstür machen,welche er dann bei Freunden und Bekannten zur Belustigung derer zur Schau stellt?Ebenso wie das Belauschen von Telefonaten vor der Tür,wo er nur die Hlfte versteht und jemanden dann Verruf bringt?
Die Aufnahme und/oder Verbreitung von nicht erlaubten Gesprächen oder gar von heimlich aufgenommenen Gesprächen ist ein Straftatbestand. Es ist hier also notfalls der Gang zum nächsten Polizeirevier erforderlich.
Gruss Günter
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