…angenommen, es wurde ein Wintergarten (an)gebaut, der auch zuvor entsprechend bei den Behörden bewilligt wurde.
Das Ding ist angenommen dann mal fertig, und wurde angenommen zu ca. 90 % von der Firma aufgebaut, die es auch verkauft hat.
10 % wurde aufgeteilt in Eigenleistung (selber) und ein paar Bekannte.
Nun kommt angenommen nach einigen Wochen der Fertigstellung ein Schreiben von der Baugenossenschaft. Man solle GENAU angeben, wer das Teil verkauft hat, und wer es aufgebaut hat. Auch Personen, die das als Familienhilfe gemacht haben (auch ohne Bezahlung) sollen aufgeführt werden, namentlich.
Frage; habe ich - wenn ich so ein Schreiben bekommen würde - etwas verpasst, oder ist das normal (in der heutigen Zeit)?
HAllo versteh ich das richtig, dass der Brief von der BErufsgenossenschaft für Bauberufe kam? Da geht es also um die GEsetzliche Unfallversicherung. Wieso soll das ein ausspionieren sein? Vermutlich hat das Baugeschäft angegeben, dass der Wintergarten zu x% in Eigenleitung erstellt wurde. Denhalb will die BG nun die Angeben wieviel Eigenleistung IHR erbracht habt überprüfen. Im Übrigen sind auch familäre oder befreundete Bauhelfer gesetzlich unfallversichert: http://www.bgbau.de/d/pages/versicherte/bauhelfer/in…
das ist völlig normal und hat nichts mit ausspionieren zu tun. Es geht, wie Susanne schon sagte, um die Unfallversicherung für Beschäftige im Bauwesen.
Hi
es liegt doch sogar die Genehmigung der Behörde vor.
Jede Baugenehmigung/Bauanzeige wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften an die Bauberufsgenossenschaft gemeldet.
das war schon immer so.
Jeder der ein Bauvorhaben durchzieht, ist als Bauherr bei der Bau-BG versichert. Alle, die beim Bau mithelfen sind automatisch gesetzlich unfallversichert. Das ist auch gut so, wenn ein Arbeitsunfall passiert. Damit entgeht der Bauherr auch der Haftung, die Folgekosten zu tragen. Als Gegenleistung hat der Bauherr nach Abschluss der Bauarbeiten anzugeben wieviel Stunden insgesamt der Bauherr, seine Familienangehörigen, Nachbarn und Freunde mitgeholfen haben. Danach richtet sich dann der BG-Beitrag. meist ist in solchen Fällen allerdings nur ein geringer Pauschalbeitrag fällig.