Guten Tag, hoffentlich kann mir jemand auf die Sprünge helfen. Was ist eine Spitzabrechnugn bei der Arge? Und wie wirkt sie sich auf die Zahlungen aus?
Es geht um folgenden Fall: Ein Freiberufler kommt aus Hartz IV und musste zu Beginn seiner Selbständigkeit größere Anschaffungen tätigen. Es war ihm zugesichert worden, diese als Werbugnskosten von den Einnahmen absetzen, sprich die Einnahmen bis zu diesem Betrag behalten zu dürfen. Nach zwei Monaten war eine Abrechnung fällig und er schätzte seine künftigen Einnahmen auf einen gewissen Betrag. Erhielt dann eine Zahlung für den Lebensunterhalt, indem exakt dieser Betrag vom Regelsatz abgezogen wurde. Weder die Freibeträge, noch die getätigten Einnahmen wurden dabei berücksichtigt.
Bei den Gesprächen mit der Arge war von einer „spitzen Abrechnung“ die Rede gewesen - heißt das eventuell, dass erst zu einem späteren Zeitpunkt die Abrechnung komplett gemacht wird und die Freibeträge und Ausgaben dann berücksichtigt werden? Aber warum? Oder hat hier einfach die Sachbearbeitung einen Fehler gemacht?
Vielen Dank und freundliche Grüße