ich habe länger das Internet durchsucht, aber bin auf keine Antwort gestoßen, vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
Worum geht’s?
Es geht um das Thema Spitzenbuchungen/Buchungen in Spitze. Das wurde mal kurz in der Uni angesprochen, verstanden hat es aber niemand so wirklich. Daher zunächst meine Frage,
Was ist Buchen in Spitzen?
Wo steht, dass es rechtlich zulässig ist?
Erstmal vorab: sicher bin ich mir nicht, meine Ausführungen sind eher Mutmaßungen. Und wenn man im Netz schon nichts findet, scheint das auch keine gängige Bezeichnung zu sein.
Mit „Spitze“ wird in der Buchhaltung normalerweise ein Überhang oder eine Veränderung (nach oben) bezeichnet. Ich könnte mir also vorstellen, dass z.B. bei Veränderung einer Rückstellung von einem Stichtag zum nächsten nur das Delta gebucht wird. Angenommen zum 31.12.2010 wurde eine Rückstellung von 100 gebildet. Zum 31.12.2011 beträgt diese 150. Manche Rückstellungen werden vollständig aufgelöst und neu eingestellt. Also zum Jahresanfang 2011 erfolgt eine Auflösung von 100 und am Jahresende 2011 eine Neueinstellung von 150.
Zum Beispiel bei einer Rückstellung für (ggf. schwankende) Berufsgenossenschaftsbeiträge kann das der Fall sein. Es ist aber auch möglich nur die Veränderung einzubuchen, im Beispielfall also 50 zum Jahresende 2011. In diesem Fall würde m.E. nach nur die Spitze gebucht.
Aber wie gesagt, keine Garantie für die Richtigkeit meiner Antwort.
der Sachverhalt, bzw. Dein Grundgedanke ist richtig. Genau so wird „in Spitze“ gebucht. Nur die rechtliche Grundlage wäre echt interessant. Ich bin mir recht sicher, dass es erlaubt ist, nur würde ich das halt gerne noch rechtlich verifizieren…
Das Gesetz sagt Dir im Rahmen der Ansatz- und Bewertungsvorschriften ja erstmal nur, ob und in welche Höhe Du Posten ansetzen musst. Wie das in der Buchhaltung abgebildet wird, regeln die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).
Solange also nicht gegen die GoB verstoßen wird, ist die Art der Buchführung nicht zu beanstanden. Da die Spitzenbuchungen gegen keinen dieser Grundsätze verstoßen, gibt es keine Probleme damit. Ich würde die Rechtmäßigkeit also aus dem Umkehrschluss herleiten, dass kein GoB verletzt wird.
Puhh, vielleicht weiß es jemand besser, aber ich denke Spitzenbuchungen sind folgendes:
Angenommen es existiert eine Rückstellung in Höhe von 10.000,00 EUR für z. B. Prozesskosten. Im folgenden Jahr werden von diesen 10.000,00 EUR, 8.000,00 EUR in Anspruch genommen. Die restlichen 2.000,00 EUR müsste man dann entsprechend als Ertrag auflösen.
Sollte nun in dem Jahr der Auflösung aber erneut eine Rückstellung zu bilden sein - sagen wir es müssten weitere 5.000,00 EUR zugeführt werden - so wird bei der Spitzenbuchung nur die Differenz von 3.000,00 EUR als Aufwand gebucht, anstatt 2.000,00 EUR Ertrag und 5.000,00 EUR Aufwand.
Am Ende stehen so oder so 5.000,00 EUR als Rückstellung in der Bilanz. Nur in der GuV werden dann verschiedene Konten bebucht. In der Praxis wird wahrscheinlich in 90 % der Buchhaltungen mittels Spitzenbuchung gebucht. Man spart sich einfach ein paar Buchungssätze. Theoretisch müsste man aber schon alleine um einen sauberen Rückstellungsspiegel abbilden zu können, die Buchungen einzeln vornehmen.
Hallo Rüdiger,
im Praxisalltag so was habe ich nicht gehört. Wenn du etwas näheres gibst, kann ich vielleicht helfen. Es kann evtl mit Merkposten oder Vorerfasste Buchungen zu tun haben.
Grüße
Yucatan
Leider habe ich davon noch nie gehört. In welchem Zusammenhang wurde das Thema genannt. Geht es um die Ausreizung von gesetzlich zulässigen Möglichkeiten? Sorry, leider kann ich Dir nicht helfen.
Regina H.
Zur Ermittlung des Ertrags aus dem bestimmungsgemäßen Verbrauch von Rückstellungen werden diese jeweils zum Stichtag ermittelt und die Inanspruchnahme/Verbrauch erfasst, d.h. hier erfolgt nur die Buchung der „Spitze“ (sog. Spitzenbuchung).
Hallo zusammen,
Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
Worum geht’s?
Es geht um das Thema Spitzenbuchungen/Buchungen in Spitze. Das wurde mal kurz in der Uni angesprochen, verstanden hat es aber niemand so wirklich. Daher zunächst meine Frage.
1)Was ist Buchen in Spitzen?
2)Wo steht, dass es rechtlich zulässig ist?