Spitzfindige Versicherung?!?

Guten Tag!

Vor ein paar Wochen hat sich das Unglück ereignet. Meine Freundin hat ohne mein Beisein und ohne mein Wissen mein Motorrad aus der Garage geschoben, weil sie mir eine Freude machen und es putzen wollte.
Soweit so gut.
Dummerweise hat sie das Gleichgewicht verloren und ist mit dem Motorrad umgefallen. Dabei ist ein Stück der Verkleidung abgebrochen.

Die Haftpflicht meiner Freundin will nun nicht die Kosten für den Schaden übernehmen und argumentiert, dass es sich um einen „Betrieb des Kraftrades“ gehandelt hat.
Meine Frage: wie kann das denn sein? Sie hatte ja nicht mal den Schlüssel für das Motorrad. Wie hätte sie es also in Betrieb nehmen sollen? Der Sachbearbeiter meinte, dass sowas die Kaskoversicherung regeln müsse. Welche Kasko soll sowas denn bitte regeln? Höchstens eine Vollkasko. Aber ich bin ja gar nicht an dem Schaden beteiligt, geschweige denn schuld!
Dann könnte ja jeder mein Motorrad auf der Straße ein, zwei Meter schieben, hätte es damit in Betrieb genommen und im Schadensfall müsste seine Versicherung das nichtmal übernehmen?? Das kann ich mir doch nicht ernsthaft vorstellen!

Zudem ist meine Freundin Studentin und halt keine Kohle, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen (immerhin 700Eur.)
Habt ihr Tipps, wie man die Versicherung etwas „erweichen“ kann, von dieser spitzfindigen Meinung abzukommen? Gibt´s da vielleicht auch so „Härtefall-Regelungen“??

Danke für Antworten, Greetz

hallo Tanki,
nein, der Sachbearbeiter hat nicht recht (m.W.). Hier handelt es sich um ein unerlaubtes Benützen eines Deiner Eigentümer. Dafür ist die haftpflich des Schädiger zuständig.
Was anderes wäre es, wenn Du ihr den Schlüssel und den Auftag gegeben hättest. Oder ihr das Motorrad geliehen hättest. Da alles hast Du aber nicht.
ergo ist die HP zuständig.
das wäre das Gleiche, Du würdest beim Spazierengehen das auto des Nachbarn beschädigen (bist ausgerutscht und mit dem Schlüssel versehntlich am lack entlang gekratzt) Da kannst Du auch nicht sagen: „interessiert mich nicht. melden Sie es Ihrer Haftpflichtversicherung.“
Also Klopf ihm auf die Finger! Bzw. Deine Freundin natürlich. Denn die ist ja die Versicherte. Deine Privathaftpflcht zahlt natürlich keinen Cent.
grüße
Raimund

Hallo auch,
MM nach ist die Ablehnung nicht unbedingt so falsch. Der Vorgang des waschens erstreckt sich MM nach auf den Betrieb/Nutzung/ Reperatur/ Pflege/ des KFZ. Weiterhin hat deine Freundin keinen Schlüssel gehabt und schiebt trotzdem das Krad aus der Garage (Lenkradschloß)?
Zu deinem Beispiel mit einer fremden Person, die dein Motorad durch die Gegend schiebt kann ich nur folgendes mitteilen:„Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden an Dingen, die man durch verbotene Eigenmacht erlangt hat!“

Aber es ist immer nur die persönliche Ansicht und daher keine objektive Betrachtung. Dagegenhalten könnte man deine und Raimunds Argumentation.

Meines empfinden nach, wirst du nicht umhinkommen deine Freundin haftbar zu machen und diese Forderung auch anwaltlich Nachdruck verleihen.

Nach deinen kurzen Infos hier kann ich dir keine große Hoffnung auf Erfolg geben. Ich hoffe aber, das die anderen vielleicht etwas positiveres berichten können.

Gruß
Martin

Hallo Raimund,

in der PH ist der Gebrauch des Fahrzeuges ausgeschlossen. Gebrauch bedeutet mehr als Betrieb, denn selbst wenn das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb ist, kann es gebraucht werden.

Daher ganz klar Deckungsausschluss.
Es wäre allerdings ein Vollkaskoschaden, da ein Unfall vorliegt.

Gruß
MArco

Hallo Marco,
es wäre ein Kaskoschaden, wenn der Halter den Schaden verursacht hätte, bzw. der Schädiger unbekannt ist.
Doch da in diesem Fall der Schädiger bekannt ist, wird die Kasko den Schaden nicht übernehmen.
das wäre auch zu einfach: „mein Kotflügel müsste mal wieder neu lakiert werden. Hallo Nachbar zerkratze ihn mal kräftig! Dann zahlt es meine Versicherung“

Grüße
Raimund

Hallo ihr beiden,
der Schaden würde über die Kasko reguliert und dann der Verursacher eventuell in Haftung genommen, wenn man ihm ein mut oder böswilliges Verhalten anlasten kann. Da ich bei dem Fall aber beides nicht erkennen kann würde ich leisten. Das Problem ist ganz einfach, das die meisten Kräder (vermute 95%) keine Vollkasko haben, weil diese schön teuer ist. Weiterhin werden die Vollkaskoversicherungen mit einer SB abgeschlossen (meistens 300 €) und du wirst dann auch hochgestuft. Mit der Alt für Neu regelung will ich erst garnicht kommen. Somit ist der Sinn für eine Inanspruchnahme der Vollkasko nicht immer gegeben. Dem Verfasser der Frage wirt es eh nicht helfen.

Gruß

Martin

Hallo Raimund,

ein Vollkaskoschaden ist immer dann gegeben, wenn an meinem Fahrzeug etwas durch betriebsfremde Dritte oder meine eigene Fahrweise/Verhaltensweise mein Fahrzeug einen Schaden aufgrund eines Unfalls nimmt. Unfall = plötzlich, von außen, unvorhersehbar und Schädigung.

Regress ist davon unabhängig zu betrachten. Wenn ich Lust habe, reguliere ich alles über meine Vollkasko. Problem ist eben nur, wenn kein Regress kommt, dass ich dann hochgestuft werde. Wie Martin schon sagte. Und ich entziehe mich einigen weiteren Regulierungsmöglichkeiten.

Gruß
Marco