Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Heißt das nun, dass das Führen eines Angriffskrieges erlaubt ist?
Nur das Vorbereiten strafbar?
Und was sagt das Grundgesetz zum Thema: Unterstützen eines Angriffskrieges?
§ 80 des Strafgesetzbuches
Vorbereitung eines Angriffskrieges
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes),
an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll,
vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die
Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird […] bestraft.
Heißt das nun, dass das Führen eines Angriffskrieges erlaubt
ist?
Nur das Vorbereiten strafbar?
Nein, auch das Führen ist strafbar. Wenn nämlich das bloße Vorbereiten bereits strafbar ist, dann muß das Führen „erst recht“ strafbar sein - so jedenfalls die dominierende, wenn auch nicht ganz unstreitige, Auffassung der Rechtsgelehrten. Im übrigen: man wird einen Angriffskrieg kaum „führen“ können, wenn man nicht auch „vorbereitet“ hat.
Aber Achtung: §80 StGB hat noch ein paar mehr Merkmale, die erfüllt sein müssen, bevor man jemandem, der den Bundeswehreinsatz in Afghanistan gut findet, §80 StGB um die Ohren hauen kann. Und um diese Merkmale abschließend beurteilen zu können, muß man u.a. einige - nicht ganz triviale - völkerrechtliche Überlegungen anstellen.
Und was sagt das Grundgesetz zum Thema: Unterstützen eines
Angriffskrieges?
Das, was in - Achtung, Überraschung - Art. 26. Abs. 1 GG steht. Wenn’s das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören geeignet ist und auch in dieser Absicht vorgenommen wird, dann ist es verfassungswidrig. Aber diese Hürde ist ziemlich hoch - und nicht ganz einfach zu bewerten.
Hallo
meine Frage war deswegen:
irgend eine Friedensbewegung (frag mich nicht welche) hat Horst Schröder wegen Verstoß gegen § 80 StGB angezeigt. Der Generalbundesanwalt hat die Klage zurückgewiesen. Begründung: Schröder hätte keine Vorbereitung und Planung getroffen (das haben ja die Ami und Engländer!) sondern sich nur beteiligt. Und eine Beteiligung ist nicht strafbar. (…Weil der Angriffskrieg selbst nicht strafbar sei, sei auch „die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar“)
Ich war auch immer der Meinung, dass sich die BRD 1948 selbst auferlegt hat, dass von D nie mehr wieder ein Krieg ausgehen darf. Verteidigung ja, Angriff nein.
Daher kommt auch der Satz: „Verteidigung Deutschlands am Hindukusch“
Der erste Bruch dieses selbst auferlegten Gesetzes kam bezeichnenderweise nicht von CDU/CSU sondern von den Grünen und der SPD (Kosovo).
Möllemann sagte immer: wenn es um die Macht geht bauen die Grünen auch auf der Kö in Düsseldorf 2 KKWs. Hatte halt immer recht knackige Sprüche drauf.
Causa