Split-Klimaanlage: muß Vermieter genehmigen?

Hallo zusammen,

der Sommer heizt mir ein und in der Bude geht’s langsam auf 30 Grad. Unerträglich. Leider ist dieser Altbau nicht sonderlich gut isoliert. Ich würde mir gern eine Split-Klimaanlage einbauen lassen. Das bedeutet, daß ein Außengerät an einer Außenwand zu befestigen ist, die Elektro- und Kühlmittelleitung durch die Außenwand nach innen geführt werden, wo das Innengerät die Kälte abgibt.

Das Durchbohren einer Außenwand ist generell genehmigungspflichtig. Bei einer früheren Wohnung hatte der Vermieter die Installation wegen zu erwartender Lärmbelästigung der Nachbarn und wegen „Denkmalschutzes“ verboten. Letzteres Problem ist bei dieser Klinker-Hinterhoffassade immerhin nicht zu erwarten. Muß ich ein schlichtes „Nein“ hinnehmen, mit dem Hinweis auf die mobilen Klimageräte? Wir wissen inzwischen, daß diese Gerät einerseits viel weniger effizient sind und außerdem ziemlich groß, so daß man im Wohnraum einen fast waschmaschinengroßen Klotz stehen hat.

Wer weiß hierzu einen Rat? Vielen Dank!

Antwort: JA

Hallo saftschubse,

natürlich ist generell mit dem Vermieter über die Genehmigung einer Split-Klimaanlage zu sprechen. Da die Ausseneinheit ja auch entfeuchtet und das sich sammelnde Kondenswasser irgendwo abfliessen muss, wäre eine Konsolenbefestigung an der Aussenfassade notwendig. Aber es gibt auch eine Alternative: sogenannte „mobile Splitklimaanlagen“. Der Vorteil: Diese Geräte bringen eine stärkere Kühl-und Entfeuchtungsleistung, bleiben jedoch fest verbunden zwischen Innen-und Ausseneinheit. Das Aussenteil kann man dann auf Balkon oder Dachterrasse (sofern vorhanden) stellen. Einfach mal in Baumärkten nachfragen, da habe ich so etwas schon gesehen.

Gruß
Prof. Tom

Hallo zusammen,
da kann ich leider nichts zu sagen.

Viele Grüße, Manfred Kiener

Hallo, Professor :smile:

Danke für die Antwort! Ja, das Gerät von Stiebel Eltron bekommt ganz gute Bewertungen. Habe ich schon gesehen. Ist natürlich auch ein ganz schön fetter Trümmer, der da in der Bude stehen würde. Wahrscheinlich werde ich diese Lösung nehmen. Da kann man das Teil auch gut mitnehmen, bei einem Umzug. Die anderen läßt man natürlich eingebaut und damit bekommt’s dann der Vermieter geschenkt.

Danke nochmals,
Saftschubse

Hallo,

wenn der Vermieter nicht einverstanden ist, dann muss er das begründen, ein schlichtes „Nein“ reicht nicht. Hat er eine gute Begündung, dann kann man nix machen. Er kann auch alle Kosten für Genehmigungen an Sie belasten.

MfG P. Kunze

Hallo saftschubse,

aus eigener Erfahrung weis ich, daß Splitgeräte mitunter laut sind (Körperschall) und die Fassade verschandeln. Das Durchführungsloch für die paar Leitungen hält sich zwar in Grenzen, aber nach dem Rückbau (bei Mieterwechsel) sieht es verheerend aus.

Da denke ich, wird der Vermieter was dagegen haben, aber gegen ein Standgerät mit Außenluftanschluss (150 mm) das nur eine Öffnung benötigt ist das wohl keine große Frage.
Zudem kann die Öffnung, wenn es handwerklich richtig gemacht wurde (wieder verschließbarer Mauerdurchbruch - Deckel-Rohr-Deckel) nach Auszug wieder verschlossen werden.
z.B. das Remko 350, das ich auf der Arbeit habe ist extrem leise bei 3,75 kW Kühlleistung und 1,35 kW el. Leistung (5,97 Amp.).
Beste Grüße
hardy

Hi Saftschubse,

mit dem Vermieter reden macht eigentlch immer Sinn, und gerade bei derartigen baulichen Massnahmen muss er immer zustimmen. Eventuell lässt sich ja auch eine Regelung finden, da die Wohnung durch die Anlage aufgewertet wird.

Sollte der Altbau aus mehreren Wohneinheiten bestehen, die unserschiedlichen Eigentümern gehören, so könnte die Eigentümergemeinschaft ein Verbot der Anbringung von Wärmetauschern beschlossen haben - insbesondere aufgrund der unvermeidbaren Geräuschimmissionen.

Womöglich kannst Du durch das Fenster (Butzenscheiben)
wären von Vorteil, denn hier kannst Du, wenn Du wieder
ausziehst den ursprünglichen zustand problemlos wieder
herstellen.
Sofern der Bau unter Denkmalschutz steht hast Du generell, ich würde sagen ein unlösbares Problem.
Hast Du ggf. auf dem Dachboden noch möglichkeiten?
Ich hoffe Du bekommst Dein Problem in Griff.

Tschau Christian

hallo,

sorry,kann ich nichts zusagen

lisa

Hallo,
natürlich müssen sie ein NEIN hinnehmen. Sie können nicht einfach ein Loch durch die Wand bohren, das ist eine bauliche Maßnahme und da muss der Vermieter schon ein Wort mitreden dürfen.
Gruß petra

Muss ich ein schlichtes Nein hinnehmen?
Antwort:
JA

Jedes Durchbohren von Haus-Außenwänden ist aus mehreren technisch-physikalischen Gründen immer sehr problematisch.
Als Eigentümer einer Mietwohnung bzw. eines Miethauses würde ich keinem Mieter das Durchbohren von Haus-Außenwänden gestatten.

Der Mieter hat doch sicherlich die Wohnung die er angemietet hat vorher ausführlich besichtigt.
Der Mieter hat sich für eine Altbau-Wohnung entschieden, da er dafür viel weniger Miete zahlt wie für eine Neubauwohnung. Daher muss er mit allen Nachteilen einer Altbau-Wohnung leben.

In Neubauwohnung ist sicherlich vieles besser wie im Altbau,
aber in der Realität gibt es bei Neubau auch viele Nachteile gegenüber einer guten Altbau-Wohnung.

Konnte bis jetzt leider noch nicht antworten, aber Klimaanlagen und deren Einbauarten sind nicht mein Fachgebiet, ich kann da leider nicht helfen.

mit freundlichen Grüßen
Harald