Splittergrundstücke - Wertermittlung

Kann mir jemand sagen, ob es bestimmte Kriterien gibt, um Splittergrundstücke zu bewerten? Ich kann mir vorstellen dass man einen bestimmten Prozentsatz des Bodenrichtwerts angibt. Welchen Wert haben Grundstücke (Splittergrundstücke), die an sich keine eigene Nutzung zu lassen?

Moin,

was bitte ist ein Splittergrundstück?!

Gandalf

Hallo,
das hat er doch geschrieben.

Welchen Wert haben Grundstücke (Splittergrundstücke), die an sich keine
eigene Nutzung zu lassen?

Als Beispiel kenne ich einen Grundstücksstreifen ca. 4m breit, ca. 50m lang, der ursprünglich mal als Zufahrt für einen Hinterlieger abgeteilt wurde (mit eigenem Grundbucheintrag), der dann (viel später) aber durch eine neue Straße von der anderen Seite erschlossen wurde. Damit kann niemand mehr was anfangen, wenn er nicht ein Grundstück daneben hat. Das kostet aber trotzdem Grundsteuer, als könnte man damit was anfangen.

Cu Rene

Hallo,

Kann mir jemand sagen, ob es bestimmte Kriterien gibt, um
Splittergrundstücke zu bewerten?

Das ist ein komplizierte Sache und hängt fast immer vom Einzelfall ab. Allgemeine Betrachtungen zur Wertermittlung funktionieren oft nicht. Such Dir bitte hier
http://www.gutachterausschuesse-online.de/
den zuständigen Gutachterausschuss heraus und ruf einfach mal an.

Gruß
Jörg Zabel

Ich kenn aus der Praxis nur die Regelung, dass ein nicht bebaubarer Teil zB als „Gartenland“ bewertet wird. Hier bei uns sind das dann 20 Euro/qm statt 200 Euro/qm. Ob das allerdings im Speziellen weiterhilft, wird nur der lokale Rat aussagen können.

vielen Dank an Euch, das hilft mir scho mal weiter.